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Großbritannien: Neue Richtlinien zu Fotos an öffentlichen Orten

Seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 werden viele Aktivitäten von den Behörden als verdächtig betrachtet, die auch vollkommen harmlose Hintergründe haben können. Eine dieser Aktivitäten ist das Fotografieren an öffentlichen Orten. In Großbritannien, wo es in der Vergangenheit häufig zu falschen Verdächtigungen und nachfolgender Festnahme von Fotografen kam, wurden heute neue Richtlinien für Sicherheitskräfte veröffentlicht, die diesen einen Anhaltspunkt geben sollen, wie sie sich in einem solchen Fall zu verhalten haben.

Die britische Polizei hat an bestimmten öffentlichen Orten sogenannte "stop and search powers" mit der Befugnis, Menschen, die sich in ihren Augen verdächtig verhalten, anzuhalten und zu durchsuchen. Das ist in Sektion 44 des sogenannten Terrorism Act 2000 geregelt. In den letzten Jahren allerdings wurden diese Befugnisse oft in einer Art und Weise gegen Fotografen angewendet, die Kritiker als "nicht korrekt" und "möglicherweise rechtswidrig" einstufen.

So wurden zum Beispiel Touristen, professionelle oder hobbymäßige Fotografen und einmal sogar ein 15-jähriger Schüler, der mit seinem Handy Autos für ein Schulprojekt fotografierte, Ziel von Verdächtigungen und mehr oder weniger großen Unannehmlichkeiten. Der Sicherheitsexperte Bruce Schneier, in dessen Heimatland USA die Sicherheitskräfte sich oft ähnlich verhalten, bezeichnete dieses Phänomen schon gelegentlich als "War on Photography".

Die neuen Richtlinien sollen derartige Überreaktionen nun eindämmen. "Der Terrorism Act 2000 verbietet es nicht, Fotos oder digitale Bilder an Orten zu machen, an denen eine Autorität nach Sektion 44 vorhanden ist. Polizeibeamte sollten niemanden daran hindern, Fotos zu machen, es sei denn, sie befinden sich in einem Gebiet, in dem Fotografieren aus anderen rechtlichen Gründen verboten ist." Bei begründetem Verdacht, dass die Fotos zum Zwecke der Aufklärung für terroristische Aktivitäten gemacht werden, käme allerdings eine Durchsuchung des Verdächtigen gemäß Sektion 43 des Terrorism Act 2000 in Frage. Auch für diese werden in dem neuen Empfehlungsschreiben einige Richtlinien aufgestellt. So dürfen die Polizisten im Rahmen einer Durchsuchung Filme und Speicherkarten beschlagnahmen, haben jedoch nicht das Recht, diese zu beschädigen oder Bilder zu löschen. Eher dem Schutz der Beweismittel als dem des Verdächtigen dient die Empfehlung an die Polizisten, nicht zu versuchen, sich die auf der Kamera gespeicherten Bilder anzuschauen. Es wird befürchtet, dass dabei versehentlich Daten gelöscht werden könnten. Ebenso wird daran erinnert, die Verdächtigen die Kamera nicht selbst bedienen zu lassen, also beispielsweise an- oder ausschalten, damit diese keine Beweismittel vernichten können. Stattdessen soll die Kamera beschlagnahmt und im Originalzustand an die Forensik übergeben werden.

Inwieweit sich durch die neue Regelung wirklich etwas ändert, ist noch nicht abzusehen. Das Ergebnis der Neuerungen dürfte jedenfalls von Profi- und Amateurfotografen mit Spannung erwartet werden. (Annika Kremer)

(via The Register, thx)

News Redaktion am Montag, 01.12.2008 23:40 Uhr

tagsTags: großbritannien gb uk sicherheit fotografieren terrorismus überwachung

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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • tOmAtEl am 03.12.2008 14:33:27

    werden viele Aktivitäten von den Behörden als verdächtig betrachtet So heißt es, dass die Aktivitäten der Behörden verdächtig seien. Stimmt zwar auch, aber korrekt wäre hier z.B.: "betrachten die Behörden viele Aktivitäten als verdächtig". ...

  • ghostuser am 03.12.2008 14:11:34

    Bei was ist man heute eigentlich nicht verdächtig? Man darf nichts hinterfragen, man darf nichts anzweifeln, man darf (bald) nichts mehr ohne Genehmigung fotografieren - wo führt dieser Schwachsinn noch hin und warum regt sich keiner darüber auf und macht was dagegen? Achja...man soll ja nichts ...

  • Project_2501 am 02.12.2008 16:23:44

    Bekommt man die Kamera wieder, wenn sie beschlagnahmt wurde und man unschuldig ist? Ja klar, aber das dauert... ich weiß zwar nicht genau darüber bescheid, aber wenn dein PC bei einer Hausdurchsuchung erstmal weg ist, dann dauert es bis zu mehreren Jahren bis du ihn wiedersie ...

  • Project_2501 am 02.12.2008 16:22:06

    Einer könnte ja fotografisches Gedächnis haben ... uiii ... ganz gefährlich ... :D LOL. Genialer Comment! Mit Skizzen... Naja, das kann ich mir nicht vorstellen, aber ich wurde schon mal von nervösen Einheimischen ausgefragt, was ich mache, als ich beim der Landvermessu ...

  • Xenor am 02.12.2008 16:00:45

    Bekommt man die Kamera wieder, wenn sie beschlagnahmt wurde und man unschuldig ist? ...

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