
Cybercrime ist momentan ein ernstzunehmendes und stetig wichtiger werdendes Problem, vor allem für Länder, die, wie die meisten EU-Mitgliedsstaaten, technisch bereits sehr fortschrittlich sind und stark auf Computer und das Internet als Mittel zur Kommunikation und zum Informationsaustausch setzen. Längst hat sich ein florierender Untergrund-Markt entwickelt, in dem Cyberkriminelle mit gestohlenen Daten, Schadsoftware und Hacker-Dienstleistungen handeln (gulli:news berichtete). Angesichts dieser Problematik sind viele Fachleute der Ansicht, dass wirksamere Gesetze zur Bekämpfung derartiger Verbrechen zumindest einen Teil dazu beitragen würden, kriminelle Handlungen wie Spam-Versand, (D)DoS-Angriffe, Phishing oder computerbasierte Wirtschaftskriminalität einzudämmen. Auch "traditionelle" Straftaten (die EU nennt hier vor allem auch Kinderpornografie, sexuelle Gewalt und Terrorismus) werden mittlerweile des öfteren über das Internet begangen und lenken damit den Fokus der Ermittler auf dieses Medium. Die EU allerdings scheint entschlossen, bei der Wahl ihrer Mittel direkt das Maximum des Machbaren zu planen - was konservative Sicherheitsexperten freuen, Bürgerrechtler, Datenschützer und eher liberal eingestellte Menschen aber eher beunruhigen dürfte.
"Der Rat der Minister der Europäischen Union hat heute die Strategie des Rates im Kampf gegen die Internet-Kriminalität angenommen. Die Strategie sieht vor, dass zur Bekämpfung der Internetkriminalität in den nächsten fünf Jahren operative Maßnahmen wie die Überwachung von Internetverkehr, gemeinsame Ermittlungsteams und Ferndurchsuchungen durchgeführt werden. Zudem sind konkrete Maßnahmen zur Ausweitung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden und dem privaten Sektor vorgesehen." So schildert die EU in einer Presseerklärung die geplanten Maßnahmen. Insbesondere der Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Staaten wird immer wieder betont und wird in der neuen Strategie wohl eine zentrale Rolle spielen. Es ist absehbar, dass einige Parteien, aber auch Nichtregierungsorganisationen hier Datenschutzbedenken anmelden werden.
"Kurzfristig sollen auch nationale Regelungen für Cyberpatrouillen entwickelt werden, um Informationen, vor allem über verwendete Pseudonyme, europaweit auszutauschen. Für die "Online-Fahndung nach Tätern" müsse der Internetverkehr überwacht werden. Gewünscht werden gemeinsame Ermittlungsteams und Lösungen für das Roaming in Netzwerken sowie die durch Prepaid-Produkte ermöglichte anonyme Telekommnikation finden." Das berichtet heise online - und nennt damit schon weitere Punkte, die wahrscheinlich alles andere als unumstritten sein werden.
Als besonders kontrovers könnte sich aber vor allem die in der Presseerklärung erwähnte "Ferndurchsuchung" Verdächtiger herausstellen. Dabei nämlich handelt es sich um nichts anderes als die Maßnahme, die in Deutschland momentan als "Online-Durchsuchung" breites Medien-Interesse erfährt und wohl den umstrittensten Punkt des heiß umkämpften BKA-Gesetzes darstellt (also auf den heimlichen Zugriff der Ermittlungsbehörden auf den Rechner des Verdächtigen mit Hilfe spezieller Software). Während Befürworter die Online-Durchsuchung angesichts weiter Verbreitung starker Verschlüsselung als einzig effektive und damit dringend notwendige Methode ansehen, Verdächtigen beizukommen, die über das Internet kommunizieren, äußern Kritiker zahlreiche technische, ethische und juristische Bedenken gegen ein solches Vorgehen. Insbesondere sehen sie die Privatsphäre der Betroffenen unverhältnismäßig in Mitleidenschaft gezogen und fürchten außerdem einen Missbrauch der Maßnahme. Die EU-weite "Ferndurchsuchung" allerdings wird voraussichtlich nur in Ländern möglich sein, wo "nationale Gesetze derartige Maßnahmen vorsehen". Gibt es also in einem Land kein Gesetz, dass einen derartigen Zugriff auf private Rechner erlaubt, könnte auch die EU in diesen Ländern keine Ferndurchsuchung durchführen. Im Bezug auf Deutschland gewinnt also die demnächst anstehende endgültige Entscheidung in Sachen BKA-Gesetz noch einmal an Bedeutung.
Zuständig für die Umsetzung der neuen Pläne soll die europäische Polizeibehörde Interpol sein. Diese soll eine Gruppe von IT-Experten auf die Beine stellen, die Informationen sammelt und das Vorgehen der Ermittler aus den 27 EU-Staaten koordiniert. Voraussichtlich 300.000 Euro soll der Aufbau des Teams und der entsprechenden Infrastruktur kosten.
Meinung: In den letzten Jahren fiel die EU bereits des öfteren durch die Planung und Durchführung extrem bedenklicher sicherheitspolitischer Maßnahmen auf - man denke nur an das Sammeln von Fluggastdaten und deren Austausch mit den USA, an die Pläne zur Erstellung immer neuer Daten oder, last but not least, auch an die Vorratsdatenspeicherung, deren ursprüngliche Pläne immerhin auch auf EU-Ebene entworfen und zur Richtlinie gemacht wurden (auch wenn Deutschland sich hier als Musterschüler erweist und die Vorgaben noch ein ganzes Stück übererfüllt). Die neue Cybercrime-Gesetzgebung allerdings schafft es, hier eine neue Dimension zu erreichen und Grundrechte wie den Schutz der Privatsphäre, ausreichende Schutzmechanismen gegen staatliche Willkür und das in Deutschland kürzlich eingeführte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gleich einmal komplett zu ignorieren.
Hinzu kommt, dass bei einer derart riesigen Anzahl potentiell zugriffsberechtigter Behörden praktisch gar nicht mehr sichergestellt werden kann, dass es weder zu Datenverlusten noch zu Missbrauch kommt. Ist schon bei den nationalen Behörden ein gesundes Misstrauen angebracht, wenn diese auf Kosten individueller Freiheits- und Abwehrrechte neue Befugnisse erhalten, gilt das für die EU-Behörden erst recht.
Eine neue Cybercrime-Gesetzgebung hat sicherlich gute Gründe. Die neuen Pläne der EU aber taugen allerhöchstens als Negativbeispiel dafür, wie man zweifelhafte Effektivität mit extremen und erschreckenden Grundrechtseingriffen verbindet.
Die Gründe für einen derartigen Overkill erscheinen relativ eindeutig: Angesichts der steigenden Zahl mit Hilfe des Internets begangener Verbrechen, die mitunter nur schwer aufgeklärt und noch schwerer sanktioniert werden können, und der immer noch aktuellen (und im öffentlichen Bewusstsein ebenso wie im Denken zahlreicher Politiker vollkommen unrealistisch groß eingeschätzten) Terrorgefahr ist man bei der EU in Panik geraten und hat eine klassische Überreaktion gezeigt. Hinzu kommen natürlich die Interessen derjenigen, die die allgemeine Hysterie für sich nutzen, um ihre Macht zu festigen und zu erweitern.
Wie der Widerstand gegen derart irrsinnige EU-Pläne aussehen kann, ist derzeit noch relativ offen. Bisher formierten sich Protestbewegungen gegen derartige Vorhaben meist auf nationaler Ebene. Bei einem Vorhaben wie dem hier behandelten ist die Bürgerrechtsbewegung unter Zugzwang und muss, ebenso wie die Überwachung, international werden. Ob erste zaghafte Vernetzungsversuche, wie sie beispielsweise beim internationalen Aktionstag "Freedom not Fear" am 11. Oktober gezeigt wurden, ein Anzeichen dafür sind, dass der Sprung von der nationalen auf die europaweite Ebene gelingen kann, kann nur die Zeit zeigen. Die invasiven Ermittlungsmaßnahmen jedenfalls scheinen diesen Sprung schon gemacht zu haben: Neben dem Bundestrojaner gibt es nun auch den Eurotrojaner. Dieser dürfte durchaus für einige schlaflose Nächte bei Kritikern sorgen. (Annika Kremer)
News Redaktion am Dienstag, 02.12.2008 03:50 Uhr
ich bin dafür das jeder ein patenkind bekommt zum kontrollieren :D zb seinen nachbarn wer soll das alles kontrollieren, alles spinner mfg ...
warum das alles in der eu einheitlich gemacht wird aber wir immer noch usk und fsk haben und nicht PEGI ...
82 Mio Terroristen, die auch noch KiPo Gucker sind... und das in einem Land... Deutschland. Ja, ne, is klar!!! :dozey: ...
wie will man mit dem trojaner denn gegen kinderpornographie vorgehen? es ist schon interessant zu sehen, jetzt wo das gesetz in deutschland am wackeln ist, wird es ploetzlich auf eu-ebende gebraucht. und dann wird wieder die ausrede benutzt, das sie es ja machen muessten, weil es so vorgeschrieben ...
Die EU-weite "Ferndurchsuchung" allerdings wird voraussichtlich nur in Ländern möglich sein, wo "nationale Gesetze derartige Maßnahmen vorsehen". Gibt es also in einem Land kein Gesetz, dass einen derartigen Zugriff auf private Rechner erlaubt, könnte auch die EU in diesen Länd ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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