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BKA-Gesetz: Union und SPD erzielen offenbar Einigung in wichtigen Punkten

Nachdem der Bundesrat dem neuen BKA-Gesetz am vergangenen Freitag (28.11.) seine Zustimmung verweigerte, ging der Gesetzesentwurf auf Antrag der Bundesregierung an den Vermittlungsausschuss. Dort sollte versucht werden, doch noch eine Einigung zu erzielen. Genau das ist den beiden Mitgliedern der Regierungskoalition, CDU/CSU und SPD, nun offenbar bereits vor dem geplanten Verhandlungstermin am 19.12. gelungen.

Im Vorfeld hatte Bundesinnenminister Schäuble Druck gemacht mit der Aussage, das gesamte Gesetz ad acta legen zu wollen, wenn bis Weihnachten keine Einigung erreicht sei. Kritiker, die bestimmte Nachbesserungen am Gesetz durchsetzen wollten, fühlten sich von dieser Regelung unter Druck gesetzt, während diejenigen, denen ein komplettes Scheitern des Gesetzesentwurfs nur recht gewesen wäre, schon zaghafte Hoffnung zu schöpfen begannen. Die SPD zeigte sich demonstrativ kompromissbereit und machte deutlich, in jedem Fall für die Verabschiedung der Novelle zu sein, bestand jedoch auf einigen Nachbesserungen. Genau diese wurden nun offenbar von Union und SPD verhandelt und dabei eine Einigung erzielt.

Nach Informationen des Deutschlandradio konnten bereits zahlreiche Streitpunkte ausgeräumt werden. "Nach Informationen unseres Hauptstadtstudios einigten sich Vertreter der Fraktionen, der Länder und der zuständigen Ministerien bei einem Treffen am Abend in Berlin auf Änderungen bei der Online-Untersuchung," berichtet der Sender. So einigte man sich darauf, auf die äußerst umstrittene Eilfallregelung, bei der der Richtervorbehalt in dringenden Fällen zugunsten einer Entscheidung durch den BKA-Präsidenten wegfallen sollte, zu verzichten. Das war eine der zentralen Forderungen der SPD, aber auch zahlreicher anderer Kritiker, gewesen. "Auch in der Frage der Zuständigkeiten hat man sich verständigt," berichtet das Deutschlandradio.

Durch diese Entwicklungen erscheint eine Einigung vor dem Vermittlungsausschuss am 19.12. immer wahrscheinlicher. Diese Tatsache hat noch an zusätzlicher Bedeutung gewonnen, da im Rahmen einer neuen Cybercrime-Strategie auch auf europäischer Ebene Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen - aber ausschließlich in Ländern, in denen das auch den nationalen Behörden erlaubt ist (gulli:news berichtete). Allerdings wird das BKA-Gesetz, sobald es durch den Vermittlungsausschuss ist, noch zum Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden werden (gulli:news berichtete), so dass es möglicherweise noch weiter eingeschränkt wird, als das nun bei der Kompromissfindung der Fall ist. (Annika Kremer)

News Redaktion am Mittwoch, 03.12.2008 00:00 Uhr

tagsTags: cdu spd verhandlung bka-gesetz vermittlungsausschuss bka überwachung online-durchsuchung

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41 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • moonstone25 am 04.12.2008 13:52:14

    ich weiß auch gar nicht wer noch cdu und spd wählt ich kann es jedem immer nur wieder sagen leute wählt irgend eine andere partei hauptsache nicht mehr cdu oder spd ...

  • titus_shg am 04.12.2008 08:48:46

    Genau! Da können wir uns winden, wie wir wollen. Das Ding wird vor Weihnachten klar gemacht Dann brauchen wir ja gar keine Weihnachtsgeschenke mehr, bei so einem schönen Gesetz. MfG Andy ...

  • Destiny666 am 04.12.2008 08:41:22

    Genau! Da können wir uns winden, wie wir wollen. Das Ding wird vor Weihnachten klar gemacht! ...

  • Annika_Kremer am 04.12.2008 00:46:42

    Wenn ich die News richtig verstanden habe, ist das jetzt erst mal ein "Kompromiss" zwischen den Spitzen von CDU/CSU und SPD. Der Vermittlungsausschuss hat ja noch nicht zugestimmt, und wenn ich das richtig sehe, kommen da auch in den Ländern mitregierende Parteien wie FDP, Grüne ...

  • ghostuser am 03.12.2008 23:40:09

    @Naurrusco Er meint ja nur das die wenigstens was tun, was man hier zu Lande nicht gerade sagen kann. Lethargie so weit das Auge reicht, Hauptsache man hat nichts zu verbergen bla, bla, bla... Gruß ghostuser ...

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