
Der Gesetzesentwurf trägt den etwas sperrigen Namen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung - oder kurz TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz. Er soll dafür sorgen, dass Telekommunikationsdienstleister in Zukunft eine "angemessene" beziehungsweise, wie es im Gesetzesentwurf formuliert wird, "leistungsgerechte" Entschädigung für den bei der Vorratsdatenspeicherung entstehenden Aufwand erhalten. "Die derzeit den Telekommunikationsunternehmen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlenden Entschädigungen für die Überwachung der Telekommunikation und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten werden zum Teil als nicht mehr angemessen kritisiert. Ferner wird eine Pauschalierung gefordert, um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen", heißt es in dem Entwurf. Zu diesem Zweck soll das JVEG um eine Anlage, die explizit die Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung regelt, ergänzt werden.
Wie der Bundestag in einer Presseerklärung mitteilt, stimmten CDU/CSU und SPD, also die Parteien, die auch die Vorratsdatenspeicherung als solche befürworten, für den Gesetzesentwurf, während sich die FDP-Fraktion ihrer Stimme enthielt und Grüne und Linke gegen den Entwurf stimmten. "Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte die "Vorratsdatenspeicherung" insgesamt als verfassungswidrig ab. Deshalb sei sie auch gegen "gesetzliche Regelungen" für die Entschädigung der Telekommunikationsfirmen. Auch die Linksfraktion schloss sich dieser Position an. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig," heißt es dazu in der Presseerklärung.
Das Fehlen einer angemessenen Entschädigung war in der Vergangenheit oft ein maßgeblicher Kritikpunkt der Telekommunikationsbranche gegenüber der Vorratsdatenspeicherung. Daher vermuten Beobachter, insbesondere Kritiker des Gesetzes, dass mit den jetzt auf den Weg gebrachten Entschädigungsplänen die Kritik am Gesetz eingeschränkt und ein Großteil der Telekommunikationsbranche von seiner Kritik am Gesetz abgebracht werden soll. (Annika Kremer)
News Redaktion am Mittwoch, 03.12.2008 22:32 Uhr
Wird langsam Zeit, daß das Bundesverfassungsgericht den Laden dicht macht. :dozey: ...
Man köönnte es ja in diesem Zusammenhang fast als Bestechung bezeichen ... ...
Wir steuern direkt auf hungrige Zeiten zu und unsere Regierung hat nichts besseres zu tun, als die Vorratskammer mit Datenmüll zu füllen ... Das Geld wird aus dem Fenster rausworfen, als hätten wir einen Goldessel gehabt ... Die Politiker sind echt nicht mehr zurechnungsfähig. ...
Ach dafür ist also Geld da, aber nicht für den Bürger, der momentan nicht mehr weiß, wie er über die Runden kommen soll oder Kinder!!! :dozey: :dozey: :dozey: ...
Seit nunmehr fast einem Jahr ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Wenn sie am 1. Januar ihren ersten Geburtstag feiert, wird gleichzeitig auch die Übergangsregelung auslaufen, die Internet- und Email-Provider, die der Speicherpflicht nicht nachkamen, bisher vor Sanktionen sch ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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