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Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss plant bessere Entschädigung für TelKos

Seit nunmehr fast einem Jahr ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Wenn sie am 1. Januar ihren ersten Geburtstag feiert, wird gleichzeitig auch die Übergangsregelung auslaufen, die Internet- und Email-Provider, die der Speicherpflicht nicht nachkamen, bisher vor Sanktionen schützte. Momentan läuft also alles glatt für die Befürworter dieser Sicherheitsmaßnahme, auch wenn sich das mit der Hauptverhandlung der von gut 34.000 Deutschen unterzeichneten Massenverfassungsbeschwerde durchaus noch ändern könnte. Offenbar versucht die Regierung nun die Akzeptanz der Vorratsdatenspeicherung zu erhöhen - und lässt sich das so einiges kosten: Am Mittwoch (3. Dezember) sprach sich der Rechtausschuss des Bundestages für einen Gesetzesentwurf aus, der großzügige Entschädigungen für an der Vorratsdatenspeicherung teilnehmende Telekommunikationsdienstleister vorsieht.

Der Gesetzesentwurf trägt den etwas sperrigen Namen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung - oder kurz TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz. Er soll dafür sorgen, dass Telekommunikationsdienstleister in Zukunft eine "angemessene" beziehungsweise, wie es im Gesetzesentwurf formuliert wird, "leistungsgerechte" Entschädigung für den bei der Vorratsdatenspeicherung entstehenden Aufwand erhalten. "Die derzeit den Telekommunikationsunternehmen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlenden Entschädigungen für die Überwachung der Telekommunikation und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten werden zum Teil als nicht mehr angemessen kritisiert. Ferner wird eine Pauschalierung gefordert, um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen", heißt es in dem Entwurf. Zu diesem Zweck soll das JVEG um eine Anlage, die explizit die Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung regelt, ergänzt werden.

Wie der Bundestag in einer Presseerklärung mitteilt, stimmten CDU/CSU und SPD, also die Parteien, die auch die Vorratsdatenspeicherung als solche befürworten, für den Gesetzesentwurf, während sich die FDP-Fraktion ihrer Stimme enthielt und Grüne und Linke gegen den Entwurf stimmten. "Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte die "Vorratsdatenspeicherung" insgesamt als verfassungswidrig ab. Deshalb sei sie auch gegen "gesetzliche Regelungen" für die Entschädigung der Telekommunikationsfirmen. Auch die Linksfraktion schloss sich dieser Position an. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig," heißt es dazu in der Presseerklärung.

Das Fehlen einer angemessenen Entschädigung war in der Vergangenheit oft ein maßgeblicher Kritikpunkt der Telekommunikationsbranche gegenüber der Vorratsdatenspeicherung. Daher vermuten Beobachter, insbesondere Kritiker des Gesetzes, dass mit den jetzt auf den Weg gebrachten Entschädigungsplänen die Kritik am Gesetz eingeschränkt und ein Großteil der Telekommunikationsbranche von seiner Kritik am Gesetz abgebracht werden soll. (Annika Kremer)

News Redaktion am Mittwoch, 03.12.2008 22:32 Uhr

tagsTags: gesetz 1.januar vds vorratsdatenspeicherung

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Swiftrex am 04.12.2008 06:13:32

    Wird langsam Zeit, daß das Bundesverfassungsgericht den Laden dicht macht. :dozey: ...

  • Mr.Harmlos am 04.12.2008 02:53:34

    Man köönnte es ja in diesem Zusammenhang fast als Bestechung bezeichen ... ...

  • am 04.12.2008 00:19:30

    Wir steuern direkt auf hungrige Zeiten zu und unsere Regierung hat nichts besseres zu tun, als die Vorratskammer mit Datenmüll zu füllen ... Das Geld wird aus dem Fenster rausworfen, als hätten wir einen Goldessel gehabt ... Die Politiker sind echt nicht mehr zurechnungsfähig. ...

  • Destiny666 am 03.12.2008 22:59:00

    Ach dafür ist also Geld da, aber nicht für den Bürger, der momentan nicht mehr weiß, wie er über die Runden kommen soll oder Kinder!!! :dozey: :dozey: :dozey: ...

  • gullinews am 03.12.2008 22:08:31

    Seit nunmehr fast einem Jahr ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Wenn sie am 1. Januar ihren ersten Geburtstag feiert, wird gleichzeitig auch die Übergangsregelung auslaufen, die Internet- und Email-Provider, die der Speicherpflicht nicht nachkamen, bisher vor Sanktionen sch ...

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