
Nachdem am späten Dienstag abend erstmals Informationen über den gefundenen Kompromiss an die Öffentlichkeit gelangten (gulli:news berichtete), wurden anschließend mehr und mehr Einzelheiten bekannt. Auch die meisten bisher prominent an der Diskussion zur Novelle beteiligten Gruppen, Befürworter wie Gegner, reagierten teilweise heftig auf die Neuigkeiten und gaben fast alle Stellungnahmen zum Thema ab.
Die sächsische SPD, von der der Widerstand mehrerer SPD-Fraktionen im Bundesrat ursprünglich ausging, kündigte angesichts der von der Union gemachten Zugeständnisse bereits an, ihren Widerstand gegen die Novelle aufzugeben. Nach Berichten von Yahoo News sagte der SPD-Landesvorsitzende Thomas Jurk in Dresden, das Gesetz sei "in den für uns entscheidenden Punkten geändert worden".
Wichtigste Änderung im neuen Kompromissvorschlag ist der Verzicht auf die Eilfallregelung bei der heimlichen Online-Durchsuchung, die den Einsatz des "Bundestrojaners" in dringenden Fällen auch auf Anordnung des BKA-Chefs ohne Hinzuziehen eines Richters ermöglicht hätte. Diese Regelung zog die heftige Kritik von Opposition, Juristen und anderen Kritikern, aber auch von Teilen der SPD auf sich und wurde nun ersatzlos gestrichen.
Ebenfalls ein Fall für einen Richter soll nach dem neuen Kompromiss die Überprüfung der bei der Online-Durchsuchung gesammelten Daten sein. Bisher war geplant, diese zwei BKA-Beamten mit Befähigung zum Richteramt und dem BKA-Datenschutzbeauftragten anzuvertrauen. Kritiker sahen darin ein völliges Fehlen unabhängiger Kontrolle und befürchteten eine extreme Missbrauchsgefahr.
Neben diesen Regelungen wurde auch die Zuständigkeit des BKA noch einmal zugunsten anderer Behörden eingeschränkt. Nicht verändert wurden dagegen bisher die Regelungen zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisträger. Das löste, insbesondere bei den betroffenen Berufsverbänden, eine Welle heftiger Kritik aus. Das neue BKA-Gesetz sieht vor, beim Verdacht auf Terrorismus das Zeugnisverweigerungsrecht aufzuheben. Zwar soll es zu dieser Maßnahme eine Ausnahme für bestimmte Gruppen von Berufsgeheimnisträgern geben - diese umfassen jedoch lediglich Geistliche, Strafverteidiger und Bundestagsabgeordnete. Angehörige anderer Vertrauensberufe, wie beispielsweise Ärzte, Psychologen, Juristen außerhalb der Strafverteidigung und Journalisten, bleiben außen vor.
Der Verzicht auf Nachbesserungen beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern löste empörte Reaktionen verschiedener Berufsverbände aus. So bezeichnete der Deutsche Anwaltverein (DAV) den gefundenen Kompromiss in einer Presseerklärung als "nicht tragbar" und forderte den Vermittlungsausschuss auf, dem Kompromissentwurf nicht zuzustimmen. "Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf", betonte Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Dazu gehöre auch das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant, das daher "für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen tabu sein" müsse. Kilger forderte den Schutz aller Berufsgeheimnisträger. Er betonte, dass es sich dabei nicht um ein Privileg handle, sondern "um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten" und damit letztendlich um "deren Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können." Kilger betonte die Notwendigkeit solcher Freiräume, auf die "die Gesellschaft und der demokratisch verfasste Rechtsstaat angewiesen seien." Auch die Effektivität der geplanten Regelung zweifelte Kilger an: "Es ist geradezu absurd zu glauben, dass ein Terrorist seine Pläne seinem Anwalt anvertraut."
Ähnliche Kritik kam vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV). Dessen Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnete die geplanten Nachbesserungen als "faulen Kompromiss". Ähnlich wie Kilger sieht Konken mit dem Verzicht auf einen erweiterten Schutz von Berufsgeheimnisträgern wichtige rechtsstaatliche Grundsätze verletzt. "Die beteiligten Politiker haben sich wider besseres Wissen über den für einen kritischen Journalismus unbedingt notwendigen Informantenschutz hinweggesetzt. Der Schutz der journalistischen Arbeit ist damit im Bereich der Gefahrenabwehr nicht mehr gewährleistet," kritisierte Konken in einer Presseerklärung die neuen Pläne. Damit gäbe es noch immer nicht die von mehreren Berufsverbänden geforderte "Gleichstellung aller Berufsgeheimnisträger". Daher behalte der DJV seine ablehnende Haltung gegenüber dem BKA-Gesetz weiterhin bei, hieß es in der Presseerklärung.
Kritik kam auch aus der Opposition. So bezeichnete Wolfgang Neskovic, Vize-Vorsitzender der Linken im Bundestag die jüngsten Pläne nach Berichten von heise online als "rechtsstaatliches Missverständnis" und sieht die Bedenken seiner Partei keineswegs ausgeräumt. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sieht in dem Ergebnis eine aus Parteitaktik zustande gekommene "schallende Ohrfeige für die Grundrechte", während ihre Parteifreunde Gerhart Baum und Burkhard Hirsch offenbar ernsthafte Pläne für eine Verfassungsbeschwerde hegen. Die Grüne Jugend, die "Linksjugend.Solid" und die Jusos zeigten sich sogar angesichts des gemeinsamen Gegners vereint und gaben eine gemeinsame Erklärung heraus, in der sie den vorliegenden Entwurf zum BKA-Änderungsgesetz unter anderem deswegen kritisieren, weil er "den Schutz privater Daten der Behörde anvertraut, die sie ermittelt", weil er "die Wohnungen und Privatsphären unbeteiligter Dritter einer umfangreichen Überwachung und sogar Wohnungsdurchsuchungen zugänglich macht" und "den Staat aus der Benachrichtigungspflicht an den BürgerInnen über eine Ermittlung weitgehend entbindet". Auch der schwache Schutz von Berufsgeheimnisträgern wird in der Erklärung kritisiert.
Neben all der Kritik gibt es natürlich auch positive bis begeisterte Stimmen zum neu gefundenen Kompromiss. So begrüßte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die neue Entwicklung und forderte eine rasche Verabschiedung des Gesetzes. Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt erklärte in Berlin: "Das hätte die Bundesregierung auch schneller haben können, wenn sie frühzeitig erfahrene Praktiker eingebunden hätte, statt sich einzumauern. Unsere wichtigsten Bedenken sind jetzt ausgeräumt, das Gesetz muss nun rasch verabschiedet werden. Wir haben nie einen Zweifel daran gehabt, dass das BKA-Gesetz grundsätzlich notwendig ist und das BKA auch gefahrenabwehrende Kompetenzen zur Terrorabwehr braucht. Mit den jetzigen Verbesserungen dürfte auch das Bundesverfassungsgericht keine Probleme mit dem Gesetz haben. Leider müssen wir damit rechnen, dass die "Karlsruhe-Touristen" Hirsch und Baum auch gegen die verbesserte Fassung klagen werden." Außerdem forderte Wendt die Einstellung von mehr Richtern, um den Anforderungen der aktuellen Bedrohungslage gerecht zu werden und im Ernstfall zeitnah entscheiden zu können.
Auch die Union zeigte sich wie zu erwarten erfreut über den Kompromiss. So gab beispielsweise auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, seiner Hoffnung auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes Ausdruck und betonte, das Gesetz "sei für die Innere Sicherheit des Landes unverzichtbar und werde dringend gebraucht." (Annika Kremer)
News Redaktion am Donnerstag, 04.12.2008 03:58 Uhr
und ich idiot hab mich immer gewundert, wie die so beschissene gesetze beschliessen können. na, jetzt ist mir alles klar. :D mfg chronoton Na logisch... :D ...
Wie war das eigentlich damals: Der Reichstag eine Kokshöhle! und ich idiot hab mich immer gewundert, wie die so beschissene gesetze beschliessen können. na, jetzt ist mir alles klar. :D mfg chronoton ...
Hahahahaaa... :D Klingt ja schon irgendwie lustig, wenn nicht die Gefahr bestände, dass eventuell wirklich so ermittelt wird. Möglicherweise sind dann noch THC-COOH-Spuren im Urin, und dann steht am nächsten Tag in der Zeitung, dass der Täter höchstwahrscheinlich der Rauschgi ...
Die Erklärung ist sogar für mich O.K. :D :D :D Hahahahaaa... :D Klingt ja schon irgendwie lustig, wenn nicht die Gefahr bestände, dass eventuell wirklich so ermittelt wird. Möglicherweise sind dann noch THC-COOH-Spuren im Urin, und dann steht am nächsten Tag in der Z ...
also ich versetze mich mal in einen bka fahnder... irgendwo in deutschland geht eine bombe hoch. in der nähe wird ein angepinkelter laternenpfahl gefunden. die urinanalyse ergibt spuren eines prostatamedikaments. dann muss auch einem grenzdebilen streifenpolizisten klar sein, wer d ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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