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Arbeitnehmerdatenschutz: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten sieht Handlungsbedarf

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), ein Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten zahlreicher deutscher Unternehmen, sieht große Defizite beim Arbeitnehmerdatenschutz. Trotz öffentlicher Lippenbekenntnisse, beispielsweise nach dem Skandal durch Videoüberwachung von Angestellten bei der Discounter-Kette Lidl, sind kaum Taten gefolgt, kritisiert der Verband.

Auf ihrem Treffen am vergangenen Wochenende in Kempten kamen die Experten des BvD-Arbeitskreises "Datenschutz in Recht und Praxis" zu einem ernüchternden Fazit. "Neun Monate nach den Skandalen bei Lidl und Co. hat die Bundesregierung den Arbeitnehmerdatenschutz ad acta gelegt," zieht der Arbeitskreis in einer aktuellen Pressemitteilung Bilanz. Zwar habe die Regierung "in den Zeiten medialer Aufmerksamkeit für das Thema "Mitarbeiterüberwachung" die Notwendigkeit moderner bereichsspezifischer Datenschutzregelungen im Arbeitsverhältnis anerkannt" und eine Reformierung des Arbeitnehmerdatenschutzes geplant. Es sei jedoch bei der reinen Ankündigung solcher Taten geblieben, ohne dass wirklich konkret etwas zur Umsetzung der Pläne unternommen worden wäre.

Der BvD-Arbeitskreis "Datenschutz in Recht und Praxis" hatte im September einen detaillierten Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis" vorgelegt. Dieser wurde von der Regierung jedoch als nicht notwendig zurückgewiesen. Insgesamt zeigte sich die Regierung zu diesem Thema wenig gesprächsbereit.

"In der Tat blenden die aktuellen Gesetzesvorhaben den Datenschutz im Arbeitsverhältnis aus: Vorschläge zum Umgang mit Bewerberdaten, zur Kontrolle der E-Mail- und Internetnutzung im Unternehmen oder zur Datenschutzkontrolle beim Betriebsrat sucht man ebenso vergebens wie Vorgaben zu Mitarbeiterdaten im Konzernverbund," kritisiert der BvD, der die aktuelle rechtliche Situation für keineswegs ausreichend hält, um den Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz zuverlässig sicherzustellen.

"Nach unserer Meinung ist eine erfolgreiche und nachhaltige Verwirklichung des Beschäftigtendatenschutzes nur möglich, wenn es eine eigenständige, umfassende und einfach handhabbare gesetzliche Regelung gibt. Vielleicht ist das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus Wahlkampfgründen in den Winterschlaf geschickt worden. Wir werden das Thema im Interesse der Betroffenen nicht ruhen lassen," verspricht Dieter Ehrenschwender, Vorstandsmitglied im BvD und Sprecher des Arbeitskreises "Datenschutz in Recht und Praxis" kämpferisch. Es sieht ganz so aus, als würde neben Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz und Volkszählung demnächst auch noch ein weiteres Datenschutz-Thema den politischen Dialog mitbestimmen. (Annika Kremer)

News Redaktion am Samstag, 06.12.2008 21:53 Uhr

tagsTags: lidl arbeitnehmerdatenschutz datenschutzbeauftragter bvd

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