
Im BKA-Gesetz sollen beispielsweise von der Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts bei Terrorverdacht nur Strafverteidiger, nicht aber andere Juristen ausgenommen sein. Das ergibt sich indirekt aus dem in Paragraf 160a der Strafprozessordnung geregelten Beweiserhebungs- und -verwertungsverbotes, das ebenfalls nur für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger gilt. Die FDP fordert nun eine Ausdehnung dieses Gesetzes auf alle Rechtsanwälte und legte jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.
An der aktuellen Regelung kritisierten FDP-Vertreter, "die Differenzierung zwischen Strafverteidigern und anderen Anwälten sei sachlichen Kriterien nicht zugänglich. Der unterschiedliche Schutz verkenne zudem das Berufsbild des Anwaltes." So würde durch die aktuelle Regelung das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant gefährdet. Momentan unterliegen Rechtsanwälte, die keine Strafverteidiger sind, einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit, nach der entschieden wird, ob sie von der Polizei oder Staatsanwalt gezwungen werden können, auszusagen. Diese Regelung wird von der FDP heftig kritisiert. Man vertritt dort die Auffassung, "dass die in Paragraf 160a StPO geregelte Verhältnismäßigkeitsprüfung mit der verfassungsrechtlich garantierten Kontrollfunktion der Medien und dem Interesse der Allgemeinheit an der Freiheit und der Unabhängigkeit der Medien nicht vereinbar ist".
Neben Rechtsanwälten wollen die Politiker der FDP auch andere Berufsgeheimnisträger besser geschützt sehen. Sie fordern daher denselben Schutz wie für Rechtsanwälte auch für "in der Strafprozessordnung genannte bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten sowie Mitarbeiter von Presse- und Rundfunk".
Die Forderungen der FDP decken sich mit denen verschiedener Berufsverbände, beispielsweise der Bundesärztekammer und des Deutschen Journalisten-Verbandes, die ebenfalls einen besseren Schutz der von ihnen vertretenen Berufsgruppen immer wieder anmahnen. Die derzeitige Regelung wird von den Betroffenen auch als "Einteilung in Vertrauensberufe erster und zweiter Klasse" kritisiert.
Meinung:
Grundsätzlich ist der Vorstoß der FDP, Berufsgeheimnisträger besser zu schützen, zu begrüßen. Würden diese Pläne konsequent umgesetzt, könnten sie elementare rechtsstaatliche Werte wie beispielsweise die ärztliche Schweigepflicht, das Anwaltsgeheimnis und die Pressefreiheit zumindest ein Stück weit schützen und den Angehörigen von Vertrauensberufen ihre ohnehin anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben ein Stück weit einfacher machen. Auch die Betroffenen (Patienten, Klienten, Informanten...) könnten sich wieder etwas sicherer fühlen, wenn sie wüssten, dass die Menschen, denen sie sich anvertrauen, vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt sind. Die immer wieder angemahnten Freiräume, die erst eine freie und nicht von Angst dominierte Gesellschaft ermöglichen, würden so zumindest im Ansatz wiederhergestellt.
Bei aller Zustimmung für das grundsätzliche Anliegen darf man aber auch eventuelle Kritikpunkte nicht außer acht lassen. So sehr die FDP sich nun auch als Bürgerrechtspartei darzustellen versucht - ihre Geschichte in dieser Hinsicht ist leider nicht allzu beeindruckend. So kam beispielsweise das Landespolizeigesetz Nordrhein-Westfalens, das Deutschland den ersten Landestrojaner bescherte, unter einem FDP-Innenminister zustande. Von daher bleibt abzuwarten, wie konsequent man bei den sogenannten Liberalen diese Ziele weiterverfolgt - immerhin ist nächstes Jahr Bundestagswahl, eine Tatsache, die man als Kontext für Äußerungen dieser Art nicht außer acht lassen darf.
Auch die starke Konzentrierung der FDP auf Rechtsanwälte könnte unter Umständen problematisch sein. Das eigene Interesse an dieser Zielgruppe in allen Ehren (immerhin gilt die FDP ja vielen als "Anwaltspartei") - es sollte jedoch kein Grund sein, andere, ebenso schützenswerte Berufsgruppen nur in einem Nebensatz zu erwähnen. Selbst wenn die Forderungen identisch sind, entsteht hier in der Öffentlichkeit wieder ein Eindruck der Ungleichheit - genau jener "Klassengesellschaft" aber sollte man entschieden entgegentreten. Der Schutz von Rechtsanwälten ist nicht mehr oder weniger wert als der von Ärzten oder Journalisten - und auch nicht als der von Abgeordneten oder Geistlichen. Genau das sollte im Sinne einer konsequenten und tragfähigen Regelung auch kommuniziert werden.
Die Chancen dieses Gesetzesentwurfs sind momentan schwer abzuschätzen. Bisher schien, wie das BKA-Gesetz noch einmal deutlich gemacht hat, vonseiten der Großen Koalition wenig Interesse an einer Änderung des Status Quo zu bestehen. Allerdings könnte der massive Druck von Opposition und Berufsverbänden hier möglicherweise noch ein Umdenken bewirken - das wird sich zeigen. So oder so verdient dieser Gesetzesentwurf, unabhängig von den genauen Motiven der Urheber, alle Unterstützung. Er darf aber nicht zur Ausrede dafür werden, der gesamten Bevölkerung immer weitergehende Überwachungsmaßnahmen zuzumuten. Ein "Berufsgeheimnisträger sind geschützt, also ist ein Mehr an Überwachung rechtsstaatlich vertretbar" wäre definitiv der falsche Weg, und über dem (legitimen) Interesse der Wahrung von Anwaltsgeheimnis, ärztlicher Schweigepflicht und Pressefreiheit darf man das Bedürfnis der restlichen Bevölkerung nach bestimmten Freiräumen auf keinen Fall aus den Augen verlieren. (Annika Kremer)
(via Virtuelles Datenschutzbüro, thx)
News Redaktion am Mittwoch, 10.12.2008 19:56 Uhr
Ach und noch was: Wieso um alles in der Welt sind eigentlich geistliche so sehr geschützt? Stellen die kein Risiko dar, weil sie per Definition nichts verwerfliches tun, da das ja sündig wäre oder was? Ciao AOM Ich denke, dabei geht es ums Beichtgeheimnis und um die Seelsorge ...
Kann ich nur zustimmen. Hach, ich liebe Wahlkampfgetöse. Nächstes Jahr wird höchstwahrscheinlich sehr amysant. :eek: Und nach der Wahl werden, falls schwarz-gelb gewinnt, dann sicher sämtliche Bürgerspionagegesetze zurückgenommen, ne? Mal ehrlich, welcher Partei kann man speziell bei Aussagen ...
Der Schutz sogenannter Berufsgeheimnisträger ist in letzter Zeit immer wieder Thema politischer Diskussionen. Hier wurde im Laufe der vergangenen Jahre einiges hin zu einem schwächeren Schutz bestimmter Berufsgruppen verändert, was Kritiker als Schwächung des Rechtsstaates ansehen. Insbesonde ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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