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Datenschutz: 25 Jahre Volkszählungsurteil

Für diejenigen, die sich für den Datenschutz in unserer Gesellschaft einsetzen und diesen immer wieder auch gegen staatliche Eingriffe zu verteidigen versuchen, stellt der kommende 15. Dezember ein durchaus bedeutendes Jubiläum dar. Das sogenannte "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts jährt sich an diesem Datum zum 25. Mal.

"In diesem Urteil wurde erstmalig das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde anerkannt," erklärt das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung, die auf den Jahrestag hinweist. Zur Feier des Tages soll es sogar eine kleine, vom Bundesverfassungsgericht organisierte Veranstaltung mit einem Festvortrag geben. Außerdem sind die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zu einem Empfang beim Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, eingeladen.

Anlass des im Jahr 1983 gefällten Urteils waren Pläne der damaligen Bundesregierung, eine Volkszählung in Form einer Totalerhebung durchzuführen. "Die Erfassung sollte durch Beamte oder Beauftragte der öffentlichen Verwaltung von Tür zu Tür erfolgen, da ein Registerabgleich durch die Behörden als zu fehleranfällig angesehen wurde. Neben der vollständigen Kopfzählung war auch die Erhebung weiterer Angaben beabsichtigt," erläutert Wikipedia den damals geplanten Ablauf. In diesen Plänen sahen Datenschützer jedoch einen unzumutbaren Eingriff in ihre Privatsphäre und gingen sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht, um diese Meinung durchzusetzen. Dort gab man ihnen recht: Die Richter befanden, "dass zahlreiche Vorschriften des Volkszählungsgesetzes erheblich und ohne Rechtfertigung in Grundrechte des Einzelnen eingriffen. Diese Vorschriften erklärte es für nichtig und das gesamte Bundesgesetz für verfassungswidrig, da es die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzte."

Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung wurde im Volkszählungsurteil erstmals definiert. Es besagt, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu bestimmen, wer welche Informationen über ihn oder sie erhält. Auch der Staat darf dieses Recht, wie auch andere Grundrechte, nur mit zwingendem Grund in eng definierten Ausnahmefällen verletzen. Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung leitet sich direkt aus zwei der bedeutendsten Artikel des Deutschen Grundgesetzes ab: Aus Artikel 2 Absatz 1 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) und aus Artikel 1 Absatz 1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde). Damit erhielten Datenschutz und Privatsphäre zumindest nominell eine neue, wichtige Bedeutung.

Meinung:

Als Datenschützer(in) und Verfechter(in) rechtsstaatlicher Werte weiß man in diesen Tagen nicht, ob man lachen oder weinen soll angesichts dieses Jubiläums. Für beide Reaktionen gäbe es wohl gute Gründe angesichts des alltäglichen Wahnsinns, der seit einigen Jahren unsere Politik, insbesondere die Innen- und Sicherheitspolitik, beherrscht.

In seiner Aussage ist das Volkszählungsurteil ein wertvoller und unverzichtbarer Beleg für eine Tatsache, die Datenschützer ihren Mitmenschen (leider zu oft vergeblich) nahezubringen versuchen: Privatsphäre, Freiräume zur persönlichen Entfaltung, unbeobachtete Räume und der Schutz persönlicher Daten sind kein Luxus, den man in "schweren Zeiten" einfach aufgeben kann, keine nette Idee für Friedenszeiten, auf die zu verzichten ein Rechtsstaat sich leisten kann. Im Gegenteil: Diese Werte sind nichts anderes als ein elementares Grundrecht - sie tragen mit dazu bei, dass eine Gesellschaft Rechtsstaatlichkeit überhaupt erst für sich in Anspruch nehmen kann. Ohne sie würden Angst, Misstrauen und der Missbrauch staatlicher Macht unser Leben bestimmen. Diese Werte in einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts anzuerkennen und festzulegen; zu zeigen, dass unser Menschenbild, das auf dem Ideal freier und gleicher Menschen aufbaut, die selbst Verantwortung für ihr Leben übernehmen, nur möglich ist, wenn auch die Privatsphäre der Menschen geachtet wird, war ein großer Schritt und angesichts des mit den 1980er Jahren beginnenden Computerzeitalters, das ganz neue technische Möglichkeiten, auch in Sachen Überwachung, schuf, überfällig.

Insofern ist das baldige Jubiläum eine Inspiration, eine Erinnerung daran, wie wichtig auch und gerade die Privatsphäre für die Aufrechterhaltung einer freien, rechtsstaatlich funktionierenden Gesellschaft ist. Nicht umsonst berufen sich viele Datenschutz-Aktivisten oder auch politische Kämpfer für besseren Datenschutz gerne (und zu Recht) auf das Volkszählunglungsurteil und das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung.

Andererseits aber zeigt gerade ein solcher Jahrestag auch noch einmal in aller Deutlichkeit auf, wie weit sich die Realität in diesem Land mittlerweile vom hehren Ideal entfernt hat. Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung wird nur allzu oft sträflich missachtet, wird beliebig behandelt, wie ein Luxus, den man im Namen der in den letzten Jahren immer aberwitziger werdenden Sicherheitspläne opfern kann und muss. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Datenskandale, Eurotrojaner - die Liste der Fälle, in denen dieses elementare, aus der Menschenwürde abgeleitete Recht mit Füßen getreten wird, weit mehr eingeschränkt wird, als es verhältnismäßig und vertretbar ist, wächst. Immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht korrigierend eingreifen, muss die bereits in früheren Urteilen definierten Rechte gegen fehlgeleitete und rücksichtslose neue Gesetze verteidigen. Aber trotz der fast schon heldenhaft zu nennenden Bemühungen der Karlsruher Verfassungsrichter wird die Gesamtsituation nicht besser, werden Rechte und Freiheiten durch eine Flut neuer Gesetze schneller eingeschränkt, als Kritiker mit dem Anmahnen und Korrigieren nachkommen und werden bestehende Beschränkungen nach Kräften zu umgehen versucht.

Namen wie Andrej Holm und Anne Roth kommen einem in den Sinn, Namen von Menschen, die die Einschränkungen, denen unser Rechtsstaat mittlerweile unterliegt, am eigenen Leib zu spüren bekommen haben, die wissen, was es heißt, keine Privatsphäre zugestanden zu bekommen, die die Angst und die Ungewissheit kennen. Fühlen Menschen, die ähnliches erlitten haben, sich verhöhnt angesichts eines Jubiläums wie des bald stattfindenden? Ich hoffe es nicht, und ich habe auch nicht den Eindruck. Trotz aller Probleme muss man anerkennen, dass das, was momentan stattfindet, eben nicht das ist, was unser Grundgesetz vorsieht, dass es weder normal noch unvermeidlich ist, und dass daher auch die Definition bestimmter Ziele und die Erinnerung an deren Einführung durchaus ihre Berechtigung hat. Man muss wissen, wofür man einsteht, wenn man sich gegen aktuelle Tendenzen zum Überwachungsstaat wendet, und die Idee hinter dem Volkszählungsurteil ist dessen in meinen Augen würdig. Nur, wenn sowohl die aktuellen, oft erdrückend wirkenden Probleme als auch die Hoffnung auf Besserung, das Wissen, dass in unserem System das Potential zu Besserem steckt, deutlich erkannt und genannt werden, kann man mit aller demokratischen Konsequenz gegen die Bande pseudo-sicherheitsinteressierter Grundrechtslegastheniker vorgehen, die derzeit den Großteil unserer Regierung ausmacht und sich nach Kräften an Rechten vergreift, die zu beschädigen den Rechtsstaat auf Dauer schwächen und in Gefahr bringen muss.

In diesem Sinne: Alles Gute zum Geburtstag, Volkszählungsurteil. Mögen die nächsten 25 Jahre erfreulicher werden. (Annika Kremer)

News Redaktion am Freitag, 12.12.2008 06:42 Uhr

tagsTags: informationelle selbstbestimmung privatsphäre bundesverfassungsgericht grundgesetz menschenwürde volkszählungsurteil überwachung

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Annika_Kremer am 15.12.2008 14:56:08

    Danke :) das war und ist mir wirklich sehr wichtig. Nun, heute ist es soweit, und viele haben etwas zum Jubiläum geschrieben. Hat schon jemand den Kommentar von Heribert Prantl dazu gelesen? ...

  • Fomra am 12.12.2008 14:21:13

    Super Artikel, klasse geschrieben - Respekt. ...

  • Chronoton am 12.12.2008 14:16:51

    happy birthday to you, ... :) mfg chronoton ...

  • The_GPoint am 12.12.2008 14:06:34

    ich kann gar nicht in worte fassen, wie schön es war diesen text zu lesen! man merkt richtig, wie du dir das von der seele geschrieben hast. du triffst genau den kern und der text ist eigentlich zu schade, um "nur" in einer G:N zu stehen. ...

  • gullinews am 12.12.2008 03:39:26

    Für diejenigen, die sich für den Datenschutz in unserer Gesellschaft einsetzen und diesen immer wieder auch gegen staatliche Eingriffe zu verteidigen versuchen, stellt der kommende 15. Dezember ein durchaus bedeutendes Jubiläum dar. Das sogenannte "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsge ...

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