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Spendenaufruf: Filesharing-Prozess auf der Kippe (Update 4)

Im Namen des Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie Dr. Wachs möchten wir unsere Leser heute auf einen Filesharing-Prozess aufmerksam machen, welcher eine relevante Entscheidung herbeiführen könnte. Vorausgesetzt, die Klägerin kann ihren Weg fortführen.

"Klagen gibt es nicht". Wie man inzwischen weiß, ist diese Aussage nicht ganz richtig. Jedoch nicht nur aufseiten der abmahnenden Kanzleien. Einige unserer Leser erinnern sich aber vielleicht noch an folgenden Artikel: "Filesharing:Userin zweifelt Abmahnung wegen Leecher-Mod an". Dieser Artikel erschien am 14. Juli 2008 auf gulli, also vor über einem Jahr.

Lange Zeit war es still um dieses Verfahren, auch wir hatten von der Betroffenen nichts mehr gehört. Zumindest bis vor einigen Tagen, als wir auf ein Posting im Board aufmerksam wurden.

Das Postings verwies auf einen Artikel bei heise.de und trug den vielsagenden Titel "Grundsatzklage gegen Abmahnung auf der Kippe". Nachdem wir diesen durchgearbeitet hatten, kam für uns schnell der Verdacht auf, dass es sich um ein und dieselbe Person handeln könnte. Unsere Vermutung wurde kurze Zeit später im persönlichen Kontakt bestätigt. Die betreffende Person hatte tatsächlich eine Schadensersatzklage gegen (!) einen der Mandanten der Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte initiiert. Da ein sogenannter Leecher-Mod zum Einsatz gekommen sei, hätte keinerlei Upload stattgefunden. Dies wurde ihr jedoch in der Abmahnung vorgeworfen. Ein kurze Zeit später in Auftrag gegebenes Privatgutachten bestätigte die Behauptung der Klägerin - kein Upload. Schlussendlich wanderte dieser Rechtsstreit jedoch vor Gericht, wo sich beide Parteien nun jüngst gegenüberstanden.

Bereits vor einem Jahr erklärte Dr. Wachs gegenüber gulli, welche Brisanz diese Auseinandersetzung habe:"[Ich halte eine] negativen Feststellungsklage [...] für richtig und konsequent. Mit der negativen Feststellungsklage wird beantragt, die Abmahnung als "unrechtmäßig" festzustellen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass nur wenn die vorgeworfene Rechtsverletzung vor Januar 2008 erfolgte, die Nutzung eines Leecher-Mods zivilrechtlichen Forderungen entgegensteht. Ab Januar 2008 ist auch das Herunterladen [von urheberrechtlich geschütztem Material] aus Tauschbörsen eindeutig nicht mehr gestattet. Besonders interessant wird es aber, wenn es sich bei der fraglichen Datei um eine Erotik Datei gehandelt hat. In diesem Zusammenhang wird nämlich auch immer neben dem Urheberrechtsverstoß das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Auf die Verbreitung pornografischer Schriften wird auch regelmäßig von einigen Abmahnkanzleien in den Abmahnschreiben und/oder Strafanzeigen hingewiesen. Bei einem Leecher-Mod, der den Upload von Dateien vollständig unterbindet, werden aber denklogisch gerade keine Dateien verbreitet."

Wie uns die Klägerin mitteilte, sei der Rechtsbeistand der Beklagten Seite vor Gericht nicht in der Lage gewesen, das Privatgutachten zur Software vorzulegen. Dem Richter schien der Sachverhalt insgesamt nicht besonders koscher, jedoch gestand er, dass es ihm an technischem Fachwissen mangeln würde. Ein Faktor, der jedoch kein wirkliches Problem darstellt, da es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter gibt. Hierbei handelt es sich um Experten, die ein Gutachten erstellen, um somit dem Richter eine Entscheidung zu ermöglichen. Der Verhandlungstermin endete somit mit dem einzig Sinnvollen: Einem Beweisbeschluss. Ein Gutachter soll den Rechner der Klägerin prüfen. Das Interessante ist jedoch die zweite Anordnung: Auch die Möglichkeiten der Software von Media Protector sollen festgehalten werden. Die exakte Anordnung des Richters an den Gutachter lautet, wie folgt: "[...]. 2. Ist und war es mit der Protokollierungssoftware der Firma Media Protector grundsätzlich und im vorliegenden Fall konkret möglich festzustellen, ob das Filmwerk mit dem obigen Dateinamen vom Internetanschluss der Klägerin aus zum Download angeboten wurde?"

Genau bei diesem Beweisbeschluss liegt nun jedoch das Problem für die Klägerin. Damit der Gutachter aktiv wird, muss ein Kostenvorschuss in Höhe von 5.000 Euro geleistet werden. Ein Betrag, den die Beklagte alleine nicht stemmen kann, da sie wie viele Abgemahnte nur einer "normalen" Arbeit nachgeht. Unnötig zu erwähnen, dass auch die bisherigen Schritte bereits einiges gekostet haben. Da sich die Situation entsprechend eng für die Klägerin darstellt, haben wir Kontakt mit der Kanzlei Dr. Wachs, Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie der Initiative Abmahnwahn-Dreipage aufgenommen, in der Hoffnung beide für eine Spendenaktion gewinnen zu können. Wir konnten. Dr. Wachs hat sich kurze Zeit später mit dem Anwalt der Klägerin kurzgeschlossen, um weitere Informationen einzuholen. Darunter die bisherige Vorgehensweise sowie den Beschluss. Aufgrund der Informationen dieses Dokumentes sowie der Feststellungen des Anwalts der Klägerin hat sich Dr. Wachs entschieden die 3.000 Euro der "Kriegskasse" für das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Benötigt werden jedoch 5.000 Euro bis zum 23. August 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Betrag beim Gericht eingehen, sonst wird die Sache abgehakt. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Initiative des Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie Dr. Wachs und möchten zur Spende aufrufen. Die Spendenbeträge gehen direkt an Dr. Wachs. Bevor jetzt übereilt Spenden kommen, noch einmal die wichtigsten Feststellungen stichpunktartig zusammengefasst:

Welcher Betrag muss erreicht werden?

5.000 Euro. Ein Betrag von 3.000 Euro wird seitens Dr. Wachs aus der "Kriegskasse" zugeteilt. Das heißt, dass nur noch 2.000 Euro ausstehen

Wer bekommt das Geld?

Die Spenden werden direkt an Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs überwiesen, welcher diese sammelt und dafür sorgt, dass sie zeitnahe an den Anwalt der Beklagten und somit an das Gericht übergeben werden.

Was passiert mit dem Geld?

Das Geld wird benötigt, damit das Verfahren weitergehen kann. Sobald die 5.000 Euro eingegangen sind, wird der Gutachter tätig. Er wird die Anti-Piraterie Software von Media Protector bis aufs Mark unter die Lupe nehmen und die im Beschluss aufgeführten Fragen (siehe Bild) klären

Kostet das wirklich 5.000 Euro?

Nein! Dies ist der Kostenvorschuss, da der Richter den finanziellen Aufwand des Gutachters nicht genau abschätzen konnte. Es kann sein, dass das Gutachten am Ende nur 2.500 Euro kostet. Im Vorfeld kann dies nicht genau ermittelt werden.

Was passiert mit dem Geld das übrig bleibt?

Wir haben mit Dr. Wachs und dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. lange gegrübelt, was bei einer eventuellen "Überspendung" oder im Falle eines günstigen Gutachtens mit dem Restbetrag geschieht. Wir sind der Ansicht, dass es nicht im Sinne der Spender ist, wenn der Betrag dann an eine gemeinnützige Organisation geht. Die Intention der Spende ist es ja, Sand in die Abmahnmaschinerie zu streuen. Aus diesem Grunde folgende wichtige Feststellung: Wenn nach dem Gutachten Geld übrig bleibt / der Betrag von 5.000 Euro überschritten wird, so wandert dieser in die Kriegskasse von Herrn Dr. Wachs. Der Betrag dieser Kasse wird von Dr. Wachs verwaltet und nur dann genutzt, wenn sich durch diese Gelder evtl. ein juristischer Vorteil für die Abgemahnten erkämpfen lässt. Wie im gegebenen Fall durch ein Gutachten.

Ist die Sache also schon sicher, wird das Gutachten positiv ausfallen?

ACHTUNG! Dies sollte jedem eindeutig klar sein, bevor eine Spende vollzogen wird! Niemand kann den Gutachter beeinflussen. Auch ist absolut unklar, wie sein Gutachten ausfallen wird, da niemand von uns eine Glaskugel hat. Die Fragestellung des Gerichts ist günstig, was aber nicht bedeutet, dass der Gutachter zu einem negativen Ergebnis für die Klägerin gelangen kann. Im schlimmsten Falle bewertet der Gutachter die Software von Media Protector als "absolut fehlerfrei und gerichtsverwertbar". Dieser Tatsache sollte sich jeder Spender vorab bewusst sein! Für einen geringen Spendenbetrag könnte hier womöglich ein wichtiges Gutachten erreicht werden. Es dürfte wohl allen klar sein, dass ein unabhängiger öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter, der eine Anti-Piraterie Software eines Loggers prüft, wohl deren absolutes Horror-Szenario darstellt.

Die Kontodaten für das Spendenkonto lauten wie folgt:

Empfänger: Spendenkonto Dr. Wachs

Kontonummer: 649988854

Verwendungszweck: Gegengutachten

Bankleitzahl: 20030000

Institut: Bayerische HypoVereinsbank ex Vereins und Westbank

Update: Aktueller Spendenstand:252 Euro + 3.000 Euro durch die "Kriegskasse" = 3.252 Euro

Update 2: Heute (19.08.2009) sind 1.850 Euro eingegangen. Darunter einmal ein Spendenbetrag von 500 Euro sowie mehrfach 100 Euro. Die Initiatoren möchten sich für die zahlreichen Spenden vielmals bedanken.

Aktueller Spendenstand somit: 3.000 Euro durch die Kriegskasse + 2.102 Euro durch Spenden = 5.102 Euro

Das Spendenziel wäre somit erreicht.

Update 3: Wir können die Spendenzahlen erneut aktualisieren. Der Betrag aus Update 2 wurde nochmal überschritten! Es sind weitere 2.500 Euro eingegangen!Der Gesamtspendenstand liegt somit bei 7.602 Euro.

Update 4: Dr. Wachs hat uns soeben den letzten Stand der Spendensammlung mitgeteilt. Heute sind noch einmal 670,30 Euro in den Topf gewandert, was diesen auf 8.292,30 Euro anwachsen lässt. Somit wurden allein durch Spenden satte 5.272,30 Euro gesammelt.

Weitere Fragen können in den Kommentaren gestellt werden. Wir werden diese nach Möglichkeit beantworten.(Firebird77)

News Redaktion am Montag, 07.09.2009 19:53 Uhr

tagsTags: prozess filesharing urheberrechtsverletzung klage 0-upload gutachten kostenvorschuss leecher-mod mediaprotector spendenaufruf abmahnung

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140 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Firebird77 am 29.01.2010 11:36:30

    Ich denke die Ausführungen von Herrn Dr. Wachs sind mehr als hinreichend. Das Verfahren zieht sich einfach in die Länge, was alles andere als ungewöhnlich ist. Bitte übt euch doch einfach in Geduld. Mehr kann man momentan nicht machen. :) ...

  • Alter Esel am 29.01.2010 08:43:44

    Ist Dr. Wachs nicht der Anwalt der Leecherin? Ich habe den Artikel gelesen. Du auch? :confused: "...Dr. Wachs hat sich kurze Zeit später mit dem Anwalt der Klägerin kurzgeschlosse ...

  • Grazer57 am 29.01.2010 00:06:25

    Ist Dr. Wachs nicht der Anwalt der Leecherin? Wie kann er nicht Beteiligter sein und trotzdem so gut Bescheid wissen (siehe Update). Warum hat das Landgericht München ein zweites Gutachten über einen Rechner bestellt? Was ist mit dem ersten Gutachten und geht es ei ...

  • bachforelle1978 am 28.01.2010 23:11:34

    Bist Du versehentlich in den falschen Thread gerutscht? :p Welchen Einfluss sollte Dr. Wachs auf das weitere Verfahren haben? Er ist selbst ebenfalls "nur" Spender und nicht Betei ...

  • Alter Esel am 28.01.2010 12:22:32

    Da stimmt doch irgendwas nicht. Aber so langsam traue ich der Sache nicht mehr... Bist Du versehentlich in den falschen Thread ...

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