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RIAA: Das Ende der Massenklagen?

Ein schlechter Scherz zu Weihnachten? Mitnichten. Vielmehr sieht es tatsächlich so aus, als ob die Recording Industry Association of America (RIAA) einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat. Man hat scheinbar begriffen, dass es nicht förderlich ist, die potenzielle Kundschaft auf Haus und Hof zu verklagen. Deshalb will man dies zukünftig unterlassen. Die RIAA wäre aber nicht die RIAA, hätte sie sich nicht bereits ein Hintertürchen geöffnet.

Laut einem aktuellen Bericht des Wall Street Journal hat die Musikindustrie festgestellt, dass sowohl für die RIAA als auch für die Betroffenen aufwendige und kostspielige Prozesse gegen die eigene Kundschaft wenig förderlich sind.

Statt Piraterie einzudämmen und davon abzuschrecken hat die öffentliche Aufmerksamkeit vielmehr dazu geführt, dass mehr Menschen auf die Möglichkeiten des Filesharings aufmerksam wurden. Aus diesem Grunde will man in Kürze damit beginnen, sämtliche Prozesse gegen Filesharer zu streichen. Vielleicht liegt es auch an den jüngsten Entwicklungen rund um die Ermittler bei MediaSentry, welche keine Lizenz für ihre Tätigkeit als Privatermittler vorweisen können. Egal wie man es dreht, es scheint, als ob sich alles zum Guten wenden würde. Dummerweise ist die Recording Industry Association of America nunmal, wer sie ist. Das Ende der Massenklagen ist nämlich nur die glänzende Seite der Münze. Dies hat aber auch eine äußerst dreckige Seite. Man zieht sich nämlich aus dem Massenklagen-Geschäft nicht zurück, ohne ein neues Instrument an der Hand zu haben. Die RIAA war nämlich äußerst fleißig beim Führen von Verhandlungsgesprächen - mit Providern. Die exakten Details dieser Verhandlungen und geschlossenen Verträge ist bislang nicht veröffentlicht, doch einige grobe Informationen sind bereits bekannt geworden. Die Provider sollen sich zum verlängerten Arm der RIAA entwickeln und dafür sorgen, dass kein illegales Filesharing mehr betrieben wird. Beginnen soll das Prozedere mit einer oder zwei Verwarnungs-E-Mails, ehe der Provider die Geschwindigkeit drosselt und vielleicht schlussendlich dann sogar die Verbindung trennt.

Wer jetzt an Frankreich und ein Three-Strikes-Gesetz denkt, der liegt genau richtig. Lediglich mit dem kleinen Detail, dass hier kein Gesetz erschaffen wurde, sondern lediglich ein Vertrag. Wie das Ganze bezüglich Datenerhebung und Beweiskraft ablaufen soll, dürfte bislang fraglich sein. Vermutlich haben einige Provider aber bald weniger Kunden. (Firebird77)

(via techdirt, thx!)

News Redaktion am Freitag, 19.12.2008 15:35 Uhr

tagsTags: prozess three strikes gesetz provider klage riaa ende vertrag mediasentry massenklage

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17 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • napster_fish am 22.12.2008 17:09:05

    Kunden vergraulen als Marktnische? Das ist doch mal was Neues. :D Illegale Nutzung des Internetzugangs durch illegale Downloads -> ebenfalls Kündigungsgrund. Wenn du schon auf die AGBs verweisen willst. ;) sorry, du hast da was falsch verstanden: ich meinte dann werden pro ...

  • soricsoon am 21.12.2008 21:38:52

    Es darf allerdings bezweifelt werden ob die RIAA damit durchkommen wird. Die angedachte Regelung -ähnlich der "Three Strikes"- dürfte nicht nur gegen ein Gesetz verstoßen. Hier werden die Rechtsanwälte der EFF wohl noch ein Wörtchen mitreden wollen... ...

  • Lord0fDarkness am 20.12.2008 15:55:20

    Da in der Regel alles heißer gekocht wird, wie es dann auf dem Teller ist, warte ich mal ab welcher Provider sich überhaupt darauf einlässt. Man stelle sich folgendes Szenario vor: Provider A macht mit und dies wird (zwangsläufig) bekannt. Was machen dann viele Nutzter? Richtig! Sie wechseln zu ...

  • Xenor am 20.12.2008 13:30:19

    Illegale Nutzung des Internetzugangs durch illegale Downloads -> ebenfalls Kündigungsgrund. Wenn du schon auf die AGBs verweisen willst. ;) Ich mein es aber anders herum, dass du Kündigen kannst, wenn sie den Speed drosseln und dann einfach einen anderen ISP nehmen kannst. ...

  • wolfkid am 20.12.2008 06:59:09

    Kunden vergraulen als Marktnische? Das ist doch mal was Neues. :D drosselung der geschwindigkeit ohne vermerk in den AGB -> kündigungsgrund Illegale Nutzung des Internetzugangs durch illegale Downloads -> ebenfalls Kündigungsgrund. Wenn du schon auf die AGBs verweisen willst. ;) ...

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