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Spion Media: Datenschutz schon wertlos bei haltlosen Verdachtsmomenten?

Die Spion-Media GmbH, Betreiberin von mehreren lokalen Web-Communities im deutschsprachigen Raum, hat nach Angaben ihres Unternehmensweblogs eine eher unerfreuliche Erfahrung mit der Polizei sammeln dürften. Denn bei der Spion Media scheint man es ernst zu meinen mit den deutschen Datenschutzgesetzen. Mehr als fragwürdig erscheint jedoch im vorliegenden Fall das Vorgehen der Polizei, die scheinbar nichtmal mehr den PC einschaltet, um den Sachverhalt zu prüfen und stattdessen lieber direkt die persönlichen Daten vom Webbetreiber fordert. Es geht um den angeblich angekündigten Selbstmordversuch eines Nutzers der Plattform, für den es außer einem Fax mit einem Bildschirmfoto keinerlei Hinweise zu geben scheint.

Entnommen ist der Sachverhalt dem Spion-Media Unternehmensblog. So schreiben sie, dass ein Polizeibeamter bei den Forenbetreibern anrief, weil ihnen ein angekündigter Selbstmord Sorge bereiten würde. Den Beamten würde ein Fax mit Bildschirmfoto vorliegen, in dem der Selbstmord angekündigt sei. Die Spion Media schreibt: "Nach einer kurzen Diskussion über die Rechtslage, ob wir denn eine Straftat begehen dürften (unbefugte Herausgabe von Nutzerdaten ohne Rechtsgrundlage) um eine Tragödie zu verhindern, kam mir dann eine Idee, die viel früher hätte kommen sollen: Das Profil anschauen. Also den Nutzernamen vom Kommissar geben lassen und nachsehen. Und siehe da: Ein völlig harmloses Profil ohne jegliche Ankündigung eines Suizides. Nicht einmal der Anschein wird in dem Profil geweckt."

Scheinbar sind die Polizeibeamten selbst nicht auf die Idee gekommen, das Profil auf der Plattform selbst zu überprüfen, obwohl der Nutzername der Polizei vorlag. Die Communitybetreiber machen darauf aufmerksam, dass die Herausgabe von Nutzerdaten in dem vorliegenden Fall, so tragisch er sein mag, einer rechtswidrigen Handlung gleichkommt und sie nicht am Ende einer Kette, die mit der mutmaßlichen Ankündigung vielleicht nichts zu tun hat, als unverantwortliche Webseitenbetreiber dastehen wollten. Das Fax mit dem Bildschirmfoto schien der Polizei zu genügen, um den dringenden Verdacht zu rechtfertigen und damit die Herausgabe der Nutzerdaten.

Die Geschichte jedoch geht weiter. Wie sie weiter berichten, hätte sich kurze Zeit später der ermittelnde Kommissar den richterlichen Beschuss eines zuständigen Amtsrichters besorgt. "Auf die Frage, ob er mein Fax nicht bekommen habe, welches eindeutig zeige, dass in dem Profil keine Suizidankündigung vorhanden sei, antwortete er, er habe es bekommen, aber er habe sich ja jetzt die Rechtsgrundlage von einem Richter bescheinigen lassen und verlange die Herausgabe der Daten."

Dazu hat sich in dem Beschluss des Richters ein kleiner Fehler eingeschlichen. So hätte sich bei dem Nutzernahmen "aus Versehen" ein Leerzeichen zwischen Nutzernamen und Geburtsdatum (der in diesem Falle teil des Nutzernamens war) eingeschmuggelt, sodass die Zuordnung der Nutzerdaten zu dem richterlichen Beschuss vielmehr einer "zufälligen Übereinstimmung" gleichkommt, als einer eindeutigen Zuordnung. Der Kriminalkommissar sagte zu diesem Sachverhalt, dass der Richter vermutlich in Eile handelte und sich daher ein Fehler eingeschlichen hätte.

Bei der Spion Media GmbH sieht man es so: "Also versteht das bitte nicht verkehrt: Natürlich wollen wir dringend (!) alles tun, um zu helfen, damit sich der arme Kerl nicht umbringt. Aber was, wenn er das nie vorhatte (nichts in seinem Profil deutet darauf hin), die Polizei nun bei ihm einmarschiert, er sieht, weswegen er den Ärger hat und woher die Daten stammen und er uns am Ende dafür belangt?" Ein mehr als nachvollziehbarer Standpunkt aus Sicht des Unternehmens. Was also ist der Datenschutz wert? Und wenn das die Mittel und Möglichkeiten sind, mit denen die Polizei ermittelt, wie bitte wird dann bei einem mutmaßlichen Terrorverdacht reagiert? Reicht es da auch, ein (im Zweifel manipuliertes) Fax an eine zuständige Stelle zu senden?

Interessant ist auch das Ergebnis einer eigenen Erhebung der Spion-Media GmbH. Demnach hat die Mehrheit ihrer Nutzer weniger bis gar kein Interesse an Widgets, mp3-Playern und Kaufangeboten vom Musik oder ähnlichem, dagegen erachten sie es aber als äußerst wichtig, dass Datenschutz und die Privatsphäre auf der Plattform geachtet und respektiert wird, genau so wie es den Nutzern wichtig zu sein scheint, dass eine effektive "Fake-Kontrolle" durchgeführt wird. (020200)

(via Spion-Media Blog, thx!)

News Redaktion am Dienstag, 23.12.2008 22:59 Uhr

tagsTags: community web 2.0 bka-gesetz ermittlung suizid deutschland

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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chummer am 26.12.2008 02:32:12

    kann ja sein das er unschuldig in untersuchungshaft sitzt...was für ihn wieder nicht so toll wär. Dummerweise wird im Schnellverfahren geurteilt. Weil Zeit nehmen kann sich der Richter ja keine. gegen in deiner meinung nach fehlerhafte entscheidung kannst du vorgehen, gegen ...

  • griever92 am 26.12.2008 01:52:45

    Also lieber 2 falsche Entscheidungen als eine richtige und eine zurückgewiesene? gegen in deiner meinung nach fehlerhafte entscheidung kannst du vorgehen, gegen keine entscheidung nicht und ich weis nicht wies mit dir ist, aber wenn mir ein auto geklaut wird, will ichs inne ...

  • Destiny666 am 25.12.2008 17:46:10

    Lieber Datenschutz, war schön mit dir!!! :dozey: ...

  • Chummer am 25.12.2008 14:29:11

    klar wir haben schon zuwenig richter und dann entlassen wir noch welche, wenn sie schnell handeln und dabei fehler entstehen... Du willst also unfähige und fahrlässig handelnde Richter (hust*Hamburg*schnief), denen es völlig egal ist was sie irgendwem für Rechte gegenüber einem A ...

  • thehed am 25.12.2008 13:56:12

    klar wir haben schon zuwenig richter und dann entlassen wir noch welche, wenn sie schnell handeln und dabei fehler entstehen... Äh was ist das für eine seltsame Logik? Diese Leute sind Richter sie sollen gefälligst gewissenhaft arbeiten. Dieser Fehler hätte extreme Au ...

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