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RIAA: Prozess soll medienwirksam ins Netz gestreamed werden

Dass die Recording Industry Association of America (RIAA) nur zu gerne ihre gewonnenen Prozesse äußerst medienwirksam ausschlachtet, ist nichts Ungewöhnliches mehr. Man pickt sich die Passagen aus den Prozessen heraus, die dem bösen Filesharer verdeutlichen, dass er ein Schwerkrimineller ist, der auf einer Stufe mit Mördern und Kinderschändern stehen sollte. Was jedoch, wenn die Beklagten die Kläger live ins Netz bringen wollen? Ob es im Sinne der Rechteinhaber ist, wenn deren Konsumenten online verfolgen können, mit welchen Mitteln die RIAA gegen den einfachen Bürger vorgeht?

Mit Sicherheit eine No-Go Area für den Interessensverband der Plattenlabels, doch glücklicherweise haben diese ausnahmsweise nicht darüber zu entscheiden.

Ton- und Videoaufnahmen aus Gerichtssälen gehören in den USA eigentlich nicht zur Tagesordnung und sind mitunter aus gutem Grund nicht gestattet. Der bevorstehende Prozess könnte jedoch pikanter nicht sein, weshalb die beklagte Seite verständlicherweise alles tun möchte, um der Öffentlichkeit das wahre Gesicht der RIAA näher zu bringen. Die Rede ist von dem Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson und seinem Team. Dieser vertritt einen seiner Studenten in einem Prozess gegen den Interessenverband und möchte mit nichts anderem als einem absoluten Sieg aus dem Gerichtssaal treten. Ob ihm dies gelingt, lässt sich schwerlich von vornherein sagen, wenngleich Professor Nesson bereits in der Vergangenheit einige interessante Feststellungen zur Klage-Maschinerie der Recording Industry Association of America zum Besten gab.

Dieser möchte nun scheinbar den Medien-Spieß umdrehen, und der (Online-)Welt zeigen, was der Unterschied zwischen der "RIAA in den Medien" und der "RIAA im Prozess" ist. Der anstehende Prozess könnte für diesen Plan nicht besser sein. Der Student Joel Tenenbaum wird beschuldigt, im Alter von 17 Jahren sieben MP3s via Tauschbörsen zur Verfügung gestellt zu haben, wodurch er Urheberrechte verletzte. Für die sieben Werke berechnet man einen Streitwert von günstigen 1.050.000 US-Dollar. Wer jetzt die Zahlen nochmal gelesen hat, dem sei bestätigt, dass dort sieben Ziffern stehen. Der Antrag, welcher Ton- und Videoaufnahmen sowie deren Versendung ins Internet gestatten soll, wurde bereits eingereicht. Der Prozess steht trotz der jüngsten Äußerungen der RIAA, man werde mit den Klagen aufhören, nach wie vor im Raum.

"Dieses Gerichtsverfahren stellt im Wesentlichen eine Übung im zivilen Diskurs dar. In Anbetracht der Tatsache, dass reges Interesse der verschiedener Parteien an diesem Rechtsstreit vorhanden ist und dieser Fall einen enormen Lernwert für die breite Zuhörerschaft dahinter hat, stellt er sich für das Gericht als ideal da, damit diese die Erlaubnis zur Übertragung ins Internet aus dem Gerichtssaal geben", so Charles Nesson.

Es scheint, als sei sich der Professor seiner Sache sehr sicher. Hoffen wir, dass er sich mit der RIAA nicht verschätzt hat. (Firebird77)

(via zeropaid, thx!)

News Redaktion am Samstag, 27.12.2008 20:07 Uhr

tagsTags: prozess p2p joel tenenbaum riaa netz charles nesson harvard medienwirksam professor

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • DanteConstantin am 28.12.2008 20:05:09

    Falls es wirklich zum Stream kommt will ich einen Link um es mir anzuschauen! ...

  • terminator2k2 am 28.12.2008 19:37:39

    Für 7 mp3 so einen Betrag zu verlangen ist jedenfalls überzogen und gehört verurteilt, wenn nicht vor Gericht dann öffentlich. Wäre auf die Gebaren der RIAA im Prozess gespannt. doch sowas nennt sich Amerika.. Man hat die Lieder ja je über 100 000 mal hochgeladen ; ...

  • Frusty64 am 28.12.2008 14:36:02

    Ich denke mal, durch diese überzogenen Forderung von über 1 Mio. für 7 mp3 hat sich die RIAA selber ins Knie geschossen. Der Professor wird diesen Prozess dazu benutzen um die RIAA in allen Belangen vorzuführen und als mafiaähnliches Bösewicht-Monopol darstellen. Damit ist der Drops schon so g ...

  • Shinichi0815 am 28.12.2008 14:22:27

    Für 7 mp3 so einen Betrag zu verlangen ist jedenfalls überzogen und gehört verurteilt, wenn nicht vor Gericht dann öffentlich. Wäre auf die Gebaren der RIAA im Prozess gespannt. ...

  • Saugibert am 28.12.2008 09:37:54

    Wie dem auch sei, den Fall öffentlich zu verhandeln, stellt meines Erachtens nach einen genialen Schachzug des Verteidigers dar. Die Riaa ist immer der Verlierer. Entweder sie geht mit der gewohnten Härte vor und vergrault damit noch mehr Kunden der von ihr vertretenen Industrie, oder es wird durc ...

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