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BKA-Gesetz: Peter Schaar rechnet mit Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht

Die politischen Hürden hat das neue BKA-Gesetz nach langem Hin und Her mittlerweile weitgehend genommen; man einigte sich auf einen Entwurf, der mittlerweile von Bundestag und Bundesrat abgesegnet wurde und nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten benötigt, um Gesetz zu werden. Nun allerdings äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, die Ansicht, dass das BKA-Gesetz an anderer Stelle letzendlich doch noch scheitern wird: Er hält das Gesetz für verfassungswidrig und geht daher davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht es kippen oder zumindest Nachbesserungen fordern wird.

Nach einer Beschäftigung mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren kam Schaar zu dem Schluss, dass die Karlsruher Richter auch das BKA-Gesetz kaum in seiner jetztigen Form stehenlassen werden. Diese Ansicht äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte heute morgen gegenüber dem Deutschlandfunk.

Beim derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf, der bereits so gut wie verabschiedet ist, gebe es nach wie vor Probleme bei der Klärung bestimmter Befugnisse, so Schaar. So gebe es beispielsweise bei der heimlichen Online-Durchsuchung, der in der Öffentlichkeit umstrittensten der vorgesehenen neuen Sicherheitsmaßnahmen, "nach wie vor noch das Problem: Wann darf aufgezeichnet werden, wann dürfen Daten - nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung, sondern auch bei der Online-Durchsuchung - dann erst mal auf einen Datenträger gebracht werden, der beim BKA ist?"

Streitbare Kritiker, die bereit sind, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, hat das Gesetz genug. So kündigte der FDP-Innenexperte und Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum bereits vor einiger Zeit an, gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Auch die Grünen-Bundestagsfraktion hat wohl derartige Pläne. Ebenfalls bereits zu einer Verfassungsbeschwerde entschlossen hat sich die Online-Journalistin "Twister" Bettina Winsemann, die bereits dabei mitwirkte, der im NRW-Landespolizeigesetz vorgesehenen Version der Online-Durchsuchung eine Niederlage in Karlsruhe beizubringen. (Annika Kremer)

(via Futurezone, thx)

News Redaktion am Sonntag, 28.12.2008 22:19 Uhr

tagsTags: bundestrojaner polizei peter schaar bundesverfassungsgericht bka-gesetz terrorismus bka bürgerrechte online-durchsuchung

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Laird_Dave am 30.12.2008 22:36:03

    Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen Und jetzt lasst Euch den "Volksvertreter" nochmal auf der Zunge zergehen... Ich kann nicht so viel fressen wie ich kotzen will. ...

  • Alter Esel am 30.12.2008 20:57:48

    ...da wird ihn Steinbrück in seiner ihm eigenen, trockenen Art allenfalls auslachen. So gesehen könnte der Kapitalismus uns dann doch noch retten :) Wir leben in einer Demokratie - da bezahlt der Bürger "freiwillig" für den Unfug der Mandatsträger: [URL="http://www.hei ...

  • Toady am 30.12.2008 19:40:15

    Anzweifeln möchte ich auch gleich die Äußerung der Befürworter es werde ja nicht erfasst auf welchen Seiten man surft, sondern nur die Dauer und eben bei mails die Ziel-u. Absender-IP - glaub ich nie im Leben Ist aber so - es wäre schon ein erheblich größerer ...

  • mayz am 30.12.2008 02:43:42

    Das ganze hat echt nichts mehr mit Demokratie zu tun. Wie soll man da als Bürger noch zu Wort kommen, wenn alles ohne ein Mitspracherecht unterzeichnet wird? Das ist so hinterlistig und man kann nichts dagegen machen. Trauriges Deutschland Stasi 2.0 ist Realität Das kann man so unte ...

  • ghostuser am 30.12.2008 01:54:26

    Tja...Destiny666 hat es ja schon gesagt, heute hat Köhler unterzeichnet...leider und die Leute scheint es ja auch nicht groß zu interessieren, sieht man ja an den wahnsinnig vielen Posts hier!!! Warum er es tat kann ich mir ehrlich gesagt nicht genau erklären, eigentlich sollte er ein Mann mit We ...

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