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25C3: Ende der Privatsphäre und Beginn der Post-Privacy?

Zwei Vorträge auf dem 25C3 beschäftigen sich mit Aspekten der Privatsphäre in unserem technologischen Dasein. Während sich Constanze Kurz und Ulf Buermeyer mit dem Grundrecht auf digitale Intimsphäre und den rechtlichen Aspekten der Beschlagnahme von Festplatten beschäftigten, zeichnete Christian Heller ein utopisch gefärbtes Bild von einer "Post-Privaten" Gesellschaft, in welcher andere Grundbedingungen geschaffen werden müssten, um die Freiheit herzustellen und zu sichern.

In dem gestrigen Vortrag von Constanze Kurz und Ulf Buermeyer ging es um neue Befugnisse der Festplattenbeschlagnahmung, zum Beispiel bei Hausdurchsuchungen, sowie um die Frage der digitalen Intimsphäre im Zusammenhang der Beschlagnahme und der Überwachung von Telekommunikation. Für die Beschlagnahme von Computer oder Festplatte genauso wie für einen Mitschnitt von computerbasierter Kommunikation im Falle einer Überwachung gilt, dass das Grundrecht auf einen Schutz der Privatsphäre, so wie wir sie kennen, nicht mehr gewährleistet werden kann, beziehungsweise wird. Denn bei Sichtung des beschlagnahmten oder mitgeschnittenen Materials gilt, dass nicht mehr unterschieden wird, ob der Kernbereich der Privatsphäre überschritten wird oder nicht. Denn erst nach dieser Durchsicht wird entschieden, welches Material verwendet werden darf und welches nicht. Das nicht zur Benutzung frei werdende Material soll dabei mit unverzüglicher Wirkung gelöscht werden. Konkret bedeutet das, dass mehrere unterschiedliche Personen an der Sichtung des Materials in der Regel beteiligt sein werden. Früher war ausschließlich ein Richter zuständig und auch nur für Material, in welchem der Richter in strittigen Fällen zu entscheiden hatte.

Obwohl also nach dem Grundgesetz der Schutz der Privatsphäre nach wie vor zugesichert wird, ist er faktisch aufgehoben, beziehungsweise eingeschränkt. Dieses gilt auch bei der Beschlagnahme einer Festplatte, da auf einer privat genutzten Festplatte in der Regel nicht unterschieden wird, welche Art von Daten gespeichert werden, da sich privater und geschäftlicher Mailverkehr vermischt auch mit anderem Datenmaterial, wie Bilder oder Videos und selbst Datenspuren wie besuchte Webseiten oder temporäre Dateien bei einer Festplattenbeschlagnahmung. Diese sind auch nach der Beschlagnahmung auf dem Datenträger vorhanden und werden von entsprechenden Stellen gesichtet. Somit ist der Kernbereich der Privatsphäre und Intimität nicht mehr zwingend gesichert. Die Forderung der Vortragenden am Ende des Vortrages war, dass man zumindest lediglich einen Richter entscheiden lassen sollte, welches Material genutzt werden darf und welches nicht, anstatt unterschiedliche Ermittler mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Auch am heutigen Sonntag ging es um die Auseinandersetzung mit der Privatsphäre, diesmal aus eher gesellschaftstheoretischer Sicht. Christian Heller entwarf ein utopisches Szenario für eine Gesellschaft mit "Post-Privatsphäre". Dabei ging es darum, den Zustand einer Gesellschaft aufzuzeigen und zu überlegen welche Folgen, beziehungsweise welche Grundbedingungen, geschaffen werden müssen, um dennoch eine freiheitliche Gesellschaftsordnung zu erhalten und zu sichern.

Nicht nur aktuelle Rechtsfolgen und die weiter fortschreitende Überwachung der öffentlichen Räume beschneidet die Privatsphäre. Auch eine gegenteilige Dynamik lässt weitere Aspekte des Lebens, welche traditionell in Bereich des privaten Lebens gehörten, "veröffentlichen": Als ein Beispiel wurde der Christopher Street Day genannt, welcher die Sexualität homosexueller Menschen ganz bewusst nicht im Bereich des Privaten belässt oder "einmauert", sondern im Gegenteil in die Öffentlichkeit trägt. Die weiteren Folgen durch Technologie und Überwachung sind im Allgemeinen bekannt.

Grundbedingungen für Privatsphäre sind Informationskontrolle, Selbstbestimmung und Intimität - Dinge, die ins Wanken geraten sind. So ist beispielweise eine selbstbestimmte Informationkontrolle heutzutage nur sehr unzureichend möglich. Doch auch oder gerade, so der Versuch, in anderen Bereichen ändert sich das Verhältnis von Privatsphäre und Öffentlichkeit. Erstere bezeichnet durch "Verstecken und Verschleiern", andere durch "Sharing oder Teilen". Als Beispiel wird auch Copyright vs. Creative Commons genannt. Angesichts dieser Entwicklungen müsste man eine neue Normalität definieren. Diese Normalität zeichnet sich aus durch Unterschiedlichkeit anstatt Konformismus. Unterschied sei gut und Unterschied sei Information ("Difference is good, difference is information"). Diese neue Normalität zeichnet sich durch Vielfalt und Unterscheidung sowie eine Fülle von Informationen aus. Da es keinen Ausweg aus dieser Vielfältigkeit gibt, wird man daher gezwungen ist, gegenüber anderem mehr Toleranz zu zeigen. Diese sei eine Grundbedingung für die Zusicherung der Freiheit. Die "Post-Privatsphäre" zeichnet sich in diesem Zusammenhang ebenfalls dadurch aus, dass das Individuum nicht mehr nur über eine klar ausgeprägte Kern-Identität verfügt, sondern dass der einzelne Identitäten nahtlos und aus freien Stücken und im Prinzip auch jederzeit wechseln kann, genauso wie neue Identitäten entstehen, die aus mehreren einzelnen Personen bestehen. So wird multiple Identität zur neuen Normalität.

Um Freiheit und Gerechtigkeit in dieser "Post-Privaten Gesellschaft" herzustellen, braucht man aber auch eine Transparenz der wirksamen Kräfte. Dabei geht es um den Unterschied von Kontrolle gegenüber Vertrauen. Das "Kontroll- und Überwachungssystem" versucht dabei die Informationsmenge über das Wirken so gering wie möglich zu halten, während das hierzu oppositionelle System versucht, so viele Informationen wie möglich verfügbar zu halten, um dadurch Vertrauen herzustellen.

Ein Vorschlag am Ende des Vortrags für mehr Freiheit und Gerechtigkeit in einem aufziehenden Überwachungsstaat war, die (staatliche) Überwachung und Kontrolle selbst auch mit eigenen Möglichkeiten zu überwachen. Um die Informationsvielfalt herzustellen und dadurch die Transparenz zu erhöhen. In diesem Kontext sollte man auch eigenen Aktionen sollte man so genau wie möglich dokumentieren, um einer einseitigen "Informationslage" vorzubeugen. (020200)

Bilder (cc) BY: MrTopf, MrTopf, Skep

News Redaktion am Montag, 29.12.2009 00:02 Uhr

tagsTags: privatsphäre festplatte abhören durchsuchung ccc 25c3 post-privacy berlin überwachung

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