
Bundespräsident Horst Köhler habe "über die Weihnachtsfeiertage" neben anderen Gesetzen auch das BKA-Gesetz unterschrieben, teilte das Bundespräsidialamt mit. Die Kritik von Bürgerrechtlern, Opposition und Berufsverbänden kann Köhler dabei offenbar nicht nachvollziehen; es wird mitgeteilt, der Bundespräsident habe "keine durchgreifenden Bedenken" gehabt, "die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten". Der Bundespräsident kann seine Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn er dagegen verfassungsrechtliche Bedenken hat.
Ab dem 1. Januar 2009 wird das BKA somit die Befugnis haben, im Rahmen der Terrorismusbekämpfung präventiv tätig zu werden und Maßnahmen wie Rasterfahndungen, optische und akustische Wohnraumüberwachung und auch heimliche Online-Durchsuchungen durchzuführen. Viele dieser Befugnisse werden von Kritikern als extrem missbrauchsanfällig und auch als potenziell verfassungswidrig eingestuft. Aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Landesregierungen musste vor der Absegnung des Gesetzes durch den Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden, der einige Maßnahmen entschärfte. Die meisten Forderungen der Kritiker, insbesondere ein effektiverer Schutz für Berufsgeheimnisträger, fanden jedoch keine Berücksichtigung.
Dementsprechend sehen Kritiker der Anwendung dieses Gesetzes mit Besorgnis entgegen. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz sind bereits angekündigt. Sowohl Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) als auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, kündigten an, den Schritt vor das Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen, ebenso wie die Bürgerrechtlerin, Schriftstellerin und Onlinejournalistin "Twister" Bettina Winsemann. Bereits vor einer Weile äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Ansicht, dass das BKA-Gesetz verfassungswidrige Elemente beinhalte und in Karlsruhe wahrscheinlich für nichtig erklärt oder eingeschränkt werden würde. Jedoch wird es wahrscheinlich Monate oder gar bis zum Jahr 2010 dauern, bis das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich Klarheit schafft.
Zufrieden zeigten sich dagegen all diejenigen, die das Gesetz befürworten und bereits ungeduldig auf dessen Inkrafttreten warten. "Mit dem BKA-Gesetz erhält das Bundeskriminalamt die notwendigen Befugnisse zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus," freute sich beispielsweise Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und erklärte weiterhin: "Mit dem BKA-Gesetz und den Polizei- bzw. Verfassungsschutzgesetzen Bayerns sind wir wieder ein Stück besser aufgestellt gegen die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Die neu geschaffenen rechtlichen Grundlagen sind zu einem großen Teil die notwendige Antwort auf neue technologische Entwicklungen, die sich auch Terroristen zunutze machen. Wir dürfen in diesem Kampf technisch nicht hinterherhinken."
Auch ein weiteres Sicherheitsgesetz wird zum 1. Januar noch einmal eine Veränderung der Realität in Deutschland bewirken: Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten wird an diesem Tag endgültig in vollem Umfang verpflichtend werden. Bisher mussten zwar die Verbindungsdaten von Telefon und SMS bereits von den Providern gespeichert werden, im Bereich Internet und Email galt jedoch eine Ausnahmeregelung. Diese Regelung bot Internet-Providern bisher Straffreiheit, wenn sie ihrer Speicherpflicht nicht nachkommen konnten oder wollten. Damit wird ab dem 1. Januar Schluss sein.
Kritiker nutzten die bevorstehenden rechtlichen Veränderungen, um noch einmal auf ihre Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherung aufmerksam zu machen. So veröffentlichte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts, die die Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. In der Stellungnahme wird die Vorratsdatenspeicherung unter anderem als eine "flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitschwelle noch an eine Tatsachenbasis gebunden ist" bezeichnet.
Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht der von Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung vertretenen Ansicht, dass die Speicherung reiner Verbindungsdaten ohne die dazugehörigen Inhalte nur einen geringen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt. Vielmehr ließe die Vorratsdatenspeicherung "erhebliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und persönliche Verhältnisse des Nutzers, sein soziales Umfeld und sein Bewegungsverhalten sowie in gewissem Umfang auch die Art der jeweiligen Kommunikationsinhalte zu," befinden die Juristen. Insgesamt äußert das Gericht "Zweifel, ob der in der Vorratsdatenspeicherung liegende Grundrechtseingriff in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt ist."
Die Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beschränken sich jedoch nicht auf den Kontakt zu Gerichten. Mit mehreren Protestaktionen im Umfeld des Jahreswechsels wollen sie auch die Bevölkerung auf die neuen Sicherheitsgesetze und deren Risiken aufmerksam machen. Am heutigen Dienstag protestierten in Berlin viele Aktivisten und besorgte Bürger, darunter zahlreiche Teilnehmer des heute Abend zu Ende gegangenen Chaos Communication Congress (25C3), gegen staatliche Überwachung und insbesondere gegen Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung. Auf der Demonstration sprach unter anderem padeluun, Vorsitzender des FoeBuD e.V., und Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Außerdem ruft der Ortsgruppen-Verband Nord des AK Vorrat zu einer Kundgebung am 31.12.2008 in Hamburg auf. Treffen wird man sich gegen 14:00 Uhr am Kaufhaus SATURN in der Mönckebergstraße.
Auch online wird gegen die Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung protestiert. So ruft der Arbeitskreis alle Anbieter von Internetpräsenzen dazu auf, ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz zu verhüllen und mit einer Protestanzeige zu versehen. In der Anzeige heißt es: "Zum Auftakt des Wahljahres 2009 lassen SPD und CDU/CSU alle unsere Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Nutzung verdachtslos protokollieren. Wir Internetnutzer protestieren - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" Eine Anleitung für Teilnehmer an dem Internetprotest findet sich auf der Homepage des Arbeitskreises. (Annika Kremer)
News Redaktion am Dienstag, 30.12.2009 20:42 Uhr
ich versuche auf jeder datenschutz-demo dabeizusein, die ich mit schienen und finanziellen mitteln erreichen kann. bei meinem lokalen piratenpartei-treffen werde ich mal vorbeischauen und mir ein bild über die jungs machen. ich rede mit sovielen darüber, wies geht und mache in der öffentlichkeit ...
Also ich hatte auch mit rein legalem Kram schon 90 GB Traffic im Monat... und schnelle Speicherkarten brauch ich für meine Digicam, schieß sonst mal Serienbilder mit 10 Megapixel. Aber um mal zum Thema zurückzukommen: Jetzt ist das ganze Zeug also da... wie ist das Gefühl? ...
Also ich hatte auch mit rein legalem Kram schon 90 GB Traffic im Monat... und schnelle Speicherkarten brauch ich für meine Digicam, schieß sonst mal Serienbilder mit 10 Megapixel. Aber um mal zum Thema zurückzukommen: Jetzt ist das ganze Zeug also da... wie ist das Gefühl? Was erwartet ihr euch ...
Also: wir sind ja hier im Gulli. Was ich mich frage bei allen Bemühungen des Staates ist folgendes: Wo machen Brenner, Speichermedien und Flatrates mit bis zu 32mbit Sinn bei solchen Rahmenbedingungen? Sie sind bei Konformität zum Gesetz zu 99% sinnfrei! Gell ?! Verschlafen die Provider und He ...
Guten Rutsch... Ich wünsche dir auch ein schönes neues Jahr. Und du hast recht, ich war leider schon weg, als du geantwortet hattest. ;) und wir sind evtl. auch "etwas" of topic geworden. :D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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