Schon im Mai 2008 hat der Verteidiger von Jammie Thomas zu dem Berufungsprozess des Urteils folgende weise Worte gesprochen: "Stellen sie sich vor, ein User würde für schuldig befunden, das Urheberrecht im Fall von 1.000 Songs verletzt zu haben. 70 Cent pro Song mit einer Limitierung auf das Zehnfache des tatsächlichen Schadens, das würde einen maximalen Schaden von 7.000 US-Dollar bedeuten. Man muss kein Finanzgenie sein, um zu verstehen, dass obwohl es sich immer noch um viel Geld dreht, es in keinstem Verhältnis zu 222.000 US-Dollar steht." Durch den Verfahrensfehler in dem Prozess ist nun das Urteil gegenüber Thomas aufgehoben und eine Neuverhandlung steht an.
Der Verfahrensfehler war eine falsche Anweisung des Richters Michael Davis gegenüber den Geschworenen. Dieser sagte, dass es bereits eine Urheberrechtverletzung darstellt, sofern man bereits lediglich Songs in einer Tauschbörse anbietet. Dies aber ist nach gängiger Rechtsaufassung falsch: Die Verletzung findet erst im Augenblick des Downloads statt und nicht etwa schon vorher. Die Vertreter der Industrie aber behaupten, dass schon durch das Angebot der Musik in Tauschbörsen das Prinzip der "Verteilungsexklusivität" der Nutzungsinhaber verletzt worden wäre. Ob das nun schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht, darüber streiten sich die Experten. Die Darstellung als Tatsache des Richters gegenüber den Geschworenen, dass das Anbieten von Tracks schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist also ein massiver Fehler in der Verhandlung gewesen. Dies gab der Richter zu und hob daher nun das gesprochene Urteil auf.
In der Neuverhandlung muss also jetzt der Nachweis erbracht werden, dass tatsächlich Downloads stattgefunden haben. Die RIAA gibt sich - wie immer - sehr siegessicher. Gegenüber Ars Technica sagte die RIAA bereits, dass man auch schon die Beweise hätte, die Thomas belasten, und sie nicht "ungeschoren" aus der Sache herauskommen würde.
Interessant ist ebenfalls, dass die Mitschriften der Verhandlungen vom Oktober 2007 nun veröffentlicht wurden. Wunderbares Stöbermaterial, mit welchem man dem Vorgehen der Musikindustrie auf den Zahn fühlen kann. (020200)
(via ZDnet, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 31.12.2009 16:25 Uhr
Da fehlt ein s. :D fehlt es leider nicht, bei der Verlustkalkulation werden die Erben der Verklagten schon mit einberechnet :D ...
nice, mal schauen wies weitergeht. sie müssen also beweisen, dass andere leute (nicht die riaa) die songs von des ladys computer geladen haben? ist das überhaupt möglich? btw: Denn nach der Argumentation von Thomas' Anwalt hätte die Industrie höchstens auf einen Anspruc ...
Scheinbar hat die UI ihren Abakus verlegt...deren Kalkulation würde ich gerne mal einsehen :rolleyes: :rolleyes: Aber auch deren Anwälte wollen ja kräftig mitverdienen.... :D Cee ya, CCS ...
Die Erbenzählerei Da fehlt ein s. :D ...
220.000 Dollar für quasi zwei Musik-CDs. Das ist mehr Geld, als so manche CD überhaupt einbringt. :) ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.