Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

AFACT vs. iiNet: Rechtsstreit betritt neue Etappe

Die Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) hat Widerspruch gegen einen Antrag der Internet Industry Association (IIA) eingelegt. Diese hatten versucht, mit Hilfe eines Amicus Curiae Antrags vom Gericht gehört zu werden.

Nachdem sich der Rechtsstreit zwischen dem australischen Provider iiNet und der Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) nun schon unglaublich lange hinzieht, schien es jüngst so, als ob es eine neue Entwicklung gäbe. Die Internet Industry Association (IIA) hatte versucht, mit Hilfe eines Antrags als "Amicus Curiae" am Verfahren teilzunehmen. Amicus Curiae lässt sich dabei als "Freund des Gerichts" übersetzen. Diese Form der Prozessteilnahme ist dem deutschen Rechtssystem völlig fremd, so dass es keine wirklich vergleichbare Position hierfür gibt. Am ehesten darf man diese Person oder Organisation als einen "Sachverständigen" sehen, der einen elementaren Beitrag zum Verfahren leisten kann.

Dies geht zumeist daraus hervor, dass er über weitreichende Informationen und Wissen zur Thematik verfügt, über die das Gericht entscheiden soll. Eine gänzliche Unabhängigkeit, wie man es von deinem Sachverständigen eigentlich erwartet, ist dabei nicht notwendig. Wichtig ist lediglich die Tatsache, dass der "Freund des Gerichts" zu keiner der beiden Parteien in einem Rechtsstreit gehört. Häufig handelt es sich sogar um Personen, die vom Ergebnis des Prozesses selbst betroffen sein werden. Es steht dem "Amicus Curiae" dabei zu, eine der beiden Parteien oder auch lediglich einen bestimmten Aspekt des Prozesses hervorzuheben und dem Richter vorzutragen. Ziel ist es hierbei, insbesondere bei Streitigkeiten eine bessere Gewichtung der Argumente beider Parteien zu ermöglichen. Dem Gericht wird also ein "Freundschaftsdienst" erwiesen, indem der Richter über Teilaspekte besser informiert wird.

Die IIA hat nun versucht, eben einen solchen Antrag zu stellen. Sie möchte sich dabei vermutlich zu den Forderungen zahlreicher Filmstudios äußern, die unter der Fahne von AFACT gegen iiNet geklagt haben. Man will erreichen, dass der Provider nicht nur härter gegen Piraterie in seinen Netzwerken vorgeht, sondern auch Daten seiner User preisgibt, wenn diese Urheberrechte verletzen. Dass dies ein äußerst brisantes Thema ist, steht außer Frage. Eine Entscheidung des Richters, die nur auf den Feststellungen von iiNet und AFACT beruht, könnte weitreichende Folgen haben. Zumal dieses Urteil auf lange Sicht nicht nur iiNet, sondern auch alle anderen Provider betrifft.

Während iiNet nichts gegen den Antrag der IIA, die mehr als 140 Mitglieder zählt, einzuwenden hatte, protestiert AFACT gegen eine entsprechende Position des Verbandes als "Amicus Curiae". Wie der Chief Regulatory Officer von iiNet, Steve Dalby, erklärte, würde der IIA möglicherweise eine wichtige Rolle im Prozess zuteil: "Von einem Amicus wird verlangt, dass er Informationen anbietet die für das öffentliche Interesse stehen und von keiner der Prozessparteien als Beweise vorgebracht wurden." Da iiNet ebenfalls zur IIA gehört, ist es verständlich, dass AFACT diese nicht während der Verhandlung hören möchte. Insbesondere nicht in dieser Position. Man ging inzwischen sogar soweit, dass man der IIA unterstellte, diese habe während des Prozesses heimlich mit iiNet zusammengearbeitet. Dies wird natürlich von iiNet und der IIA bestritten. Ob dem Antrag der IIA stattgeben wird, muss vom Richter entschieden werden. Am 6. Oktober soll das Verfahren beginnen.

Dalby verdeutlichte jedoch erneut, dass man der Filmindustrie keinesfalls feindlich gegenüberstehe. "Wir wären glücklich, mit der Filmindustrie zusammenzuarbeiten, wenn diese auch mit uns zusammenarbeiten wollen, um ein System zu entwickeln, mit dem ihre Produkte vertrieben werden können." (Firebird77)

(via torrentfreak, thx!)

(Bild via tech2morrow, thx!)mg src="http://vg06.met.vgwort.de/na/5e772e4e031e4edfa69a01041ee25eb5" width="1" height="1" alt="">

News Redaktion am Mittwoch, 09.09.2009 16:12 Uhr

tagsTags: prozess p2p urheberrechtsverletzung illegal klage afact filmindustrie iinet rechtsstreit amicus curiae netzwerk

Bookmark and Share
Rating Rating Rating
vgwort
 
Weitere interessante News
0 Reaktionen zu dieser Nachricht

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

 
Fotostrecke
News [Kurioses]

Apple filterte den Begriff "Jailbreak" im iTunes Store

Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr

befreit: ipad 3 & iphone 4s

Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.

mehr mehr lesen...

Browsergames
Gondal World

TOPTIPP: Gondal World

Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich! Escaria spielen

Escaria

Escaria

Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet! Escaria spielen

Artyria

Artyria

Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren. Artyria spielen

Gondal

Gondal

Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer. Gondal spielen

Last Emperor

Last Emperor

Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai. Last Emperor spielen

Nightcreeps

Nightcreeps

Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein. Nightcreeps spielen

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookgulli:news im AppStoreSeitenanfang