
Der Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder nimmt den Anfang, indem er uns darauf hinweist, dass alle Musikfreunde und ihre Brenner die Gesetze genau achten müssen. Zudem würden die Regeln zur Verfolgung der illegalen Downloads im Netz strenger ausfallen. "Wer ein paar Grundregeln beachtet, kann aber weiterhin problemlos einen Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern zusammenstellen", betont Rohleder.
Alle Rechte liegen weiterhin beim Urheber eines Werks, also dem Musiker und seinen Rechteverwertern, den Plattenfirmen. Noch immer gilt trotz aller Gebühren auf Rohlinge, Brenner und sonstige Kopierabgaben die paradoxe Regel: Privatkopien werden offiziell nur geduldet - ein Recht der Kunden darauf gibt es nicht.
So sei die Erstellung einer Sicherheitskopie eines Originals zulässig, sofern eine nicht näher bezeichnete Obergrenze von erstellten Kopien nicht überschritten wird. Als Richtwert hat die Rechtsprechung vor Jahren von bis zu sieben Kopien gesprochen, genauer wurde dies nie festgelegt. Den eingebauten Kopierschutz einer CD darf man dabei aber nicht umgehen. In diesem Fall wäre lediglich eine analoge Aufnahme mit entsprechenden Qualitätseinbußen, also zum Beispiel der Mitschnitt einer CD auf eine Musikkassette, erlaubt. Zumindest offiziell macht man sich als Musikliebhaber schon in dem Fall strafbar, wenn man den Kopierschutz versucht zu umgehen. Auch das Rippen und das anschließende Brennen fällt natürlich darunter, weil auch in diesem Fall der Kopierschutz ausgehebelt wurde.
Der Branchenverband warnt auch davor, unrechtmäßige Kopien nicht weiter zu vervielfältigen. Auch wer dies tut, macht sich strafbar. Gewarnt wird grundsätzlich sehr viel in diesem Ratgeber. Aktuelle Spielfilme, die uns im Urlaub am Strand angeboten werden, sollen uns misstrauisch machen. Die Urlauber würden sich in die Gefahr begeben, dass ihre Schnäppchen vom Zoll beschlagnahmt werden könnten. Zudem könne es passieren, dass man bei einer entsprechend hohen Anzahl von täuschend echt aussehenden Kopien wie ein gewerblich handelnder Raubmordkopierer von der Staatsanwaltschaft behandelt werden könnte. Verwarnt werden auch solche Zeitgenossen, die kostenlose MP3s im Netz herunterladen oder Online-Tauschbörsen nutzen wollen.
gulli meint:
Man mag es drehen, wie man will. Das Recht hat sich in den letzten Jahren eindeutig, wie der Name schon so schön sagt, auf die Seite der Rechteinhaber gestellt. Die Musikindustrie darf uns folglich alles Mögliche verbieten und zudem auch darüber bestimmen, wie wir mit dem gekauften Gut Musik umgehen dürfen. Musik ist nicht mehr unsere Sache, es erscheint eher wie eine bezahlte Leihgabe auf Zeit. Es ist klar, dass vielen Verbrauchern bei solch strikten Verhaltensanweisungen die Hutschnur hochgeht. Habe ich in der Bäckerei ein Stück Brot gekauft, so darf ich dieses auch verwenden, wie es mir gefällt. Ich darf es teilen und einzelne Stücke davon abschneiden, ohne dass mir eine Brötchenverwertungsgesellschaft oder Bäckerei-Innung juristisch aufs Dach steigt. Der alles entscheidende Unterschied ist nur: Brot ist etwas Gegenständliches und kann nicht endlos dupliziert werden. Musik ist seit vielen Jahren nicht mehr gegenständlich, sie soll aber als solches vor den Augen der Justiz behandelt werden.
Die Hardwareproduzenten haben sich diesem Umstand längst angepasst und bieten auch im Niedrigpreisbereich vermehrt USB-Schnittstellen und Docking-Stationen für MP3-Player an. Die Hersteller von Kompaktanlagen schauten dem Volk aufs Maul und haben dementsprechend gehandelt, die Labels leider nicht. Aufseiten der Musikindustrie wird nur verwarnt und juristisch gegen alle solche Menschen vorgegangen, die auch ihr Stück Musik mit anderen teilen möchten. Muss man sich in den Reihen der Industrie ernsthaft wundern, wenn die Konsumenten vermehrt aus dem Kettenhemd ausbrechen, welches man uns anlegen will?
Der angesprochene Leitfaden der BITKOM hat in zweierlei Hinsicht seinen Zweck erfüllt. Einerseits werden die wenigen Unwissenden über ihr mangelndes Recht aufgeklärt. Andererseits führt er uns allen erneut deutlich vor Augen, wie ungerecht es doch zugeht. Danke dafür! (Ghandy)
News Redaktion am Dienstag, 13.01.2009 12:40 Uhr
Liebe Bitkom ich will euer belangloses Geschwätz nicht hören. Ich will Musik hören, lernt gefälligst anständig vorsingen. Wenn der Song aber so scheisse ist, wie euer blabla, bei dem mir bereits die erste Handvoll Worte genügte, um den restlichen Blödsinn zu überspringen, werdet ihr wohl ...
Diese Argumentation ist unter umständen aber problematisch. Wenn die Musikindustrie das nächste mal wieder sagt, dass man ja Beim Bäcker auch nicht einfach die Brötchen klaut, dann wird von den Downloadern mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das ja ne völlig andere Sache ist ...
Zitat aus dem Newslink: Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sie sich legal besorgt hat. Auch in Ordnung ist es, sich die CD eines guten Freundes zu brennen. Legal besorgen kann ich mir JEDE Musik=>nennt sich kaufen. Gute Freunde...;) sind wir das nicht alle? Damit gäbe es ja b ...
@ Toronto: Doch, sie sind legal, wenn der Künstler ihrer Anfertigung zugestimmt hat.Das würde theoretisch auch für "Raubkopien" zutreffen ;) Das bootlegarchive vertreibt ausschließlich solche Bootlegs, welche die Zustimmung der Künstler haben. Mein Verwei ...
@ Toronto: Doch, sie sind legal, wenn der Künstler ihrer Anfertigung zugestimmt hat. Das bootlegarchive vertreibt ausschließlich solche Bootlegs, welche die Zustimmung der Künstler haben. Mein Verweis richtet sich also nur auf eine legale Quellen ;) - TRICKY :D . Übrigens ist es ganz und gar ni ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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