
Der Vorwurf lautete, dass beim Beschuldigten 0,7 Gramm Marihuana beschlagnahmt wurden, die er allerdings nach eigenen Angaben selbst konsumieren wollte. Anfangs war unklar, ob der Besitz einer weichen Droge in dieser Höhe überhaupt strafbar ist. Als geringfügig gelten aber abhängig vom Bundesland von 4 bis 13 Gramm, und dies immer höchst inoffiziell. Im Verlauf des Verfahrens wurde schnell klar, dass die Strafe von 4000 Euro deutlich überhöht ist. Diese hätten auch zur Folge gehabt, dass der Angeklagte damit automatisch vorbestraft gewesen wäre, was sich höchst negativ auf seine Jobsuche ausgewirkt hätte.
Udo Vetter in seinem Blog dazu: "Die Sache deutlich tiefer hängen, das war aber auch nicht gewünscht. Eine Geldstrafe sei unausweichlich, verlautete von der Richterbank. Schon wegen einiger Vorstrafen meines Mandanten. Auch wenn keine Vorstrafe mit Betäubungsmitteln zu tun habe, müsse berücksichtigt werden, dass der Angeklagte schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist."
Vetter plädierte auf eine Einstellung des Verfahrens. Im Fall einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wollte er Beweisanträge durchführen. Hätte sich die Richterin das klägliche Häufchen Marihuana angesehen, ihr wäre schnell klar geworden, um welch lächerliche Menge sich die ganze Verhandlung dreht. Zudem wäre der Wirkstoff an sich höchst wahrscheinlich verflogen. Der Antrag den Wirkstoffgehalt festzustellen hätte aller Voraussicht nach ergeben, dass hier 0,7 Gramm einer Substanz vorliegt, die mittlerweile wirkungslos ist. So weit ist es aber nicht gekommen - weder die Beweisanträge noch die Wirksamkeit der Substanz mussten überprüft werden. Mit 150 Euro Strafe ist der Angeklagte mit einem blauen Auge davon gekommen. Vetters Mandant wird kaum Wert darauf legen, eine Etage höher beim Landgericht zu erscheinen. Lediglich die Staatsanwaltschaft könnte dem Verteidiger einen Strich durch die Rechnung machen, wenn diese in die Berufung gehen sollte.
Glück gehabt: In Wuppertal sollte im Februar letzten Jahres ein Autofahrer vor Gericht wegen nur 0,2 Gramm mehr wie ein Drogengroßhändler oder Kurier behandelt werden. Man wollte ihm laut BtM den Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb von Betäubungsmitteln vorwerfen, wir berichteten. (Ghandy)
News Redaktion am Mittwoch, 14.01.2009 13:20 Uhr
Mir ist bewusst das ich hier auf einen ein uraltes Thema antworte, ich tu es aber trotzdem. Bei uns wurde jemand mit 0,2 Gramm erwischt, also einem Fliegenschiss und wurde zu 200€ Geldstrafe und 40 Sozialstunden verdonnert. Anscheinend gibt es ja auch in Bayern eine "geringe Menge", allerdings sc ...
nja also wir haten in holland iwie keine probleme. waren eig auch nichtmal 18 aber das interessiert dort wenig. was spricht denn eig gegen leute die anstatt sich zuzusaufen am abend was rauchen. alle leute die ich kenne die kiffen trinken dementsprechend sehr wenig. außerdem finde ...
lol 0.7g das reicht doch gerade mal für 3 köpfe xDDD ...
Naja, zwar lohnt es sich wohl kaum, jemanden für diese sagenhafte Menge überhaupt zu bestrafen, aber Drogen sind Drogen. ;) ...
nja also wir haten in holland iwie keine probleme. waren eig auch nichtmal 18 aber das interessiert dort wenig. was spricht denn eig gegen leute die anstatt sich zuzusaufen am abend was rauchen. alle leute die ich kenne die kiffen trinken dementsprechend sehr wenig. außerdem finde ich beeinträchti ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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