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NSA-Abhörprogramm: Bundesgericht hält Abhörmaßnahmen für verfassungsgemäß

Die nach dem 11. September 2001 durchgeführten, nicht vom zuständigen Richter abgesegneten Abhöraktionen der NSA, oft auch als "Warrantless Wiretapping" bezeichnet, beschäftigten die Gerichte bereits seit einer Weile. Nun gelangte ein Gerichtsurteil vom 22. August 2008 an die Öffentlichkeit. Das betreffende Gericht, der Foreign Intelligence Surveillance Court of Review, bestätigte in dem Urteil die Befugnis von US-Präsident und Kongress, auch ohne speziellen Richterbeschluss Telefonate ausländischer Staatsbürger abzuhören und deren Emails abzufangen.

Bei dem Urteil handelte es sich um das erste Urteil eines Bundesgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Aktivitäten der NSA, seit diese vor drei Jahren bekannt wurden. Die Bestätigung der entsprechenden Befugnisse unterstützt die Ansichten der Bush-Regierung, die stets betonte, der Präsident habe die Kompetenz, derartige Maßnahmen anzuordnen. Auch die untergeordnete Behörde, das Foreign Intelligence Surveillance-Gericht (FISA), vertrat in einem lange Zeit geheimgehaltenen Urteil ebenfalls diese Ansicht.

Anlass für die Gerichtsverhandlung, die letztendlich zum nun bekanntgewordenen Urteil führte, war die Klage eines Telekommunikations-Providers. Dieser hatte sich geweigert, die Regierungsbehörden, wie angeordnet, bei entsprechenden Abhörmaßnahmen zu unterstützen, und war stattdessen vor Gericht gegangen. Um welchen Provider es sich handelte, wurde bisher nicht öffentlich bekannt.

Das FISA-Gericht hatte die Klage des Providers abgelehnt und entschieden, dass die Aktionen der NSA nicht gegen den Vierten Zusatzartikel zur Verfassung der USA, der ungerechtfertigte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen verbietet, verstoßen. Zur Begründung führte das Gericht an, dass betreffender Zusatzartikel eine Sonderregelung zum Sammeln ausländischer Geheiminformationen enthalte. Das Justizministerium, das damals die Aktionen anordnete und koordinierte, zeigte sich erwartungsgemäß zufrieden mit dem Urteil.

Die Aktionen im Rahmen des Warrantless Wiretapping Program wurden seit ihrem Bekanntwerden immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Themen wie Datenschutz und Privatsphäre, Sicherheit, Bürgerrechte, aber auch die Verteilung von Macht innerhalb des Staates, wurden durch diese Diskussion sehr aktuell. Viele Kritiker sahen ein Gesetz von 1978, nach dem Abhörmaßnahmen die Genehmigung eines Richters benötigen, verletzt.

Das neue Urteil wird nun nach Ansicht von Fachleuten weitreichende Folgen haben, da es das erste ist, das sich direkt mit der Verfassungsmäßigkeit des Warrantless Wiretapping Program befasst. Auch für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle könnte dieses Urteil als Beleg für die Verfassungsmäßigkeit staatlicher Abhörmaßnahmen herangezogen werden, was die Durchführung derartiger Maßnahmen womöglich erleichtert.

Auch auf mehrere derzeit laufende Verfahren gegen Provider, die sich damals an den Abhöraktionen beteiligten, könnte das nun bekanntgewordene Urteil sich auswirken. Zwar beschloss der Kongress im letzten Jahr, diesen Providern Immunität zu garantieren, jedoch muss ein Bundesrichter noch über eine Einstellung der entsprechenden Verfahren entscheiden. (Annika Kremer)

(via New York Times, thx)

News Redaktion am Freitag, 16.01.2009 02:52 Uhr

tagsTags: fisa abhören nsa warrantless wiretapping usa terrorismus bürgerrechte überwachung

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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Annika_Kremer am 16.01.2009 13:54:41

    Schon traurig, dass jemand Arbeitslosigkeit, Strafverfolgung, ständige Diffamierungen und was weiß ich was sonst noch auf sich nimmt, um diese Schweinerei an die Öffentlichkeit zu bringen, und dann am Ende sowas dabei rauskommt... ...

  • Ghandy am 16.01.2009 12:12:11

    Das ist ja wohl ein Hammer, allerdings nicht wirklich eine Überraschung! ...

  • gullinews am 16.01.2009 02:44:03

    Die nach dem 11. September 2001 durchgeführten, nicht vom zuständigen Richter abgesegneten Abhöraktionen der NSA, oft auch als "Warrantless Wiretapping" bezeichnet, beschäftigten die Gerichte bereits seit einer Weile. Nun gelangte ein Gerichtsurteil vom 22. August 2008 an die Öffentlichkeit. ...

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