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Strafverfolgung: Nichts zu verbergen! Nichts zu befürchten?

Befürworter neuer staatlicher Überwachungsmaßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung, des BKA-Gesetzes und dem flächendeckenden Einsatz von Überwachungskameras benutzen in ihrer Argumentation häufig den Satz "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" oder eine Variante dessen. Wer diese Behauptung anzweifelt, erhält nun Rückendeckung vom Statistischen Bundesamt. Dieses kam nämlich zu dem Schluss, dass etwa zwei Drittel aller eingeleiteten Ermittlungsverfahren enden, ohne dass der Verdächtigte irgendeiner Straftat überführt wird. Die Verfahren hatten trotzdem weitreichende Folgen.

Aus Erhebungen des Statistischen Bundesamts geht hervor, dass im Jahr 2007 Ermittlungsverfahren gegen 6 Millionen Personen abgeschlossen wurden, bei 56 Prozent der Beschuldigten das Verfahren jedoch ohne Anklage eingestellt wurde. Hinzu kommen diejenigen, die zwar angeklagt, aber freigesprochen werden. Alle diese Personen gelten nach deutschem Recht als unschuldig - und müssen doch mit den massiven Problemen leben, die eine Strafverfolgung, beispielsweise mit einer Hausdurchsuchung oder Observation verbunden, mit sich bringt.

Die Einbußen an Lebensqualität, die mit diesen Maßnahmen einhergehen, sind teilweise erheblich. Das dürften die meisten Menschen, die schon einmal beispielsweise eine Hausdurchsuchung erlebt haben, bestätigen können. Ein solches Erlebnis kann sehr belastend sein, da es auch immer mit einem erheblichen Eingriff in private Freiräume verbunden ist. Auch Familie, Freunde und Bekannte können unter Umständen unter einer laufenden Ermittlung leiden, wenn sie als "Kontaktpersonen" mit ins Visier der Fahnder geraten.

Auch die sozialen Konsequenzen können erheblich sein. Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter hat hierzu ein besonders drastisches Beispiel aus seiner beruflichen Praxis, betreffend einen Mann, gegen den im Namen der Operation "Mikado" wegen Verdachts auf Aktivitäten im Zusammenhang mit Kinderpornographie ermittelt wurde: "Bei meinem Mandanten wurden Büro und Wohnung durchsucht. Seine Frau und sein Chef zogen schon zu Beginn der Aktion die naheliegenden Konsequenzen. Dass mein Mandant nach Monaten einen schmucklosen Einstellungsbescheid ohne ein Wort des Bedauerns erhielt, interessierte sie nicht sonderlich. Über das Umgangsrecht mit den Kindern wird demnächst entschieden." Oft kommt es zu einer Vorverurteilung, zu Gedankengängen wie "Irgendwas muss ja dran sein", die es dem Betroffenen auch dann schwer machen, sozial wieder Fuß zu fassen, wenn er sich später als unschuldig erweist.

Je mehr Daten gesammelt werden, desto eher werden auch falsche Querverbindungen gezogen oder an sich unbedeutende Zufälle zu einem Muster verknüpft, so dass Menschen zu Verdächtigen werden, die sich nie etwas haben zuschulden kommen lassen. Dieses Risikos sollte man sich bei der Verabschiedung neuer Sicherheitsgesetze stets bewusst sein. (Annika Kremer)

(via Daten-Speicherung, thx!)

News Redaktion am Montag, 19.01.2009 09:14 Uhr

tagsTags: strafverfolgung sicherheitsgesetze nichts zu verbergen verdacht

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42 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 20.01.2009 18:13:16

    in der DDR waren ja auch alle glücklich. Hier ja anscheinend auch, wenn man sich mal den Beifall der CDU-Wähler bei Merkel-Reden zum Thema Kontrolle und Überwachung anguckt. Bei Youtube gibt es Videos dazu..... MfG Andy ...

  • GESUCHTER am 20.01.2009 17:55:45

    jeder hats doch gern , wenn man überwacht wird. in der DDR waren ja auch alle glücklich. ...

  • titus_shg am 20.01.2009 17:22:30

    Habe zufällig was gefunden, dachte mir, es passt gerade recht gut zum Thema hier: http://niehenke.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3654.html Ein Auszug: .................. Verständlich ...

  • Annika_Kremer am 20.01.2009 16:40:54

    ich wuerde dem artikel gerne eine gute bewertung geben, aber das funtioniert ja immer noch nicht. Also, eigentlich sollte das funktionieren, bei den anderen scheint's ja auch zu gehen. Allerdings siehst Du erst ab einer Mindestanzahl von Bewertungen was. ...

  • titus_shg am 20.01.2009 15:37:19

    Ja, hatte ich auch schon gelesen. Ob aber beim "Normalbürger" auch immer so sorgfältig "geprüft" wird, ob der Verdacht nicht eventuell "aus der Luft gegriffen" sein könnte, wenn es um solche Vorwürfe geht? Ich befürchte fast, nicht. MfG Andy ...

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