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Friede, Freude, Reibekuchen: uralte Musik weiterhin europaweit urheberrechtlich geschützt!

Freude beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Dieser begrüßt die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom gestrigen Dienstag. Dieser bestätigte, dass auch weiterhin ältere Aufnahmen europaweit urheberrechtlich geschützt sind, wenn in mindestens einem Mitgliedstaat Schutz nach dortigem Recht besteht. Die beklagte Firma hatte versucht, Musikstücke des US-amerikanischen Folksängers Bob Dylan zu vertreiben, die vor 1966 veröffentlicht wurden.

Auch Firmen aus Nicht-EU-Ländern können sich nun auf dieses Urteil berufen. Stefan Michalk, der Geschäftsführer vom Bundesverband Musikindustrie ist voll des Lobes: "Das Urteil des EuGH schafft Klarheit in einer sehr wichtigen Frage und bestätigt auch den Schutz von Alttonträgern aus der Zeit von 1958 bis einschließlich 1965. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Schutz von Tonträgerherstellern hinaus."

Gegenstand des Urteils ist eine Klage der SONY MUSIC Entertainment (Germany) GmbH gegen die deutsche Firma Falcon Neue Medien Vertrieb GmbH, die CDs mit alten Titeln von Bob Dylan verkauft hatte. Die Vertriebsfirma war davon ausgegangen, dass für die vor 1966 veröffentlichten Titel kein Tonträgerherstellerschutz in Deutschland besteht und abgelaufen war und produzierte mehrere Titel auf eigenen Tonträgern. Der EuGH entschied im Sinne des Tonträgerherstellers SONY MUSIC Entertainment und verwies auf den in Großbritannien geltenden Schutz, der nach europäischem Recht auch in Deutschland Gültigkeit besitzt. Nach der Schutzdauerrichtlinie aus dem Jahr 2006 gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren für alle Titel, die am 1. Juli 1995 in zumindest einem EU-Staat nach nationalem Recht urheberrechtlich geschützt waren. Auch Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, könnten sich darauf berufen, so der EuGH.

Wer das Urteil nachlesen möchte, der kann es von hier herunterladen. (Ghandy)

(Bildquelle: flashingonthesixties.com, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 21.01.2009 17:12 Uhr

tagsTags: bvmi sony music bundesverband musikindustrie europäischer gerichtshof bob dylan

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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Huntersdead am 22.01.2009 13:45:26

    Na toll...und in zwei wochen koennen sich mozart, bach und co. freuen, weil sie im Grab noch das Geld fuers urheberrecht holen koennen, oder?:eek: ...

  • Toronto am 22.01.2009 08:51:38

    Haben die eigentlich alle einen an der Mappe? Der Schiedsspruch des EuGh ist mal wieder für den Eimer, aber nicht, dass ich mich wundern würde... ...

  • gullinews am 21.01.2009 17:11:13

    Freude beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Dieser begrüßt die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom gestrigen Dienstag. Dieser bestätigte, dass auch weiterhin ältere Aufnahmen europaweit urheberrechtlich geschützt sind, wenn in mindestens einem Mitgliedstaat S ...

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