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EU & die Altrocker: Musik bald 100 Jahre geschützt?

Gestern trat in Brüssel der Rechtsausschuss des Europaparlaments zusammen. Auf der Tagesordnung stand die umstrittene Verlängerung der Schutzfristen für Aufnahmen, die ergänzend zu den Autorenrechten für ausübende Künstler gelten. Die Musiker sollen laut Kommissar Charlie McCreevy "nicht länger die armen Vettern des Musikgeschäfts sein". Deshalb plant die Kommission die Schutzfrist auf satte 100 Jahre zu verlängern. Der Rolling Stone Mick Jagger mit einem Vermögen von mehr als 300 Millionen Euro hatte für die Verdoppelung der Schutzfrist geworben. War er gar mit den am Hungertuch nagenden Vettern gemeint?

Wäre das Gesetz bereits heute in Kraft, dann müssten sogar alle historische Aufnahmen aus dem Ersten Weltkrieg bei den Rechteinhabern lizenziert werden. Bislang konnte der Ausschuss aber noch keine Einigung erzielen. Kommenden Dienstag soll ein weiterer Runder Tisch mit Parlamentariern zum Thema stattfinden. Die Verlängerung weckt Begehrlichkeiten bei "armen Cousins" wie dem 65-jährigen ehemaligen Rock-Rebell Sir Mick Jagger mit einem geschätzten Privatvermögen von 317 Millionen Euro, der die Europäische Kommission auch in Fragen des Online-Vertriebs von Musik berät. Die Akteure des Lobbying für die Verlängerung sind neben Stars wie Mick Jagger erwartungsgemäß Verwertungsgesellschaften und Medienkonzerne.

"Worum es bei der Reform wirklich geht, ist ein Lex Disney für die Verwertungsgesellschaften in Europa", wie René Pfeiffer vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) ausführt. "Der Walt-Disney-Konzern, dessen Rechte an Charakteren wie Mickey Mouse mehrmals kurz vor dem Auslaufen standen, hat es in den USA wiederholt durch intensives Lobbying geschafft, eine Verlängerung der gesetzlichen Schutzfrist zu bewirken, so dass diese zugunsten von Unternehmen in den Vereinigten Staaten nun bis zu 120 Jahre beträgt. Die Neuregelung entzieht alle Aufnahmen für weitere Jahrzehnte der kreativen Wiederverwendung und sterilisiert so den Nährboden der Kunst von morgen. Den Preis zahlen die Künstler und die Allgemeinheit, den Scheck streichen die Musikindustrie und ein paar Megastars ein." so Pfeiffer weiter.

Bisher beträgt das Schutzrecht ausübender Künstler in europäischen Ländern 50 Jahre ab der Aufnahme einer Schallplatte oder eines Filmwerks. Für die ersten drei Alben der Rolling Stones, die unter insgesamt 36 Titeln nur sieben selbst geschrieben Songs enthalten und die bald das maßgebliche halbe Jahrhundert erreicht haben, heißt das, dass sie spätestens 2015 nicht mehr unter der alleinigen Kontrolle der Band stünden. Nicht von den Rolling Stones selbst verfasst wurden gerade auch die größten Hits dieser Schaffensperiode wie "Not fade away", "Little red rooster" und "Time is on my side".

"Hier steht die Zeit aufseiten der Allgemeinheit und das sollte auch so bleiben. (...) Da auch die Rolling Stones ihren Durchbruch mit den Songs anderer geschafft haben, sollen auch heute junge Künstler, die mit den Aufnahmen der Rockopas in Sachen Remix, Sampling und Mashup experimentieren, das ohne zusätzlichen Lizenzärger tun dürfen. Die von McCreevy betriebene Verlängerung der Schutzfrist auf 95 Jahre ist ein sachlich nicht zu rechtfertigender Bruch der dem Urheberrechtsschutz zugrunde liegenden Prinzipien von Ausgleich und Gerechtigkeit und eine ökonomisch nicht vertretbare Subvention für Leistungen, die ein halbes Jahrhundert zurückliegen", kommentiert Georg Jakob vom FFII die hier vorliegende Thematik. (Ghandy)

News Redaktion am Dienstag, 27.01.2009 10:13 Uhr

tagsTags: ffii mick jagger lex disney charlie mccreevy europäische union rolling stone

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Toronto am 28.01.2009 14:09:07

    Ganz ehrlich? Du gefällst mir. haha :TIch danke dir ;) Bin es allmählich leid mich über die ganze Scheiße der Content-Industrie aufzuregen...also lass ich es ;) ...

  • Muu am 28.01.2009 06:29:52

    Wenn sich dieser vollkommen stoned Wahnsinn auf normale Angestellte und Arbeiter ausbreitet, also eine Stunde arbeiten und 100 Jahre lang muss dafür immer wieder in ständiger Wiederholung ausgezahlt werden, wobei die ständig wiederholt zu bezahlende Geldsumme, durch den Angestellten (als Lebenskà ...

  • Cloud10 am 27.01.2009 18:24:48

    Herrlich, warum nicht direkt einzelne Töne schützen, iwer muss die ja mal als erstes verwendet haben. Jeder der einen dieser (Grund)töne verwendet hat sollte dafür nachwirkend zur Kasse gebeten werden. Verschrei es nicht. A-Moll gehört mir. ...

  • Atheist-666 am 27.01.2009 18:21:41

    Herrlich, warum nicht direkt einzelne Töne schützen, iwer muss die ja mal als erstes verwendet haben. Jeder der einen dieser (Grund)töne verwendet hat sollte dafür nachwirkend zur Kasse gebeten werden. ...

  • am 27.01.2009 18:16:54

    Als gebe es nix wichtigeres zu tun! Was soll geschützte Musik heute noch bringen wenn man sie doch eh überall umsonst bekommt!:p Sei kann z.B. nicht für freie Filme ect. verwendet werden. ...

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