
Nach dem dort festgestellten Sachverhalt hat sich der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts eines versuchten Betruges zum Nachteil der taz GmbH schuldig gemacht. Positiven Einfluss auf das Urteil hatte beispielsweise die Tatsache, dass der 60 Jahre alte Angeklagte viele Jahrzehnte lang ein rechtschaffenes Leben führte und dass eine Verurteilung erhebliche berufsrechtliche Folgen für ihn haben würde.
Die Vollstreckung konnte aber trotzdem nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht dem Angeklagten nicht mit Sicherheit eine positive Sozialprognose erteilen konnte. Grund sei die Tatsache, dass sich die Straftaten schon über einen längeren Zeitraum mehrfach wiederholt hätten. Demnach handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um kein einmaliges Fehlverhalten, sondern um "wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse 'geordnet' sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, sodass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann."
Das komplette Urteil kann auf der Homepage der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eisenberg, Dr. König und Dr. Schork eingesehen werden. (Ghandy)
(Bildausschnitt: Gravenreuth 2008 auf der "gulli wars" Buchpräsentation in Bochum)
Foto: Lars Sobiraj
News Redaktion am Mittwoch, 28.01.2009 16:28 Uhr
Ich habe nichts von offenem Vollzug gehört. GvG ist einfach nur ein schlechter Verlierer, freuen wir uns auf den Tag, an dem die Menschheit (leider nur tempörär) vor ihm Ruhe hat. ...
und ihr macht euch in die hose und habt nur eine mit:T das ist doch alles keine strafe. knast ist doch keine folterkammer.und die zeiten mit seife sind auch vorbei bzw.gab es sie überhaupt? es gibt leute die würden freiwillig in den offenen vollzug ziehen ohne auch nur jemals eine straftat beg ...
Aber wie kann man Herr G. für immer leutern ;-( ? Hat er doch selber gsagt: N i e :D :D :D :D Cee ya, CCS ...
Gutes Urteil und gerecht. Aber wie kann man Herr G. für immer leutern ;-( ? ...
Nein, eher das Schizophren-Syndrom. Alle sind gegen ihn. Es ist eine Verschwörung. Er wird verfolgt oder so. :D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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