
Auf der heute erschienenen dritten Ausgabe des Zeitungszeugen mit dem Titel "Das Ende der Demokratie" prangt das fette, rote Wort "zensiert" über einem Foto von Adolf Hitler am Rednerpult. (siehe Bild unten) Das ist jedoch nicht auf die dokumentierte NS-Zeit bezogen, sondern konkret auf die Veröffentlichung des Zeitungszeugen. Für einen Euro statt 3,90 Euro erhält der Käufer zwar keine Nachdrucke der "Frankfurter Zeitung" vom 6. März 1933, des Nazi-Hetzblattes "Der Angriff" vom 24. März 1933 und eines KPD-Wahlplakats, dafür aber Stellungnahmen des Verlegers Peter McGee, der Chefredakteurin Sandra Paweronschitz und des Journalismus-Professors Dr. Hörst Pöttker. Die Mitarbeiter des Zeitungszeugen beziehen dabei Position gegen das Vorgehen der bayerischen Staatsregierung und kündigen an, das Projekt Zeitungszeugen auf jeden Fall weiterführen zu wollen.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Michael, der den Verlag vor Gericht vertritt, kommentiert den Vorfall aus juristischer Sicht. Dabei führt er an, die bayerische Regierung wolle "Verbote öffentlich-rechtlicher Natur" ohne eine "öffentlich-rechtliche Gesetzesgrundlage" durchsetzen. Das widerspreche der Natur des Urheberrechts, das das Interesse an wirtschaftlicher Verwertung und das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt. Dem bayerischen Finanziministerium gehe es jedoch nicht um wirtschaftliche Interessen, da die Regierung den Druck lediglich verhindern will. Auch die Annahme, Bayern wolle die Persönlichkeitsrechte des Herausgebers Joseph Goebbels schützen, hält die Kanzlei für "unvorstellbar". Neben dieser feinjuritischen Argumentation beruft sich der Verlag außerdem auf die Zitierfreiheit, die das Urheberrecht dann gebietet, "wenn das zitierte Werk in ein selbstständiges wissenschaftliches Werk aufgenommen wird". Das Werk sei außerdem durch Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt, der die "Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre" schützt. Durch den vierseitigen Mantel, der die historischen Zeitungen umschließt, sei das Kriterium eines eigenen selbstständigen Werkes erfüllt.
In der Sonderausgabe des Zeitungszeugen ist neben diesen Kommentaren auch ein Bestellkupon beigelegt. Da es aufgrund des andauernden Rechtsstreits nicht möglich ist, die Faksimiles beizulegen, bietet der Verlag seinen Lesern an, ohne Aufpreis die Ausgabe 3 des Zeitungszeugen nachzubestellen. Die vierte Ausgabe, die nächsten Donnerstag erscheinen soll, werde allerdings wie gewohnt erhältlich sein. Die Frage, wie der Rechtsstreit letztendlich ausgeht, bleibt jedoch weiterhin offen. Der britische Verlag hatte bereits angekündigt, den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen. Spätestens dort wird es dann zur Grundsatzentscheidung kommen: Dürfen historische Zeitungen mit NS-Propaganda zur geschichtlichen Aufarbeitung nachgedruckt werden oder wird weiter versucht, darüber den Mantel des Schweigens zu hüllen? (Malo)
News Redaktion am Donnerstag, 29.01.2009 17:28 Uhr
Ach übrigens Skin ist nicht gleich Skin! Es gibt nicht nur Nazi-Skin, die haben sich das Outfit eigendlich nur bei Skin-Punks geklaut. Alles nachzulesen in "The Philosophy of Punk" Oder einfach mal mit der K.I.Z-Crew auseinandersetzen Oh Gott, was schreibst du fürn S ...
Und der Papst umgibt seine Kirche mit Leuten, die den Holocaust leugnen, oder mit anderen ultrakonservativen Nazis. Klasse, dass wir die Presse von damals verboten haben. Ratzinger z. B. und seine Bischöfe hätten etwas daraus lernen können. ...
Ausgabe 3 bekommt man mit einem Kupon wenn das mit der Justiz geklärt ist, wie kacke. Ausgabe 3 war jetzt nur so eine Info ausgabe ^^ ...
Das was du schreibst kann nicht dein Ernst sein. Nenn mir ein anderes Land welches seine Geschichte so intensiv aufgearbeitet hat wie Deutschland. Schau mal nach Österreich da kann man das Argument "totschweigen" eher anbringen. Das mag sein, dass das in Österreich n ...
Die kahlgeschorenen Jugendlichen kriegst du auch nicht zur Vernunft, indem man diese Publikation verbietet. Leider wohl nicht. Man muss sie aber nicht noch in ihrer Weltanschauung bestärken in dem man ihnen Propagandamaterial mit Nazisymbolen zur freien Verfügung stellt. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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