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RA Haas: Erste Mahnbescheide an abgemahnte Filesharer zugestellt (Update)

Laut diverser Quellen hat die Rechtsanwaltskanzlei Haas die ersten Mahnbescheide beantragt. Bislang wurden die Software- beziehungsweise Spielehersteller Techland, CDV sowie Bosch als Rechteinhaber bekannt, die diesen Schritt anstreben lassen.

Die nächste Runde im Abmahnwahnsinn ist eingeläutet, welche das ganze Prozedere auf eine völlig neue Ebene bringt.

Die Kanzlei Schutt&Waetke begann bereits vor einiger Zeit damit, Filesharer zu jagen, die urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen verbreiteten. Nachdem bei vielen Fällen der "ersten Generation" aus 2005/2006 lange Zeit Funkstille herrschte, trat vor wenigen Woche das Inkasso-Institut Infoscore auf den Plan.

Diese forderten die ausstehenden Forderungen ein, und drohten damit, die Sache an Rechtsanwälte abzugeben, sollten die ausstehenden Beträge nicht beglichen werden. Kurze Zeit später folgten Briefe seitens der Kanzlei Haas, welche ihrerseits drohten, unverzüglich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Diese Drohung scheint sich nun zu bewahrheiten, weitere Entwicklungen sind bislang nicht absehbar. Wie im Board berichtet wird, sind inzwischen vereinzelt Mahnbescheide seitens des Amtsgerichts Stuttgart zugestellt worden.

Bislang scheinen die Mahnbescheide unabhängig von einer Reaktion auf eine eventuell vorangegangene Abmahnung, eine abgegebene modifizierte Unterlassungserklärung oder den Widerspruch gegen die Inkasso-Forderung ergangen zu sein. In welcher Menge insgesamt Mahnbescheide beantragt wurden, lässt sich bislang noch nicht erfassen. Im g:b sind bislang einige wenige Betroffene aufgetaucht, die den berüchtigten "Gelben Brief" zugestellt bekamen. Ist dies der letzte verzweifelte Versuch aus widerspenstigen Raubmordkopierern Geld herauszupressen oder gar der "Ernstfall"? Für die Empfänger dieser Post stellt sich nun diese Frage. Schlussendlich zahlen, obwohl man so lange standhaft geblieben war oder einen Prozess riskieren? Der Mahnbescheid stellt die letzte außergerichtliche Option dar, um an die geforderten Beträge zu gelangen. Sollte dem Mahnbescheid widersprochen werden, so kann sich die Kanzlei Haas, die die Mahnbescheide beantragt hat, für die Einreichung einer Klage entscheiden. Wirklich passieren muss dies aber nicht. Wie man es dreht und wendet, es bleibt ein Spiel mit dem Feuer. Wir bleiben am Ball und berichten auch weiterhin über das Geschehen. (Firebird77)

Info: Die Abmahnwahn-Dreipage hat für alle Empfänger des betreffenden Mahnbescheids einige Informationen zusammengestellt, die an dieser Stelle eingesehen werden können.

Update: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs äußerte sich in seinem Weblog zum aktuellen Sachverhalt wie folgt: "[...].Nach Rücksprache mit Kollegen scheint sich zu bestätigen, dass bis jetzt ausschließlich Abgemahnte einen Mahnbescheid erhalten haben, die nicht anwaltlich vertreten wurden, sondern nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung versandt haben.[...]."

News Redaktion am Sonntag, 01.02.2009 14:26 Uhr

tagsTags: prozess filesharing p2p illegal mahnbescheid ra haas urheberrecht upload abmahnung

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280 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • kwamakingflo am 06.03.2012 23:53:37

    Hab ebenfalls einen Mahnbescheid erhalten und Widerruf eingelegt. Würde mich mal interessieren, wie lange andere schon auf die Antwort auf den Mahnbescheid warten. Also scheint ja abzulaufen wie Überall beschrieben und hier auch schon gesagt wurde, habe heute, nach ...

  • Adlerauge123 am 22.02.2012 18:41:25

    Hallo Zalem, das tut mir leid mit deinem Mahnbescheid. Was ist denn genau der Vorwurf, auf dem sich der Mahnbescheid begründet, wenn ich mal fragen darf?! ...

  • Zalem am 22.02.2012 17:58:26

    Hab ebenfalls einen Mahnbescheid erhalten und Widerruf eingelegt. Würde mich mal interessieren, wie lange andere schon auf die Antwort auf den Mahnbescheid warten. ...

  • eliveo am 01.10.2010 08:59:22

    Sehr gut. Besonders für die, die von der RA-Sozietät Haas betroffen sind. ...

  • Grazer57 am 28.09.2010 19:18:42

    @ all Rücknahme der Berufung durch RA Haas ...

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