
Über das "nichtöffentliche Spitzengespräch" der Interessen der Content-Industrie zur "Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld" ist lediglich bekannt, dass sich die Vertreter darüber einig gewesen sein sollen, dass es "keinen gesetzlichen Spielraum" dafür geben würde, um eine Reglung ähnlich "Three-Strikes" durchzuführen, also eines gestuften Verwarnungsverfahrens bei Urheberrechtsverstößen bei Kappung der Internetleitung bei dreimaligem Verstoß. Doch was bedeutet das? Selbstverständlich muss man nun befürchten, dass hinter verschlossenen Türen eine Novelle der gesetzlichen Grundlage vorbereitet wird, dass eben dies in naher Zukunft möglich sein soll.
Netzpolitik formuliert dazu sehr treffend: "Interessant wäre ja die Information, ob daran gedacht wird, den gesetzlichen Spielraum zu verändern. Oder ob man darauf wartet, dass dies über die EU-Ebene kommt und man dann den gesetzlichen Spielraum schaffen muss." Heise berichtet, dass das Justizministerium noch im Herbst der Auffassung war, dass so eine Reglung "hiesigen Bestimmungen zum Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis verstoßen dürfte". Alle weiteren Informationen, die sich zu den Verhandlungen finden, gehen in die Richtung, dass sich Rechteinhaber und Internetanbieter in einem Kooperationsverfahren einigen sollen, um gemeinsam das Problem der Piraterie m Internet zu lösen. Mehr Konkretes scheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu geben. Aber es sieht auch nicht gerade so aus, als würde hier Reglungen entstehen, die mehr Unabhängigkeit von Internetanbietern fordern. (020200)
(via Netzpolitik, Netzpolitik und Heise, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 01.02.2009 21:51 Uhr
Das find ich, ist doch der allergrößte SCHEI*! Lieber sollten die mehr geld dafür ausgeben, dass Mörder, einbrecher etc. geschnappt werden, und nicht die Raubkopierer. Und falls jetz einer von euch aus der Politik das liest: BESTRAFT LIEBER DIE, DIE ES RICHTIG VERDIENT HABEN!!![/SI ...
ich kotz jedesmal ab bei der formulierung; unter Ausschluss der Öffentlichkeit was will man verstecken? nix dagegen, wenn im vorfeld sich die behoerden ueber die thematik informieren. sobald es wichtig genug ist um eine pressemitteilung zu erzeugen, bitte schoen, dann oeffentlich! so ...
Damit sind nicht nur Gerichte sondern auch die Maden von Anwälten gemeint, von denen auch genug im Bundestag sitzen. Im übrigen sind Zivilgerichte nahezu eigenständige Unternehmen die ihre liebsten Kunden natürlich bevorzugen und hofieren. Die Korruption läuft da nicht unbedingt mit dem Köffer ...
Das Justizsystem ist ein Geschwür geworden und mit staatlicher Hoheit hat es nichts zu tun, selbst wenn man von den ganzen Gesetzen der Lobbyisten absieht. Solche verallgemeinernden Beschimpfungen habe ich doch schon mal gehört :confused: Stimmt ...
Also wo lebst Du denn, natürlich sind einige gleicher. Und das soll jetzt auch ins Gesetz? :T ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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