
Firebird77: Die ersten Mahnbescheide sind zugestellt worden. Können Sie grob Auskunft darüber geben, wie viele es schätzungsweise wohl sind und ob jeder Empfänger eines Schreibens der Kanzlei Haas auch einen Mahnbescheid erhalten hat?
Dr. Wachs: Ich habe in der letzten Woche ausgiebig mit Kollegen gesprochen und derzeit scheint es wohl so, dass sich die Mahnbescheide auf Personen konzentrieren, die nicht anwaltlich vertreten sind. Nach der sehr stark gestiegenen Anzahl der Anrufe - ich hatte vor 2 Monaten vereinzelte Anfragen wegen eines Mahnbescheides - im Moment bekomme ich täglich Anfragen wegen Mahnbescheiden - schätze ich die Zahl auf mehrere hundert. Nach meiner Kenntnis hat aber nicht jeder Abgemahnte ein entsprechendes Mahnschreiben erhalten.
Firebird77: Wo ist ein Mahnbescheid einzuordnen? Die letzte Option, außergerichtlich an Geld zu gelangen, oder tatsächlich der Wegbereiter für Klagen?
Dr. Wachs: Ich bin mir da noch ein wenig unsicher. Während die Mahnbescheide von Waldorf, Kornmeier und Partner, sowie Sasse und Partner wohl tatsächlich sehr überwiegend eine Klage ankündigen, bin ich mir bei den Rechtsanwälten von Haas und Kollegen nicht so sicher. Anders als die zuvor genannten Kanzleien, scheint fraglich, inwieweit sich Haas und Kollegen mit den Besonderheiten von Urheberrechtsprozessen im Tauschbörsenbereich auskennen.
Firebird77: Sollte dem Mahnbescheid widersprochen und eine Klage der Gegenseite eingereicht werden, wo würde diese verhandelt?
Dr. Wachs: Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Klage "vor Ort" also am Wohnsitz des Beklagten eingereicht wird. Hier gibt es aber eine Vielzahl von Spezialregelungen, die eine Verhandlung auch an ferner gelegenen Orten gestatten. Dazu bereite ich gerade eine ausführliche Darstellung vor, die ich in meinem Blog veröffentlichen werde. [Anm.: Entsprechender Beitrag ist bereits veröffentlicht].
Firebird77: Von welchem Kostenrisiko können Abgemahnte in etwa ausgehen, wenn auf ihren Widerspruch eine Klage eingereicht werden sollte (optional mit modifizierter Unterlassungserklärung)?
Dr. Wachs: Das kommt einfach darauf an, welche Summe eingefordert wird. Üblicherweise beträgt die Forderung ca. EUR 450 als Faustformel ist davon auszugehen, dass die gesamten Gebühren für Anwälte und Gericht im Fall eines vollständigen Unterliegens ebenfalls knapp EUR 450 betragen.
Wurde keine Unterlassungserklärung abgegeben, explodieren die Kosten, weil der Streitwert einige tausend Euro mehr betragen kann. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass nicht alle Kanzleien auch auf Unterlassung klagen. Mir sind mittlerweile einige Fälle bekannt, in denen die Kanzleien ausschließlich auf Zahlung geklagt haben, auch wenn keine Unterlassungserklärung vorliegt. Da dies aber ausschließlich in der Entscheidungsgewalt der Rechteinhaber liegt, rate ich dringend, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung abzugeben.
Firebird77: Wie schätzen Sie die Klagebereitschaft insgesamt ein?
Dr. Wachs: Ich denke, dass die Rechteinhaber auf gehörigen Gegenwind gestoßen sind. Es darf nicht vergessen werden, dass die Anwaltsgebühren, wenn Sie denn gegen dem Abgemahnten nicht durchgesetzt werden (können), von dem Rechteinhaber getragen werden müssen. Außerdem hat der zivilrechtliche Auskunftsanspruch auch zu massiven Kosten für die Rechteinhaber geführt, so dass ich hier unsicher bin, ob es sich die Rechteinhaber "leisten können" auf Klagen zu verzichten. Die Anzahl der Nichtzahler sollte in den letzten Monaten massiv gestiegen sein. Ich denke daher, dass es mehr Klagen als zuvor geben wird, aber ich gehe von mehreren hundert Klagen im nächsten Jahr und nicht von tausenden, wie dies teilweise in Foren befürchtet wird. Die Zahl muss auch immer in Relation zu den in den letzten Jahren versandten Abmahnungen (über hunderttausende) gesehen werden. Da relativiert sich die Zahl sehr stark. Es ist ohnehin so, dass es auch schon über hundert Klagen auf Zahlung im letzten Jahr gab. Die Kanzlei Rasch hat im letzten Jahr geklagt, Kornmeier hat im letzten Jahr geklagt (ca. 80 Klagen), Schutt, Waetke haben geklagt, Sasse und Partner haben mindestens ein dutzend Klagen auf den Weg gebracht und Waldorf ebenso. Es gibt nur wenig Berichterstattung darüber, weil entweder anerkannt wird, oder die Klage zurückgenommen wird oder ein Vergleich zustande kommt.
Firebird77: Vielfach werden Abgemahnte der ersten Stunden aus dem Jahr 2006 wieder aufgeschreckt. Viele von diesen haben bislang weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, noch haben sie den Inkasso-Forderungen widersprochen, noch haben diese einen Anwalt konsultiert. Ist mit dem Mahnbescheid der Punkt erreicht, an dem alleine aufgrund der gebotenen Gleichheit der Waffen ein Anwalt hinzugezogen werden sollte?
Dr. Wachs: Also ich empfehle zumindest einmal mit einem Anwalt die Angelegenheit zu besprechen, wenn der Mahnbescheid kommt. Leider gibt es immer noch Abgemahnte, die in der ersten Sorge Rechtsverletzungen einräumen, um Nachteile etwa von den Kindern abzuwehren. Den Widerspruch einlegen, das kann der Abgemahnte auch selber. Ich weiß aber aus vielen Gesprächen, dass es auch psychologisch beruhigend wirken kann, gleich einen Anwalt zu beauftragen, um einfach den Kopf wieder frei zu haben. Aber das ist natürlich Geschmackssache. Vor Gericht würde ich immer einen Anwalt einschalten.
Update:
Firebird77: Wie stehen die Chancen - nach vier Jahren Abmahngeschichte - dass die beklagte Seite den Prozess verliert, unter der Prämisse, dass diese alle Prüfpflichten erfüllt hat?
Dr. Wachs: Wenn der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten nachgekommen ist, scheidet eine Störerhaftung aus. Der Anschlussinhaber wird dann vor Gericht obsiegen. Die Frage ist aber, welche Überwachungspflichten überhaupt bestehen.
Hier müsste man also differenzieren, welches Gericht dem Anschlussinhaber welche Überwachungspflichten abverlangt. Während etwa das Hamburger Landgericht dem Anschlussinhaber abverlangt, gegebenenfalls über Router und Firewall die Nutzung von Tauschbörsenprogrammen massiv zu erschweren oder gar zu verhindern, und gegebenenfalls einen Fachmann mit der Sicherung zu beauftragen, ist die Rechtsprechung des Oberlandesgericht Frankfurt hier deutlich "anschlussinhaberfreundlicher". Ein weiteres Problem wird darin bestehen, den Nachweis der durchgeführten Maßnahmen zu führen.
Firebird77: Vielen Dank dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Fragen zu beantworten.
(Firebird77, via dr-wachs, thx!)
News Redaktion am Dienstag, 03.02.2009 14:32 Uhr
Hm, na toll. Da müsste man ja mit alel Mann zusammenlegen, um dann jedem so einen Wisch als Vorlage mitgeben zu können. Ginge das rein theoretisch, falls es in Zukunft die Angeklagten durch die Bank durch hart treffen würde udn die somit sich allen gleichzeitig helfen könnten? Ach ja, eine dumm ...
Ich bräuchte dann also auch irgendetwas schriftliches oder sogar einen Zeugen, der für mich aussagt, um auf jeden Fall ohne Unkosten oder sogar kompletter Schuldigsprechung da rauszukommen, oder? Ein Gutachten wäre sicherlich sehr nützlich, welches die sichere Funktion d ...
Danke für die Info. Also dem Mahnbescheid vollständig widersprechen, abschicken, abwarten. Entweder wird man nach einigen Wochen vor Gericht geladen (bei mir wäre das dann im eigenen Landkreis), oder aber ich bekomme einen netten Brief vom Rechtsanwalt, wo die mir ein paar weitere Infos entlocken ...
@BxBender: Die Gedanken, die Du Dir jetzt machst, kannst Du Dir auch noch machen, falls sie wirklich klagen. Da hast Du noch genug Zeit und vielleicht gibt es dann schon andere Urteile - wenn es überhaupt passiert! Also bis dahin kannst Du ganz ruhig bleiben und einfach dem Wisch widersprechen. ...
Verfall mal nicht in Panik. Mach genau das, was Du oben geschrieben hast: Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. In anderen Boards wird berichtet, dass man Dir dann nen Briefchen schickt, indem man nach Gründen des Widerspruchs fragt. Da bloß nix antworten, die wollen doch nur irgendetwas ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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