
Nicht nur Globalisierungsgegner hatten es schwer im Sommer 2007. Auch denjenigen, die kritisch über den Gipfel und die parallel stattfindenden Proteste berichten wollten, warfen die Behörden nach Kräften Knüppel zwischen die Beine. Zahlreichen Journalistinnen und Journalisten wurde damals die Akkreditierung verweigert. Die Begründung waren in vielen Fällen irgendwie geartete Bedenken aufgrund der politischen Einstellung dieser Leute. Nun jedoch stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die damaligen Einschränkungen der journalistischen Arbeit zu Unrecht stattfanden.
Der freie Journalist Fritz Burschel, dem damals die Akkreditierung verweigert wurde, hatte gegen das verantwortliche Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt. Am 15.1. dieses Jahres gab das Verwaltungsgericht Köln ihm Recht: Der "vom Bundesamt für Verfassungsschutz herangezogene und auch einzig in Betracht kommende Ablehnungsgrund (...) liegt nicht vor". Die Ablehnung ist also nach Ansicht der Richter zu Unrecht erfolgt - eine deutliche Niederlage für den Verfassungsschutz.
"Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bei der Überprüfung der Akkreditierungen für den G8-Gipfel in Heiligendamm gegen den Kläger Friedrich Burschel und weitere rund 20 in- und ausländische Journalist_innen ohne weitere Erläuterung ein Negativ-Votum ausgesprochen, woraufhin das federführende Bundespresseamt (BPA) die Akkreditierungen der Betroffenen am 30.5.2007 per E-Mail und ohne Begründung grußlos widerrief. Die meisten Betroffenen, so auch der Kläger, konnten jedoch ihre Akkreditierung auf verwaltungsgerichtlichem Wege durchsetzen. Auf Vermittlung des VG Berlin wurde Burschel nach-akkreditiert," schildert der Kläger das damalige Geschehen in einer Pressemitteilung. Er sei in seiner Berufsausübung "erheblich eingeschränkt und gefährdet" worden.
Mit seiner Klage wollte Burschel auch ein Signal für zukünftige, ähnliche Situationen setzen. Er gab an, er wolle durch den Gang vor Gericht "für sich und andere ausschließen, dass ein derartiges unhaltbares Verfahren die berufliche Betätigung auch künftig gefährde oder einschränke." Nun ist er seinem Ziel wohl einen Schritt näher gekommen, steht doch fest, dass er mit seinem Anliegen im Recht war.
Nur zögerlich legte der Verfassungsschutz dar, worin er überhaupt die Belege für Burschels angebliche Gefährlichkeit sah. Offenbar handelte es sich dabei um dessen Ansichten und Aktivitäten, die in gewissem Ausmaß der linken Szene zuzurechnen sind, so etwa "kritische Artikel in linken Publikationen (z.B. "analyse & kritik", "arranca", "jungle world", "interim") zu Fragen des als rassistisch charakterisierten bundesrepublikanischen Grenz- und Migrationsregimes, Anmeldung und Leitung etlicher antirassistischer und antifaschistischer Demonstrationen und Kundgebungen sowie politische Solidaritätsarbeit für Inhaftierte in den Verfahren gegen Mitglieder der 'Revolutionären Zellen'". Obwohl Burschel für diese Ziele friedlich eintrat, stufte ihn der Verfassungsschutz als "Unterstützer der autonomen und gewaltbereiten Szene" ein. Daraus leitete man ab, dass er auch in Heiligendamm nicht nur Berichterstattung im Sinn hatte. Dem jedoch schloss sich das Gericht nicht an. Die Richter kamen zu dem Schluss, Burschel habe allenfalls eine "Schnittstellenfunktion" zur entsprechenden Szene. Anhaltspunkte für eine erhöhte von Burschel ausgehende Gefährlichkeit und somit eine Rechtfertigung für die Einschränkung seiner beruflichen Arbeit konnten die Richter daraus nicht ableiten. (Annika Kremer)
(via annalist, thx!)
(Bildquelle: Robert Amsterdam, thx!)
News Redaktion am Dienstag, 17.02.2009 13:14 Uhr
"Die Freiheit der Presse im Westen, wobei die viel besser ist als anderswo, ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten ihre Meinung zu veröffentlichen." Peter Scholl-Latour wer wissen will was die aganda hinter Globalisierung ist der klickt hier ...
Leider, solchen Leuten gehört der Beruf entzogen, die haben in ihren Stellungen nichts zu suchen, vor allem nicht wenn sie den Posten so missbrauchen! Naja, hauptsache er kann sich bei nächsten Zwischenfällen auf das Urteil berufen, wenigstens n kleiner Sieg... ...
würde mich auch mal interessieren. immerhin hat der journalist ja geklagt. nach einer gewonnenen klage folgt doch schließlich auch immer ein urteil und ein strafmaß, oder?? Nein, nicht, wenn es, wie hier, um ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geht. Da g ...
Gab es denn für diejenigen, die dafür nun verantwortlich waren, irgendwelche persönlichen und/oder finanziellen Konsequenzen? Ich glaube kaum... MfG Andy würde mich auch mal interessieren. immerhin hat der journalist ja geklagt. nach einer gewonnenen klage folgt doch ...
Geändert hat es nichts und wird es auch nicht. Als wenn beim nächsten mal es irgendwie anders laufen würde. :rolleyes: Gab es denn für diejenigen, die dafür nun verantwortlich waren, irgendwelche persönlichen und/oder finanziellen Konsequenzen? Ich glaube kaum. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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