
Für die Verteidigung des Falles hätte der heutige Tag nicht besser laufen können. Das Problem der Kläger: Es war nicht zu beweisen, dass die .torrent-Dateien, die man sich auf TPB herunterladen kann, auch tatsächlich vom hauseigenen Bittorrent-Tracker bedient werden. Auch die eingereichten Screenshots konnten an dem Dilemma nichts ändern.
Staatsanwalt Håkan Roswall kam auch bei der Erläuterung der verteilten Hashtabelle (VHT) ins Schwitzen und konnte dessen Funktionsweise nicht zur Befriedigung des Gerichts erläutern. Fredrik Neij (TiAMO) wollte von Roswall erklärt haben, wie diese Technologie funktioniert. Er sagte offen, er habe Zweifel daran, dass der Kläger die Funktionsweise wirklich verstanden hat. Zudem könne Roswell nicht beweisen, dass die Tracker von TPB an der Urheberrechtsverletzung beteiligt sind. Alle Anklagepunkte auf eine Beteiligung der Urheberrechtsverletzungen wurden daraufhin fallen gelassen. Lediglich die Hilfestellung bei der Veröffentlichung des juristisch geschützten Materials bleibt als Klagepunkt übrig.
Während die Angeklagten wie auch die Verteidigung über diesen frühen Erfolg jubelten, versuchte sich die IFPI in Schadensbegrenzung. Bei den Punkten handele es sich um rein technische Aspekte, so der gedruckte Zweckoptimismus. An der Höhe der Schadensersatzforderungen würde sich dadurch nichts ändern. Die Entwicklung würde es den Klägern vielmehr erleichtern, sich auf die Hauptsache zu konzentrieren - gemeint ist damit das Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Werken. Allerdings dürfte der jetzige Verlauf der Verhandlung erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtliche Verfolgung der Admins von TPB haben.
Heute Vormittag sprach Staatsanwalt Roswell auch über die Funktionsweise von E-Mails und die Details der beschlagnahmten Hardware im Jahr 2006. Zumindest in diesem Punkt sollen ihm keine Fehler bei seinem Vortrag unterlaufen sein. Auch die erheblichen Kosten für die Server wurden den Zuhörern anhand von eingereichten Rechnungen dargelegt. Morgen geht die Beweisaufnahme weiter, ab Donnerstag kommt der Verteidiger zu Wort. Wir werden in jedem Fall weiterhin zeitnah darüber berichten.
Die schnellsten Informationen sind derzeit auf dem Twitter-Account von brokep verfügbar. Er schrieb dort bereits vor ca. fünf Stunden: "EPIC WINNING LOL" Hoffen wir, er behält damit am Ende Recht. (Ghandy)
(via TF, thx!)
(Bildquelle: britishBlogs.co.uk, thx!)
News Redaktion am Dienstag, 17.02.2009 16:32 Uhr
is natürlich bitter dass der staatsanwalt nicht kapiert wie das funktioniert aber ich dachte eigentlich auch es wäre sache des gerichtes sich mit der materie eines falles kundig zu machen:confused: So wie ich das verstanden habe, hat das Gericht das auch getan -- eben. Es ...
Immer dieses gerede von wegen: "Die Richter entscheiden das nicht, sondern jene die hinter dem Anklaeger stehen, die Filmindustrie, das sind ja so maechtige Firmen" Hallo Leute, aufwachen! Das ist kein Film, das ist die Realitaet! Auf dieser Welt herrschen noch Gesetze, Richter und nicht die Korrup ...
Entweder der Staatsanwalt wurde gekauft, oder ist der inkompeteteste Beamte Schwedens. Oder es gibt für die besagten Filme/Spiele die Beispielhaft im Namen der Geschädigten von der Anklage verwendet wurden keine vernünftigen .torrents, die ausschließlich die announce Adresse von TPB inne haben. ...
Herrliche Paradie, die Realität manchmal. ...
erinnert mich verdächtig an den film "sleepers" :D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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