
Die Kläger brachten heute am dritten Tag der Verhandlung vor Gericht weitere Punkte gegen die Administratoren von TPB vor. Die Verteidiger plädierten wie auch in den vergangenen Tagen auf unschuldig. Der Rechtsanwalt von Carl Lundström verfuhr nach der legendären King Kong-Taktik.
Die EU-Direktive 2000/31/EG besagt, dass Service Provider nicht für die Informationen verantwortlich gemacht werden können, die über ihren Dienst laufen. Verantwortlich ist man für die Datentransfers, die man selber durchführt. Die Downloads werden aber von den Usern und nicht von den Machern des Trackers- und BitTorrent-Portals initiiert. Die Anwender sind über ihre IP-Adresse physikalisch identifizierbare Personen. The Pirate Bay also als Service Provider - ob diese Strategie des Rechtsanwalts aufgeht, bleibt allerdings abzuwarten. Er spricht dabei den engen Zusammenhang zwischen der Urheberrechtsverletzung und der Durchführung des Transfers an, der gegeben sein müsste. Ob sich das Gericht auf diese Argumentation einlassen wird?
Staatsanwalt Håkan Roswall brachte seine Anklagepunkte vor. Er bezeichnete die gestern getätigten Änderungen als geringfügig. Laut Peter Danowsky von der IFPI wären die entstandenen Schäden so hoch, als wenn TPB eine weltweit gültige Lizenz zur Verbreitung der Musik besitzen würde. Es würde in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen, ob die Konsumenten nach dem Download beschließen würden die Musik zu kaufen oder nicht. Es ist die alte Gleichung der Musikindustrie, die besagt, dass jeder Downloader auch automatisch die Werke kaufen würde. Für den Beatles Song "Let it Be" verlangt man sogar den zehnfachen Wert des Schadens. Auch geleakte Alben, die vor dem Tag der offiziellen Veröffentlichung herausgekommen sind, will man mit einem Faktor Mal 10 bestraft sehen. Danowsky sagte zudem, er glaube nicht daran, dass die Admins zahlungsunfähig seien. Hier wird organisierte Kriminalität in großem Rahmen durchgeführt, das Unterfangen würde umfangreiche Gelder abwerfen, entschied er. Peter Sunde twitterte als Antwort, irgendwer muss ihm wohl all dieses Geld gestohlen haben. Die IPFI besteht auf die Zahlung des geforderten Schadensersatzes, selbst wenn die Macher derzeit nicht in der Lage wären, alles zu bezahlen.
Der Vertreter von Sony bemängelte, die Admins hätten nie auf Löschungsaufforderungen reagiert. Es wäre sehr wohl möglich gewesen dies zu tun. Auch rechneten sie den Zuhörern im Gerichtssaal vor, welchen Schaden sie deswegen davongetragen hätten. Man hätte nach Meinung der Kläger zu wenig guten Willen gezeigt. Die Filmindustrie bemängelte die erhebliche Verteilung von TV Sendungen wie beispielsweise Prison Break. Auch Monique Wadsted berechnete ihre Kosten höher, weil manche Sendungen viel zu früh verfügbar waren.
Die vier Verteidiger sagten aus, die Angeklagten wären nicht haftbar für die gestellten Forderungen. Sie erneuerten ihre Forderung nach einem Freispruch der Angeklagten. Auch seien die Kalkulationen der Rechteinhaber fehlerhaft gewesen, weswegen sie als Beweis wegfallen sollen. Das reine zur Verfügung Stellen einer .torrent-Datei hat noch nichts mit der Distribution an sich zu tun. Ohne eine Stelle, die die Daten hochlädt, werden sie nicht verteilt. Die betreffenden Dateien wären überall im Netz verstreut und könnten jederzeit bei Suchmaschinen wie Google gefunden werden. Die Anwender wären für die Gestaltung der Inhalte von TPB verantwortlich, die Beklagten hätten darüber keine Kontrolle. Der Rechtsanwalt von brokep brachte vor, sein Klient wäre lediglich der Sprecher der Organisation, weswegen er nicht haftbar gemacht werden könne. Auch die Bestimmung der errechneten Schäden durch die Vertreter der Industrie wäre alles andere als korrekt.
Der weitere Verlauf der Verhandlung bleibt abzuwarten, im Moment geht dieses in jedem Fall im Eiltempo vonstatten. (Ghandy)
(via TorrentFreak, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 18.02.2009 17:35 Uhr
Ja da hast du offensichtlich recht. Trotzdem ist es nicht grade abträglich für den Bekanntheitsgrad von TPB, wenn das sogar im TV kommt (ganz zu schweigen von dem Internet....) mfg CruX ...
In der Tagesschau muss es mindestens ein mal gezeigt worden sein mfg CruX Ja, danke . :) Doch recht neutral gehalten. Und auch nur ganz am Rande erwähnt, kurz vor dem Sport. :D Man merkt eben, die Zielgr ...
In der Tagesschau muss es mindestens ein mal gezeigt worden sein mfg CruX ...
Ich überlege grade ob der Industrie klar ist, wie krass sie sich damit ins eigene Bein schiessen: Ich wette, dass mindestens 70% der Menschen in Deutschland TPB gar nicht kennen bzw kannten, das ändert sich nun aber schlagartig durch die Berichterstattung in nahezu jedem verfügba ...
Ich glaube, hier geht es eher um den Vergleich .torrent IP. Wie man die IP braucht, um die Quelle der Warez anzuzapfen, braucht man die .torrent-Datei, um die Quelle anzuzapfen. Man kommt allerdings dann relativ schnell auf eine Art 3-Strikes zum Nachteil von TPB. Dann muss de ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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