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Parteien können: Daten aus Melderegister abfragen

Der Datenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern ruft die Bürger anlässig zur Wahljahr 2009 auf, der Weitergabe von Meldedaten an Parteien zu widersprechen. Die NPD macht am häufigsten von der Abfrage Gebrauch.

Anlässlich der anstehenden Europawahl und der gleichzeitig in Mecklenburg-Vorpommern stattfindenden Kommunalwahlen warnt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor der Melderegisterauskunft. Danach können Parteien bis zu sechs Monate vor der jeweiligen Wahl die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten zur persönlichen Wahlwerbung elektronisch abfragen. Zahlreiche Bundesländer haben solche Vorschriften in ihren Landesgesetzen integriert. Der Datenschutzbeauftragte hat zur Landtagswahl 2006 in Mecklenburg-Vorpommern die Datenabfragen der Parteien statistisch erfasst. Demnach ist die NPD bei der Datenabfrage Vorreiter: 62 mal fragte die rechtsextreme Partei Meldedaten ab und kam somit in den Besitz von 62.598 Namen und Anschriften von Wahlberechtigten. Die SPD fragte lediglich vier mal ab, die Linke drei mal und CDU, FDP und Grüne je ein mal. Die Datensätze sind nach Altersgruppen sortiert. In der Regel fragen Parteien vor allem die Datensätze von Erstwählern ab.

Einer solchen Weitergabe von Meldedaten können Bürger zwar widersprechen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Karsten Neumann weist jedoch darauf hin, dass "dieses Widerspruchsrecht nur wenig bekannt" ist. Er rät: "Wer keine auf diesem Weg persönlich adressierte Wahlwerbung erhalten und lieber selbst darüber entscheiden möchte, bei welchen Parteien oder Kandidaten er sich informiert, kann von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht gegenüber der für ihn zuständigen Meldebehörde Gebrauch machen." Auch Erstwähler können von diesem Recht Gebrauch machen, selbst wenn sie noch nicht volljährig sind. Begründen muss man diesen Widerspruch nicht.

Gleichzeitig ruft Neumann kommunale Amtsträger und Bürgermeister dazu auf, dem Datenschutz gegenüber Wahlkampfinteressen Vorrang einzuräumen. Denn die Gemeinden sind keineswegs verpflichtet, Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten Auskunft über die Meldedaten zu erteilen. "Viele Gemeinden im Land verweigern bereits eine Herausgabe der Wählerlisten völlig legal, wenn dies für alle Wahlbewerber und Parteien gleichermaßen gilt", so der Datenschutzbeauftragte Neumann. Die demokratischen Parteien ruft er zum "generellen Verzicht auf dieses überflüssige Mittel der Wahlwerbung" auf. (Malo)

(via Virtuelles Datenschutzbüro, thx!)

News Redaktion am Freitag, 20.02.2009 13:38 Uhr

tagsTags: cdu grüne linke spd widerspruch partei npd datenschutzbeauftragter neumann meldedaten melderegister melderegisterauskunft widerspruchsrecht

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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • tapsiturtle am 20.02.2009 19:36:34

    Moin, unter http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz sind die entsprechenden Gesetzestexte einzelnen Bundesländer abrufbar. Die Vorlage ist leider nicht Bundesweit gültig da die § in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind. Heißt also das man sich das für sein Bundesland r ...

  • Saftig am 20.02.2009 15:20:45

    Schade, 404. Betrifft der Sachverhalt auch NRWler? ...

  • Klau3 am 20.02.2009 15:07:13

    Guter Artikel :T Weiter so!!! ...

  • gullinews am 20.02.2009 12:09:21

    Der Datenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern ruft die Bürger anlässig zur Wahljahr 2009 auf, der Weitergabe von Meldedaten an Parteien zu widersprechen. Die NPD macht am häufigsten von der Abfrage Gebrauch. Anlässlich der anstehenden Europawahl und der gleichzeitig in Mecklenburg-V ...

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