
Die Kanzlei Davenport Lyons ist in Großbritannien die am meisten Gefürchtetste, wenn es um Abmahnungen wegen der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschbörsen geht.
Umso interessanter ist deren neuestes Begehren, welches sich gegen das Portal WikiLeaks richtet. Das Projekt WikiLeaks wurde Ende 2006 anonym ins Leben gerufen und ist inzwischen weltweit für eines bekannt: Dokumente mit sensiblen Inhalten können dort - nach redaktioneller Prüfung - veröffentlicht werden, so dass etwaiges unethisches oder rechtswidriges Verhalten aufgedeckt werden kann. Im Falle von Davenport Lyons ist die Situation jedoch etwas anders gelagert, die Klagedrohung jedoch nicht minder brisant.
Ende 2008 wurde eine der Abmahnungen, wie sie hundert- wenn nicht sogar tausendfach von der Kanzlei verschickt wurde, auf WikiLeaks veröffentlicht. Die Abmahnung ist inhaltlich ähnlich zum deutschen Pendant beim Filesharing. Nachdem man sich eigentlich von der Öffentlichkeitswirkung der Abmahnung hat leiten lassen, versucht man nun jedoch mit allen Mitteln eine weitere Publikation des Schreibens zu unterbinden. Eine Veröffentlichung sei sowie rechtswidrig gewesen, so die Kanzlei, da die Abmahnung nach britischem Recht urheberrechtlich geschützt sei. Ohne diese Behauptung geprüft zu haben, mag man diese gegenwärtig einfach akzeptieren.
Viel interessanter ist nämlich die Frage, wieso man sich so vor Veröffentlichung der Abmahnung scheut. Fürchtet man etwa, dass andere Kanzleien das Schreiben kopieren und selber ins "Abmahngeschäft" einsteigen? Es kann der Kanzlei theoretisch nur zum Vorteil gereichen, wenn andere Kenntnis von ihren Schreiben und Forderungen haben, schließlich schreckt es diese womöglich vom Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke ab und darum geht es doch letztendlich. Oder? (Firebird77)
(via zeropaid, thx!)
(Bild via chambersandpartners, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 22.02.2009 11:24 Uhr
Einbauen kannst Du es schon... Stell Dir vor, Dein Arzt stellt den Krankenbericht über Deinen Tripper samt Deiner Adresse ins Netz. Mit der Begründung: "Scheiß auf die Schweigepflicht, ich habs in meiner AGB. Wenn dem das nicht passt, hätte er ja nicht zu mir kommen brauchen." :T[/ ...
Kann man das nicht in seinen eigenen "AGBs" (oder in was auch immer) einbauen,... Einbauen kannst Du es schon... Stell Dir vor, Dein Arzt stellt den Krankenbericht über Deinen Tripper samt Deiner Adresse ins Netz. Mit der Begründung: "Scheiß auf die Schweigepflicht, ich h ...
Alle anderen Texte, sofern sie über eine gewisse Schöpfungshöhe verfügen, genießen Urheberschutz. Das kann eben auch eine Abmahnung sein, selbst wenn (oder gerade weil), sie noch so dummdreist ist. . Kann man das nicht in seinen eigenen "AGBs" (oder in was auch immer) e ...
Versandte Schreiben sind also urheberrechtlich geschützt. Kommt darauf an. Öffentliche Urkunden wie Gerichtsurteile sind es nicht. Die dürfen, uU. nur anonymisiert, veröffentlicht werden. Alle anderen Texte, sofern sie über eine gewisse Schöpfungshöhe verfügen, geni ...
Versandte Schreiben sind also urheberrechtlich geschützt. Kann man dann auch was auf die Nuss bekommen, wenn man die zerfetzt, verbrennt oder in eine öffentlich zugängliche Mülltonne wirft? ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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