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Großbritannien: Online-Durchsuchung deluxe

Die in Deutschland seit Jahresbeginn im BKA-Gesetz verankerte Online-Durchsuchung privater Rechner ist nun auch in Großbritannien offenbar Realität.

Das britische Innenministerium soll, mehr oder weniger unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Pläne in die Tat umgesetzt haben, die es den Ermittlern erlauben, "routinemäßig ohne Durchsuchungsbefehl die Rechner Verdächtiger zu hacken". Dies ist noch einmal erheblich weitgehender als die in Deutschland geltende Regelung: Hierzulande ist die Online-Durchsuchung nur bei dem Verdacht auf schwere Verbrechen und mit Genehmigung eines Richters erlaubt.

Die Briten nennen die Prozedur auch, in typisch britischem Understatement, "remote searching", was dem deutschen Begriff "Online-Durchsuchung" in etwa entspricht. Dabei soll die komplette Festplatte des Verdächtigen auf belastendes Material hin durchsucht werden. Großbritannien setzt mit der Neuregelung eine EU-Richtlinie um, die entsprechende Befugnisse für die Ermittlungsbehörden zulässt - und nicht nur das: Nach dem EU-Beschluss sollen die Behörden anderer EU-Länder, wie etwa Deutschlands und Frankreichs, die britische Polizei ersuchen dürfen, den Rechner eines in Großbritannien befindlichen Verdächtigen mit dieser Methode zu durchsuchen und das gefundene Material weiterzugeben.

Die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung sind in Großbritannien eher leicht zu erfüllen: Diese ist dann zulässig, wenn ein ranghoher Polizeibeamter "glaubt, dass es verhältnismäßig und zur Aufklärung oder Abwehr ernsthafter Straftaten notwendig ist", eine solche Durchsuchung durchzuführen. Als "ernsthaft" gelten nach dieser Definition alle Straftaten, die mit einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren bestraft werden können. Darunter fallen nach den neuen britischen Cybercrime-Gesetzen auch viele IT-bezogene Verbrechen.

Opposition und Bürgerrechtsorganisationen sehen in den neuen Befugnissen für Großbritanniens Polizei einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat und eine erhebliche Verletzung von Datenschutzgesetzen. Sie fordern wenigstens höhere Hürden für die Online-Durchsuchung, wie etwa die Notwendigkeit einer richterlichen Genehmigung. (Annika Kremer)

(via Times Online, thx!)

News Redaktion am Samstag, 07.03.2009 01:31 Uhr

tagsTags: großbritannien gb polizei privatsphäre uk remote searching europäische union online-durchsuchung

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • betauser2 am 07.03.2009 09:26:51

    Ich sag Dir, wie das noch endet: http://www.operationswamp0000.net Wens weiter interessiert: http://www.ninwiki.com/Nerochip http://operationchipsweep.net http://themailstrom.com/parasite_tP366K.htm Das ist doch ein alter Hut: [ur ...

  • McSnoop am 07.03.2009 09:14:01

    ...weiteren Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat .... LÖL echt? Dachte bei dem massiven Einsatz von Techniken dort auf dem Inselchen sind die schon längst da wo einige Überwachungsfanatiker hinwollen. =) ...

  • MSX am 07.03.2009 04:42:23

    Ich sag Dir, wie das noch endet: http://www.operationswamp0000.net Wens weiter interessiert: http://www.ninwiki.com/Nerochip http://operationchipsweep.net http://themailstrom.com/parasite_tP366K.htm ...

  • Todde am 07.03.2009 04:37:05

    Mehr davon! Ganz großes Kino! :T Daß sich da keiner schämt, das wundert mich. Irgendwo muß doch noch wenigstens klitzekleiner Restfunken an Anstand, Hirn und Respekt vorhanden sein. in dem land der permanenten überwachung...wovon träumst du? ok..lassen wir das...will auch ...

  • MSX am 07.03.2009 03:30:25

    Mehr davon! Ganz großes Kino! :T Daß sich da keiner schämt, das wundert mich. Irgendwo muß doch noch wenigstens klitzekleiner Restfunken an Anstand, Hirn und Respekt vorhanden sein. ...

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