
Das Tourismusamt und einige Festzeltbetreiber wehren sich gegen die Aufnahmen von "Nackten" und "Betrunkenen" auf dem Münchener Oktoberfest. Um akkreditiert zu werden oder eine Drehgenehmigung zu erhalten, müssen sich Bildjournalisten damit zufriedengeben, auf Motive dieser Art zu verzichten. Demnach müssen sie sich beispielsweise im Hofbräu-Festzelt dazu bereit erklären, auf "Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen" zu verzichten. Diese seien "grundsätzlich nicht gestattet" oder im Falle von "unangemessener oder unvollständiger Bekleidung" gar "verboten". Das Tourismusamt verbietet es den Journalisten darüber hinaus, auf der Festwiese Leute zu filmen, die "zum Beispiel im Zustand der Trunkenheit nicht in der Lage sind, ihre Rechte selbst zu wahren." Die Würde und persönliche Ehre der Besucher gelte es zu schützen.
Der Bayerische Journalistenverband wirft den Verantwortlichen "Vorzensur" vor. Sie würden die Arbeit der Fotografen und Fernsehteams bei der Ausübung ihres Berufes behindern. Die Veranstalter würden das Ziel verfolgen, das "kein Abbild der Realität" mehr in den Medien zu finden ist. Die Journalisten würde dadurch "zu Erfüllungsgehilfen der PR-Abteilungen degradiert". Schließlich sei das Oktoberfest "nicht nur heile Welt". Es ist das Recht der Presse über das Großereignis auch ungeschönt zu berichten. Dieses Recht der "uneingeschränkten Berichterstattung" wird aber "auf dem Altar des Kommerzes geopfert". Hofbräu-Pressesprecher Stefan Hempl dagegen verweist auf das Hausrecht und auch darauf, das sie für die Persönlichkeitsrechte ihrer Gäste einzustehen haben. Der Sprecher des BJV Bernd Aumiller sagt dagegen, dass wenn man Presse zulässt, man es auch ihr zu überlassen hat, welche Bilder zulässig sind und welche nicht. Dieses sei eine Frage des Presse- und nicht des Hausrechts. (020200)
(via Süddeutsche, thx!)
(Bild via Buddycloud)
News Redaktion am Samstag, 19.09.2009 11:25 Uhr
Andererseits muss man natürlich sagen, auf welcher Rechtsgrundlage fußt bitte das Fotografieren Veröffentlichen von Bildern von Einzelpersonen, respektive kleinen Gruppen - in bloßstellender Form? Der Punkt ist nicht wer- oder was fotografiert wird, son ...
sows nennt man Hausrecht. Und, ganz ehrlich, wenn ihr euch mal besäuft und dabei rgendwelche peinlichen Sachen macht, wollt ihr da ganze doch auch nicht ein paar Tage danach im Netz stehen haben, oder? ...
HaHa wie geil die wollen nicht die leute schützen sondern ihr image. Und wehr besoffen ist der soll dann nicht weinen wenn er in einer zeitung steht er hat sich ja das dann selbst zu zu schreiben. Gibts in Luxemburg kein Recht am eigenen Bild? Hier wird versucht, präven ...
Wenn ein Wirt von seinem Recht gebraucht macht und sagt das man keine Fotos in seiner Kneipe machen darf - dann ist das sein Recht, das angesprochene Hausrecht. Da stört es komischerweise keinen.... Das ist auf den Wiesen auch nicht anders, auch wenn es sich in einem größerem Spielraum bewegt. ...
Diese seien "grundsätzlich nicht gestattet" oder im Falle von "unangemessener oder unvollständiger Bekleidung" gar "verboten".nix für ungut, aber "verboten" ist KEINE steigerungsform von "nicht gestattet". "streng verboten", "strengstens verboten", "nicht erlaubt", ist u ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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