Das jüngste Gerichtsurteil aus Brasilien zur Thematik Filesharing dürfte die Vertreter der Contentindustrie regelrechte Freudensprünge machen lassen. Nachdem seitens der Asociación para la Protección de los Derechos Intelectuales sobre Fonogramas y Videogramas Musicales (APDIF) bereits vor zwei Jahren ein Verfahren initiiert wurde, hat nun endlich ein Gericht eine Entscheidung gefällt. Diese dürfte den Majorlabels, im Verfahren vertreten durch APDIF sowie die Asociación Protectora de Cine y Música (APCM), neue Ideen für weitere Gerichtsverfahren geliefert haben.
Beklagt war das Unternehmen Cadare Information Technology Ltd. Diese Firma betreibt die Website iPlay.com.br. Über die Website bot man einen P2P-Client mit dem Namen K-Lite Nitro an. Wie bereits aus dem ersten Teil der Bezeichnung deutlich wird, handelt es sich hierbei um eine Variante von KaZaA-Lite. Die Website von iPlay bot diese Modifikation des KaZaA-Lite Clients zum Download an. Das Unternehmen wehrte sich gegen die Aufforderungen der Anti-Piraterieverbände, die Software nicht mehr zum Download anzubieten. Im Februar diesen Jahres erging daher das erste Urteil. Ein Richter sah es als notwendig an, dass die Software einen Filter für urheberrechtlich geschützte Werke erhalten müsste. Man ging davon aus, dass iPlay diesen in den Client einbauen könnte. Die Vertreter der Musikindustrie waren kurz nach dem Urteil sogar überaus engagiert, zu helfen. Mit vier Millionen Tracks, die man hätte sperren sollen.
Natürlich wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt. Schließlich hatte das Unternehmen weder den Client programmiert, noch anderweitig Kontrolle darüber. Die Berufungsverhandlung begann am 25. August. Bereits am 6. September fällte das Gericht von Paraná sein Urteil. Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Filtermaßnahmen nicht ausreichend wären, um Urheberrechtsverletzungen durch K-Lite Nitro zu verhindern. Die bessere Lösung: Er sprach ein Verbot aus, die Software weiterhin zu verbreiten. Seiner Ansicht nach würde iPlay dadurch Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung leisten. Damit war seine Schlussfolgerung jedoch nicht zu Ende. Jede Seite, die diese Software verbreitet und Werbebanner enthält - woraus sich eine Profitabsicht ableiten lässt - würde eine Straftat begehen, die mit zwei bis vier Jahren Gefängnis bestraft wird.
"Nach dieser Logik müsste jede brasilianische Website, die einen P2P-Client anbietet, jetzt davon ausgehen, dass deren Website wegen der Illegalität dieses Hostings belangt wird", erklärt Omar Kaminski, ein Jurist und Verfasser des Blogs Internet Legal. Cadara Information Technology Ltd. hat derweil angekündigt, gegen das Urteil Widerspruch einzulegen. Der Client wurde vorerst von der Seite entfernt. (Firebird77)
(via torrentfreak, thx!)
(Bild via iplay, thx!)mg src="http://vg01.met.vgwort.de/na/7c1b2b14ab2148bf83a9391a0421555f" width="1" height="1" alt="">
News Redaktion am Samstag, 19.09.2009 13:58 Uhr
Hallo Firebird, "Altes Haus". Machst du dich dann nicht auch strafbar, weil du öffentlich über die Software berichtest und unbescholtene Bundesbürger dazu verleiten könntest, eben jene Software "illegal" zu nutzen? Böser Junge! :D ;) Ok, war jetzt nur Spaß. Aber wenn man in den letzten Jahren die ...
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texteditoren verbieten mit denen man erpresserbriefe schreiben kann! scnr :) Stifte, Schreibmaschinen, Papier, Scheren und Zeitungen, Tinte, Federn .... ...
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Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.