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KiPo: Tauss äußert sich zu Vorwürfen

In einer ausführlichen Stellungnahme äußerte sich Jörg Tauss zu den Vorwürfen des Besitzes von Kinderpornographie. Sein Interesse war erkenntnisgeleitet, er versuchte authentisch zu recherchieren, und äußert gleichsam Kritik an der Politik des Koalitionspartners.

Die ausführliche Stellungnahme nimmt Bezug auf den gesamten Sachverhalt und schildert aus seiner Sicht den Vorfall. Er sagt, dass die Staatsanwaltschaft ihn bisher nicht anhörte zu den Vorfällen, kritisiert aber sehr wohl, dass gegenüber der Öffentlichkeit "Fakten" geschaffen werden, die aus seiner Sicht so nicht zutreffen würden. Er selbst betrachtet sich als Experte in dem Bereich der Neuen Medien und sein Kontakt mit der Kinderpornographie war ausschließlich erkenntnisgeleitet. Auch sprach er laut seiner Aussage in den letzten Monaten vielfach öffentlich über seine Erkenntnisse zur "Kipo-Szene". Seiner Ansicht nach ist beispielsweise das Vorgehen von Schäuble und von der Leyen in der Frage grundfalsch, was die Maßnahmen zur Zensur des Internets angeht. Unter anderem sagte er in der Stellungnahme:

"Im Gegensatz zu allem Unfug, der auch von amtlichen Stellen verbreitet wird, werden Sie im Internet aber nicht "zufällig" auf kinderpornografische Seiten oder gar auf einen der so genannten "Kinderpornoringe" stoßen. (...) Es gibt heute nach meiner Erfahrung nur noch geschlossene Benutzergruppen und eine entsprechende Vorsicht. Sie kommen dem überhaupt auch nur nahe, wenn Sie szenetypisch auftreten und selbst "Material", sozusagen als Eintrittskarte, anzubieten haben. "Ich schicke Dir und Du schickst mir - so sind wir beide 'abgesichert'". Das begründet, warum ich das wenige selbst erhaltene kinderpornographische Material aufbewahrt habe."

Zu der Vorgehensweise der Regierung und seinem Verständnis als Abgeordneter berichtet er folgendes: "Seit meiner ersten Wahl 1994 in den Deutschen Bundestag beschäftige ich mich für meine Bundestagsfraktion mit den neuen Medien. Bereits vom ersten Tage an spielte das Thema Pornographie in Verbindung mit Jugendschutz und kriminellen Delikten eine Rolle. Meine erste Ausarbeitung damals stand unter der Überschrift 'Das Internet ist kein rechtsfreier Raum'. Mit der Begründung eines 'rechtsfreien Raumes' wurden jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt. Mit derselben 'Einstimmung' versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere." Ein durchaus sehr fragwürdiges Vorgehen. "Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen."

Tauss' Recherchen jedoch hätten ergeben, dass das Internet im Grunde bei der KiPo-Szene garkeine große Rolle spielt. Er berichtet, dass er seine Recherchen zumindest ergaben, dass nicht das Internet das Verbreitungsmedium für Kinderpornographie ist. Er erklärt, dass sich die "Szene" eher auf Kommunikation und Handel über Handys, Telefonhotlines und postalischen Versand verlagert. Entsprechende Täter würden sich hermetisch abriegeln und tatsächlich eher einen großen Bogen um das Medium Internet machen, da es aus ihrer Sicht als "unsicher" gelte. Seine Recherchen beendete er im Jahr 2007, bewahrte jedoch das fragliche Material in einem Koffer auf und vernichtete es nicht.

Tauss: "Zu diesem Zeitpunkt hielt ich meine These bereits für belegt, dass der Austausch pornografischen Materials infolge von Fahndungserfolgen sich heute sehr viel mehr auf das Handy, Telefonhotlines und sogar wieder auf postalischen Versand verlagert hat. Der klassische Internet-PC ist wie das Web 'out', zumal sich ein Handy im Verdachtsfalle auch schneller entsorgen lässt und das Web aufgrund der Anstrengungen, an denen ich aktiv beteiligt war, heute in der 'Szene' als zu 'unsicher' gilt." Durch seine Recherchen ist er scheinbar, zumindest teilweise, in den "abgeriegelten Bereich" der Kindesmissbrauchs-Szene geraten. Er sagte: "Es ginge dort nicht nur um den Austausch von Bildern sondern um Angebote zum tatsächlichen Missbrauch von Kindern."

Kritik hört man allerdings auch an den Kollegen der Koalition und auch dem BKA. Er sagte auch, dass man den rechtlichen Graubereich, in welchem er sich als Abgeordneter bewegt hat, klarer festlegen sollte. Schon aus diesem Grunde sei ihm daran gelegen, das Ergebnis des Prozesses abzuwarten. "Natürlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert haben. Aber, wie sollte ich anders zu unverfälschten Erkenntnissen über die tatsächlichen Verbreitungswege kommen, da ich mich in dieser speziellen Frage etwa auf das BKA nicht verlassen wollte: Nicht erst seit dem bereits erwähnten Auftritt des BKA-Präsidenten im Deutschen Bundestag und meiner Teilnahme bei der Herbsttagung 2007 in Wiesbaden zu diesem Thema, hat sich bei mir der Eindruck verfestigte, dass das BKA das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und Zuständigkeiten politisch durchzusetzen. Längst ist das BKA hier Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages."

Die 8-seitige Stellungnahme lässt sich in diesem Dokument nachlesen. (020200)

(via Tauss.de, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 11.03.2009 19:57 Uhr

tagsTags: stellungnahme jörg tauss netzsperre ermittlung bka bürgerrechte kinderporno

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41 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Loncaros am 13.03.2009 12:19:31

    Da verwechselst Du was. Tauss sitzt nicht im Rollstuhl. Und im Gegensatz zum dem 1. Rollstuhlfahrer der Nation, den Du sicher meinst, kann er mit PC und Internet umgehen. L. Du hast es nicht verstanden. Die Frage "mit welcher Begründung darf ein Politiker geltendes ...

  • Lucky_Skywalker am 13.03.2009 12:17:02

    Was fragst du mich, sitz ich im Rollstuhl oder was? Da verwechselst Du was. Tauss sitzt nicht im Rollstuhl. Und im Gegensatz zum dem 1. Rollstuhlfahrer der Nation, den Du sicher meinst, kann er mit PC und Internet umgehen. L. ...

  • Loncaros am 13.03.2009 12:16:49

    Juristisch gesehen gibt es doch sowieso schon lange kein Recht mehr, darum verstoßen Polizei, Staatsanwälte und Richter ja so munter dagegen. Da wird sich der Tauss ja schon fragen dürfen ob er das auch darf. Du fragst mit mir sowieso den falschen. Mir ist das völlig egal ob jemand GBweise den ...

  • Yagharek am 13.03.2009 12:12:22

    wer hat den hier kritisiert, dass dieser politiker in die wüste geschickt wird? ...

  • Loncaros am 13.03.2009 11:52:56

    . mit welcher begründung darf daher ein politiker solche methoden anwenden, um zu recherchieren? Was fragst du mich, sitz ich im Rollstuhl oder was? ...

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