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Zeitungszeugen: Erfolg vor Gericht absehbar

Im Rechtsstreit um das Projekt Zeitungszeugen und die dabei abgedruckten Zeitungen aus der Nazizeit zeichnet sich ein Erfolg für die Projektverantwortlichen ab.

Zwar wird das zuständige Landgericht München sein Urteil in dieser Sache erst am 25. März sprechen. In Stellungnahmen ließ man aber bereits durchblicken, dass man sich den meisten Argumenten des britischen Zeitungszeugen-Verlegers Peter McGee anschließt.

McGee und andere Team-Mitglieder und Befürworter hatten das Projekt Zeitungszeugen, in dem Original-Zeitungen aus dem Dritten Reich zusammen mit Kommentaren von Historikern und anderen Experten abgedruckt werden, stets mit der Informationsfreiheit und dem Bedürfnis nach weitergehendem Wissen gerade über die Nazizeit begründet. Sie argumentieren, dass mehr Wissen über diese Zeit zur Verhinderung von Faschismus beiträgt.

Die Gegner des Projektes befürchten, dass die historischen Zeitungen im Gegenteil ein erhöhtes Interesse an nationalsozialistischem Gedankengut hervorrufen könnten oder dass sie Rechtsradikalen als Propagandamaterial dienen. Die Argumentation vor Gericht ist allerdings eine andere: Der Freistaat Bayern ist für viele Zeitungen aus der NS-Zeit Rechteinhaber. So verklagte er die Projektverantwortlichen kurzerhand wegen Verstößen gegen das Urheberrecht.

Zuerst wurde McGee aufgefordert, den Nachdruck zu stoppen. Dann wurden sogar Teile einer Zeitungszeugen-Nummer beschlagnahmt und schließlich das Gericht eingeschaltet. Dieses aber hegt nun Zweifel an der Urheberrechts-Argumentation des Freistaats Bayern. Die Richter halten die Rechte an einigen der Zeitungen für bereits erloschen. Außerdem wird auch bezweifelt, inwieweit Adolf Hitler, auf dessen Urheberschaft an bestimmten Zeitungen sich der Freistaat beruft, wirklich als Schöpfer dieser Werke anzusehen ist. In anderen Einzelfällen wird die von Freistaat zitierte Rechtsübertragung angezweifelt.

Wenn der Freistaat Nachdrucke wie im Projekt Zeitungszeugen verbieten wolle, solle er entsprechende Gesetze schaffen statt im Urheberrecht "herumzustochern", hieß es. Dieses sei für solche Fragen eine schwierige Rechtsgrundlage. Man darf gespannt sein, ob also nach dem Urteil Gesetze gegen den Nachdruck derartiger Materialien entworfen werden. (Annika Kremer)

(via Süddeutsche Zeitung, thx!)

News Redaktion am Donnerstag, 12.03.2009 02:35 Uhr

tagsTags: informationsfreiheit rechtsstreit bayern hitler ns-zeit mcgee zeitungszeuge urheberrecht

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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Loncaros am 14.03.2009 01:53:24

    Ich habe mir die erste Ausgabe gekauft und gelesen sehr interessant was da stand, beispielsweise der Artikel von Goebbels. Da muss ich aber dazu sagen, dass dieser Artikel relativ anspruchsvoll geschrieben ist -> der durchschnittliche Neonazi mit Springerstiefeln ist doch viel zu bescheuert um den ...

  • PTL am 13.03.2009 19:03:31

    LoL , dieser HITLER , ein richtiger allrounder . schreibt mal so mehrere komplette zeitungen von vorne bis hinten , ganz allein . und das wo jeden tag grossdemo und leute durch die strassen jagen angesagt war . vielleicht kommt ja im bezahlfernsehen bald eine doku vom pauschal guido "hitlers schlafl ...

  • AllesBeschiss am 13.03.2009 14:28:35

    Diese Verschwörungstheorie ist schon sehr abgefahren. Aber das Verbot der Zeitungszeugen wird andere Verschwörungstheorien herbeirufen. Es ist verboten, gewisse Dinge des Dritten Reiches zu verherrlichen, es ist verboten, gewisse Dinge des Dritten Reiches zu leugnen, und nun wird es quasi auch noc ...

  • TwilightKitten am 12.03.2009 21:16:29

    Hat jemand Lust auf eine Verschwörungstheorie? 1933 wurde das Reichskonkordat vom deutschen Reich und der Römisch-katholischen Kirche unterschrieben. Damit erlangte die Kirche in Deutschland einige Annehmlichkeiten, auf die sie verständlicherweise nicht mehr verzichten möchte. Mit um die 70% r ...

  • c64er am 12.03.2009 18:18:15

    Die Nazizeit ist eine Teil unserer Geschichte. So bitter wie es klingen mag. Man kann die Zeit nicht wegradieren, verleugnen oder die Dokumentation hierüber zensieren oder unterbinden. Es kommt immer darauf an, wie man solch eine Zeitung liest und was beim Leser hängen bleibt, bzw. aus welchem In ...

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