
Der Bundesgerichtshof gab in einer Pressemeldung ein Urteil in einer Sache bekannt, welches sich auf eine Streitsache zu einem eBay-Account bezieht. Es geht bei dem Urteil um die Haftung bei Missbrauch eines eBay-Accounts durch Dritte, welches weitreichende Folgen haben dürfte. Sollte man einem Familienmitglied oder einem Bekannten die Accountdaten mitteilen, so entschied der BGH, ist der Inhaber des Accounts bei Missbrauch in die Haftung zu nehmen.
Es handelt sich in konkret vorliegendem Fall um das bewusste Teilen oder "leihen" des Accounts an andere Personen, die diesen Account dann selbst nutzen. Sollten die Kontodaten heimlich entwendet worden sein, ist in diesem Falle zu prüfen, ob die Kontodaten ausreichend geschützt gewesen sind. Unter dem Missbrauch des Accounts sind Dinge denkbar wie Vertragsabschlüsse, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen.
Mit diesem Urteil entlässt der BGH die Streitsache wieder an entsprechendes Landgericht. Das Urteil soll die Einschätzung in einer Streitsache erleichtern, wo es um die Haftung einer Frau geht, die den eBay-Account ihres Mannes nutzte.
Ein wenig erinnert es an die deutsche Rechtsprechung bei der Nutzung von Access-Points ins Internet. In letzter Konsequenz übernimmt auch hier der Anschlussinhaber die rechtlichen Konsequenzen bei Missbrauch. Stichwort Sorgfaltspflicht. (020200)
(via wb-law.de, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 12.03.2009 23:36 Uhr
ist doch ähnlich wie bei der EC-karte. Wenn ich anderen Leuten die Pin gebe bin ich der gearschte wenn etwas damit schief läuft. imho auch völlig verständlich... ...
Nur damit das nochmal betont wird: Unrechtmässiger Zugriff auf den Ebay-Account ist davon ausgeschlossen, wer also Opfer einer halbwegs unverschuldeten Hackerattacke wird steht anders da als wenn er selber seine Daten rausgibt. ...
Der Bundesgerichtshof fällte ein Urteil zur Haftung von eBay-Accounts. Demnach muss der echte Inhaber der Accounts bei einem Missbrauch haften. Der Bundesgerichtshof gab in einer Pressemeldung ein Urteil in einer Sache bekannt, welches sich auf eine Streitsache zu einem eBay-Account bezieht ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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