Rechtsexperten der Obama-Regierung bestätigten am vergangenen Donnerstag viele der Argumente, mit denen auch schon unter George W. Bush entsprechende Praktiken verteidigt wurden. So hieß es, dass führende Regierungsmitglieder eine Immunität von Strafverfolgung genießen und dass Guantanamo-Insassen nicht die in den USA üblichen Rechte genießen.
Rechtsanwältin Kate Toomey, die mehrere frühere Guantanamo-Insassen juristisch vertritt, sagte in einem Interview: "Es ist fair, zu sagen, dass die Stellungnahme der neuen Regierung viele Argumente bestätigt, die von der Vorgängerregierung angeführt wurden. Sie sind weiterhin der Ansicht, dass Folter im Rahmen dessen war, was im Rahmen des Einsatzes vernünftigerweise erwartet werden konnte. Sie sind weiterhin der Ansicht, dass diese [ranghohen Beamten] ein Recht auf Immunität haben. Sie argumentieren außerdem noch immer dahingehend, dass Guantanamo-Insassen keine verfassungsmäßigen Rechte haben."
Die Stellungnahme der Regierung fand im Rahmen eines Prozesses statt, den mehrere ehemalige Guantanamo-Insassen momentan gegen die Bush-Regierung beziehungsweise Ex-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und ranghohe Militärangehörige führen. Sie fordern Entschädigung für ihre Inhaftierung und die angeblich an ihnen verübte Folter. Unter anderem sollen die Angeklagten gegen die Verfassung der USA, aber auch gegen die Genfer Konvention zur humanen Behandlung Gefangener verstoßen haben. Die Kläger geben an, während ihres gut zweijährigen Aufenthalts in Guantanamo regelmäßigen Schlägen, Todesdrohungen, Schlafentzug, extremen Temperaturen, erzwungener Nacktheit, Verhören mit vorgehaltener Waffe und religiösen und rassistischen Beleidigungen und Belästigungen ausgesetzt worden zu sein. Sie wurden nie eines Verbrechens angeklagt und im Jahr 2004 in ihr Heimatland Großbritannien entlassen.
Die US-Regierung begründete ihre Verteidigung der Angeklagten unter anderem damit, dass es gefährlich sei, Einzelpersonen für derartiges Verhalten einer Regierung zur Verantwortung zu ziehen. Das könne dazu führen, dass demnächst Offizielle aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen Entscheidungen treffen, anstatt aus strategischen und politischen Gesichtspunkten, so heißt es in der Stellungnahme des Justizministeriums. (Annika Kremer)
(via Raw Story, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 15.03.2009 02:33 Uhr
Für Nazi-Deutschland war Hitler auch kein Kriegsverbrecher. Und für den ehemaligen Irak Hussein nicht. Endgültig klären kann man solche Dinge nur vor internationalen, anerkannten, neutralen Gremien. ...
obwohl sich die ami im 'krieg gegen den terror' befinden, werden die kriegsteilnehmer nicht als kriegsteilnehmer anerkannt. Genfer Abkommen III, Artikel 5 Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person, die eine kriegerische Handlung begangen hat und in die Hand des Feindes gefal ...
Dabei sind er und Busch sehrwohl die größten Kriegsverbrecher der letzten Jahre! ...
Darf man in Kuba eigentlich so mit Gefangenen umgehen? NEIN Die haben das Genfer Abkommen nämlich auch unterschrieben... NEIN, die Kubaner halten sich daran. eben weil dieser ort, nicht zu Kuba zählt und von den amis nicht als bestandteil der usa anerkannt ist, zaehlt diese ort weder zu kuba noch ...
Wenn ich sowas lese, denke ich, ich bin im falschen Film. Das Endzitat schreit so nach "Unrecht", dass ich kaum glauben kann, dass das Zitat so richtig ist. Normalerweise wird sowas doch wenigstens besser in Worte gepackt, so dass die Dreistigkeit der Rechtfertigung nicht sofort ins Auge springt. ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.