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Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig

Ein richtungweisendes Urteil in Sachen Datenschutz wurde heute vom Verwaltungsgericht Wiesbaden getroffen: Dieses bezeichnete die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten erstmals als unverhältnismäßig.

Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden seit dem 1. Januar 2008 sämtliche Verbindungsdaten von Telefongesprächen und SMS (also Anrufer, Empfänger, Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs, bei Mobiltelefonen auch der ungefähre Standort) gespeichert. Anfang 2009 kamen Internet und E-mail hinzu; hierbei wird gespeichert, wann man sich mit welcher IP ins Internet eingewählt hat und wem man wann eine E-mail geschickt hat. Diese Praktiken kritisieren Datenschützer und Bürgerrechtler massiv, da sie erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Menschen zulassen, unabhängig davon, ob diese Menschen jemals irgendeiner Straftat verdächtigt wurden. Darin sehen Kritiker einen Verstoß gegen Datenschutz-Grundsätze. Zudem sorgt die Vorratsdatenspeicherung, wie mittlerweile auch eine repräsentative Studie des Forsa-Instituts belegt, bei vielen Menschen für Verhaltensänderungen hin entweder zum kompletten oder teilweisen Verzicht auf Telekommunikation oder zu einem ängstlichen, angepassten Verhalten. Nun wurde die Unverhältnismäßigkeit dieser Einschränkungen erstmals gerichtlich bestätigt.

In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden heißt es wörtlich: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist eine der bedeutendsten deutschen Datenschutz-Organisationen und engagiert sich bereits seit mehreren Jahren gegen neue Überwachungsmaßnahmen, insbesondere die Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem organisierte der Arbeitskreis eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, an der sich gut 34.000 Bundesbürger beteiligten (ein diesbezügliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus) und zahlreiche Demonstrationen und Aktionstage. Beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt man die Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden sehr. Zudem forderte die Organisation SPD und Union auf, das neueste Vorhaben der Regierung zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen.

"Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei ihren Abgeordneten jetzt gegen die geplante Surfprotokollierung zu protestieren", erklärt Werner Hülsmann, Vorstandsmitglied im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Zum Stopp des Vorhabens, über das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung berät, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Kampagnenseite im Internet eingerichtet. Anfang März warnte auch der Bundesrat, die im Gesetzentwurf vorgesehenen "anlasslose oder flächendeckend durchgeführte Speicherungen sämtlicher Nutzungsdaten" seien mit dem Grundgesetz "nicht vereinbar".

"Die neuerliche Kritik von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung belegt, dass sein Überwachungswahn keine Grenzen kennt", kritisiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es ist eben nicht 'Sache des Gesetzgebers', den Schutz unserer Verfassung vor Fehlern und Missbräuchen von Behörden immer weiter auszuhöhlen. Wir brauchen endlich eine Grundrechteagentur, die alle bestehenden Eingriffsbefugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht."

Inwiefern die heutige Entscheidung des Amtsgerichts Einfluss auf die konkrete Situation haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Auf jeden Fall bietet das Urteil ein erstes Indiz dafür, wie zukünftige diesbezügliche Gerichtsurteile aussehen könnten. (Annika Kremer)

(via Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, thx!)

News Redaktion am Montag, 16.03.2009 15:57 Uhr

Tags: internet privatsphäre arbeitskreis vorratsdatenspeicher telekommunikation speicherung urteil vds vorratsdatenspeicherung amtsgericht überwachung telefon

 
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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Diablokiller999 am 18.03.2009 12:51:16

    Die handeln ja nur wenn jemand mit dem Geldbüschel wedelt... Obwohl mir die scharfe Kipping von der Linke nicht auf den Kopf gefallen scheint;) Aber solche Politiker sind die Ausnahme:( ...

  • LordMathrigo am 18.03.2009 12:34:38

    Wieso gibt es keine Stelle die VOR dem inkrafttreten eines Gesetzes prüft ob es mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist?Sollte das nicht wenigstens der Präsident tun:confused: Denkende Poiltiker???? GIBT ES NICHT ! ...

  • Diablokiller999 am 18.03.2009 10:06:04

    Wieso gibt es keine Stelle die VOR dem inkrafttreten eines Gesetzes prüft ob es mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist?Sollte das nicht wenigstens der Präsident tun:confused: ...

  • DeMagier am 18.03.2009 08:11:26

    es ist nicht vorbei mit der vds aber auch nicht mit dem grundrecht auf datenschutz ...

  • Toronto am 17.03.2009 08:33:18

    Ich fürchte Gravenreuth hat recht.Ja, hat er. So lang es keine Flächendeckende Einstellung der Landesgerichte gibt oder eine Richtungsweisung aus Karlsruhe kommt steht das ganze noch auf sehr wackeligen Beinen.Das Bundesverwaltungsgericht sitzt in Leipzi ...

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