
Knapp acht Jahre lang stand jeder, der sich die Details der auf der BKA-Homepage zur Fahndung ausgeschriebenen Menschen angesehen hatte, unter Generalverdacht. Bekannt wurde dies erstmalig vor einem Jahr am Beispiel der Fahndungsseite zur "miltante gruppe" (mg). Man vermutet von seitens des BKA seit über zwei Jahren, der Soziologe Andrej Holm habe Kontakt zu dieser, was ihm und seiner Familie seitdem eine Dauerüberwachung beschert. Um an Informationen über die Besucher rund um diese und jegliche anderweitig Verdächtigen zu kommen, wurden IPs geloggt, die Adressen der Menschen ausgeforscht, weiterverarbeitet und gespeichert. Die Umsetzung einer solchen Überwachung war denkbar einfach, die zugrundeliegende Rechtsstaatlichkeit dagegen äußerst umstritten.
Noch vor eineinhalb Jahren klang das alles noch ganz anders. Damals setzte sich Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar dafür ein, die Überwachung zu stoppen. Die Partei Die Linke unterstützte dies im November 2007 mit einer Bundestagsanfrage an die Regierung. Als Antwort bekam man ein Schreiben, in dem es hieß, eine solche Überwachung sei eine "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme", bei der man "keine Bedenken" habe.
Nun schob man dieser Form der Ermittlung einen Riegel vor. In einem Brief des Bundesjustizministeriums vom 2. Februar an die Justizverwaltungen der Länder und den Generalbundesanwalt, wurde dieses Vorgehen erneut gerügt. Darin ist, wie der Spiegel berichtet, zu lesen, das Bundesjustizministerium halte diese für rechtlich äußerst zweifelhaft und sieht hier einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Generell ist eine solche IP-Speicherung nur zu Abrechungszwecken gebührenpflichtiger Angebote erlaubt, oder dann, wenn eine Zustimmung des Besuchers vorliegt. Hier allerdings konnte davon mitnichten die Rede sein.
Gegenüber dem Spiegel erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums:
"Letztendlich war allein die Einschätzung ausschlaggebend, dass nicht mit absoluter Sicherheit angenommen werden konnte, dass die Maßnahme umfassend von den bestehenden Rechtsgrundlagen gedeckt war". Man habe diese Form der Ermittlung gestoppt "um ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten" obwohl "die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme noch nicht abschließend beantwortet" sei.
Ob es jemals zu irgendwelchen Erkenntnissen aus den nicht näher definierten Auswertungen kam, darüber will die Bundespolizeibehörde aus Wiesbaden keine Angaben machen. (MSX)
(via SpOn, merci!)
(Bildquelle: BKA-Website)
News Redaktion am Samstag, 21.03.2009 12:47 Uhr
Schuldig im Sinne der besuchten Webseiten. ...
Es geht viel einfacher und das muss man echt mal auf sich wirken lassen: Ein Student besucht die Seite weil er Infos z.b. für ein stinkiges Referat oder ´ne Hausarbeit haben möchte und schon ist man verdächtig. Und im Rahmen wissenschaftlichen Arbeitens ist das ja naheliegend, dass man auf staat ...
Wie lächerlich anzunehmen, dass die Gesuchten die Website des BKA öffnen und sich dort umschauen. Was eine billige Falle. Da nutzt man das TOR Netzwerk und stattet dem BKA in der Vergangenheit einen virtuellen Besuch ab und in den Logfiles auf deren Webserver sehen sie dann das die IP aus dem Ausl ...
Dauert wohl nicht mehr lange, bis sich die Geschichte wiederholen wird. http://www.youtube.com/watch?v=5ZLel8fLSOs&eurl ...
Ist doch echt ein Trauerspiel was in diesem unerem Lande so abgeht. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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