
Am 18. März starteten niedersächsische Polizeibeamte um 7:30 Uhr eine koordinierte Durchsuchungsaktion in drei Privatwohnungen in Lüneburg, Braunschweig und Wolfenbüttel. Deren Inhaber - insgesamt drei Männer und eine Frau - betrieben miteinander einen so genannten Tracker und damit ein Steuerungsprogramm in einem BitTorrent-Netzwerk. Mitgliedern dieser Tauschbörse gewährten sie gegen Zahlung von bis zu 75 Euro Downloadkontingente. Ab einem Betrag von 100 Euro vergaben die Trackerbetreiber zusätzlich diverse Nutzungsprivilegien.
Zur Erlangung weiterer Beweismittel beschlagnahmten die Polizeibeamten am vergangenen Mittwoch sämtliche Rechner und Festplatten in allen drei Wohnungen sowie schriftliche Unterlagen. Diverse gebrannte DVDs und CDs mit aktuellen Kinofilmen, Games und Anwenderprogrammen wurden zudem in Wolfenbüttel und in der zweitgrößten Stadt Niedersachsens sichergestellt. Das Paar aus der Braunschweiger Wohnung wurde überdies auf der Wache erkennungsdienstlich behandelt. Alle drei Durchsuchungen erfolgten auf Grundlage von Ermittlungen der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft Lüneburg. Auf ihren Antrag hin hatte das dortige Amtsgericht vor kurzem die Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Derzeit wertet die Kriminalpolizei Lüneburg sämtliche Asservate aus.
Begonnen hatte das Verfahren in 2008 durch Internetermittlungen der GVU. Mitarbeiter der Organisation entdeckten im Juni des Jahres den Tracker, der ausschließlich angemeldeten Nutzern zur Verfügung stand. Diese konnten dann in 34 unterschiedlichen Kategorien aus einem breiten Angebot an Raubkopien auswählen. Neben Titeln der Entertainment-Software-Wirtschaft für PC und alle Konsolen listete das Verzeichnis auch Filme in Qualitäten von HDTV über DVD und XViD bis VCD aus diversen Genres sowie aktuelle Kinoproduktionen und TV-Serien. Kinderfilme wie "Horton hört ein Hu" gehörten dabei ebenso zum Repertoire wie pornographische Inhalte. Zusätzlich standen Musik und Anwendersoftware zum Herunterladen bereit. Für die Nutzung dieser breiten Raubkopien-Palette stellten die Trackerbetreiber Regeln auf, deren Einhaltung sie strengstens überwachten. Beispielsweise verpflichteten sie Downloader, ihre Raubkopien auch für eine vorgegebene Zeit für den Upload bereit zu stellen. Zudem erteilten sie Upload-Gutschriften gegen gestaffelte Geldbeträge.
Auf Basis dieser Erkenntnisse stellte die GVU in Juni 2008 Strafantrag wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen illegalen Verwertung gegen die zunächst noch unbekannten Betreiber des Trackers, auf dem zu diesem Zeitpunkt insgesamt knapp 300 Titel verfügbar waren. Anschließende Ermittlungen beteiligter Strafverfolgungsbehörden führten zur Identifizierung der Beschuldigten. Federführend konnte dann die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Indizien auf finanzielle Einnahmen durch Steuerung des illegalen Datentauschs verdichten.
(via Pressemitteilung der GVU, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 25.03.2009 15:31 Uhr
Zitat von bblueless Die meldung ist aus GVU sicht geschrieben. das bezahlen war FREIWILLIG, damit man nicht uploaden muss -.- Wie es in diesem Fall hier war, weiß ich nicht, aber normalerweise ist selbst dies ...
:T Solche Leute brauchen wir nicht! ...
Ich kann Sie mir nicht leisten Aber PC und Internet kannst du dir leisten? Und deine Onlinespiele (sofern du welche hast)? ...
Ich weiß nur eins, das mein Brieftasche dadurch nicht wächst. Dann lass dir mal von Günni erklären, wie deine Brieftasche sich durch Softwaretausch aufbläht. Alles, was du dafür mal brauchtest, war a) ein Foto eines 15jährigen Mädchens (optional) b) ein paar Anzeigen i ...
Ich kann Sie mir nicht leisten! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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