
Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums vom 25.03. sieht eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) und des BKA-Gesetzes vor. Dies ist insofern interessant, als häufig die Forderung laut wurde, ein eigenes Gesetz zu machen, anstatt bestehende Gesetze zu ändern, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zur Begründung des Gesetzes heißt es: "Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang deutscher Nutzer auf diese Inhalte zu erschweren." Dazu sollen die Internet-Provider verpflichtet werden, "technische Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten erschweren." Soweit bietet der aktuelle Gesetzentwurf natürlich nichts neues, sondern gleicht den seit Monaten diskutierten Plänen der Regierung. Interessant sind aber die Details des Entwurfs.
Ins TMG soll ein neuer Paragraph (Paragraph 8a) eingefügt werden. Absatz 1 lautet folgendermaßen: "(1) Diensteanbieter nach Paragraph 8 tragen durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen dazu bei, den Zugang an Angeboten, die Kinderpornographie nach Paragraph 184b des Strafgesetzbuches enthalten und die auf der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 4 a BKA-G stehen, zu erschweren. Die Diensteanbieter haben die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich nach Erhalt der Sperrliste des BKA zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden." Was unter geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu verstehen ist, wird nicht näher definiert und dürfte, falls das Gesetz in dieser Form umgesetzt würde, durchaus für Kontroversen sorgen.
Natürlich soll die Sperrliste, wie in allen bisherigen Plänen vorgesehen und auch in anderen bereits solche Sperren einsetzenden Ländern bereits praktiziert, "streng vertraulich" sein. So soll verhindert werden, dass Kriminelle die Liste als "Empfehlungsliste" benutzen und darüber noch einfacher auf kinderpornographische Angebote zugreifen. Gegner kritisieren aber, dass so auch die Transparenz der Sperren nicht gegeben ist und irrtümlichen oder missbräuchlichen Sperrungen nicht kinderpornographischer Seiten Vorschub geleistet wird. Zudem ist die Geheimhaltung dieser Listen nur schwer sicherzustellen, wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, deren Filterlisten bereits bei Wikileaks zu finden sind.
Interessant ist auch Absatz 3, in dem es heißt "Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten." Diese Regelung wirkt fast schon so, als würde man mit derartigen Fehlern schon fest rechnen. Das Ziel ist wohl, Rechtssicherheit für die Provider zu schaffen - ob diese die Absicherung nutzen werden, um notfalls restriktiver zu sperren, beispielsweise direkt auf IP-Ebene statt per DNS-Filter, wäre abzuwarten. Haften soll übrigens stattdessen das BKA - in welcher Form auch immer man dies dann umsetzen wird.
Die Gestaltung der Stoppseite, auf die man bei versuchten Zugriffen umgeleitet wird, soll übrigens das BKA übernehmen - wahrscheinlich, um auch den beispielsweise von BKA-Chef Jörg Ziercke erhofften Einschüchterungseffekt auf potentielle Konsumenten zu erzielen.
Eine Speicherung versuchter Zugriffe mit IP-Adressen ist in dem Gesetz, wie von der Regierung immer wieder versprochen, nicht vorgesehen. Allerdings sollen die Versuche statistisch ausgewertet und das Ergebnis dieser Auswertung dem BKA mitgeteilt werden.
Wer als Internet-Provider nach Inkrafttreten des Entwurfs nicht sperrt oder "die Sperrlisten nicht vertraulich behandelt", wird sich strafbar machen. Insbesondere der zweite Teil könnte sich als brisant erweisen, gab es doch in letzter Zeit schon des öfteren ein sehr extremes Vorgehen der Behörden gegen tatsächliche oder vermeintliche Informanten sowie deren als Zeugen geltende Kontaktpersonen.
Das BKA-Gesetz wird so geändert, dass das BKA dort ausdrücklich als verantwortliche Stelle für die Verwaltung und tägliche Aktualisierung der Sperrlisten benannt wird und auch die Haftung bei Fehlern übernimmt. Zudem muss das BKA beweisen können, dass Seiten zum Zeitpunkt ihrer Sperrung wirklich kinderpornographische Inhalte enthielten. Wie genau diese auszusehen haben, wird nicht definiert.
Es folgt eine ausführliche Begründung, in der noch einmal das angeblich extreme Ausmaß von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie beschrieben wird. "Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen Möglichkeiten
vorgegangen werden," heißt es dort unter anderem - Kritiker werden anmerken, dass dies vom rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abweicht. Länder wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan werden als Vorbilder genannt - interessanterweise sind einige dieser Länder genau jene, die auch von Gegnern der Sperrmaßnahmen als abschreckendes Beispiel genannt werden, da ihre Sperrlisten an die Öffentlichkeit gelangten und zudem als qualitativ schlecht gelten, also auch nicht kinderpornographische Seiten auflisten.
Ob dieser Gesetzentwurf umgesetzt, abgeändert oder verworfen wird, ist derzeit noch unklar. Er sollte auf jeden Fall als eine mögliche Umsetzung im Auge behalten werden. (Annika Kremer)
News Redaktion am Dienstag, 31.03.2009 15:42 Uhr
Und in N4S kann ich mit 200 durch die Stadt rasen. Dabei stirbt übrigens immernoch keiner, selbst wenn man Passanten überfahren könnte. Realität: Mehrere tausende Tote pro Jahr. Computerspiel: 0 Tote seit Computer existieren. ...
Genau, dann machen wir doch gleich Tempo 200 durch Ortschaften... Wird schon nichts passieren! OMG Junge, wie oft denn noch? Virtuell UNGLEICH Realität. Irgendwann musst Du das doch mal verstehen. ...
Genau, dann machen wir doch gleich Tempo 200 durch Ortschaften... Wird schon nichts passieren! OMG Und wieder nichts sinnvolles sondern nur dummes Gelaber abgesondert. Wieder keine Argumente, keine Meinung, keine Erklärung, kein Eingehen auf die bezugnehmenden Beiträge. Nu ...
Genau, dann machen wir doch gleich Tempo 200 durch Ortschaften... Wird schon nichts passieren! OMG Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Durch ein ungefiltertes Internet wird wohl keiner umkommen. Aber du hast die Polemik ja mit dem Spaten gefressen. ...
aber verbieten bringt nichts!!.. warum??.. klar dann wirds einfach dahin verlegt wos keiner sieht vor allem wegen s.o. .. Genau, dann machen wir doch gleich Tempo 200 durch Ortschaften... Wird schon nichts passieren! OMG ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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