
Besagter Blogger, der anonym bleiben will, hatte in einer Diskussion über Internet-Zensur auf das Blog "Schutzalter" verlinkt. Dieses hatte einen Link auf die Whistleblowing-Seite Wikileaks gesetzt, auf der unter anderem die dänische Internet-Sperrliste der Regierung verlinkt ist. Diese Liste enthält unter anderem kinderpornographische Angebote. Aufgrund dieser indirekten Verlinkung wurde bei dem Blogger eine Hausdurchsuchung durchgeführt, die das Landgericht kürzlich für rechtmäßig erklärte (gulli:news berichtete). Gegen dieses Urteil wurde vom Betroffenen und der ihn vertretenden Anwaltskanzlei Atlas nun Einspruch vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Zudem wurden mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht.
Der Einspruch wird begründet mit "vorsätzlich sachlicher Fehlentscheidung sowie Verfassungswidrigkeit" der zuständigen Richter. Der Betroffene und seine Rechtsvertreter sehen das Urteil als willkürliche Kriminalisierung eines Internetnutzers und argumentieren folgendermaßen: "Folgt man der fatalen Rechtsauffassung des LG Pforzheim, dann müßten alle Webseiteninhaber, die auf Schutzalter Blog verlinkt haben und erst Recht auf Wikileaks verlinkt haben, eine Hausdurchsuchung erhalten. Alle würden den gleichen Sachverhalt erfüllen." Für diese Argumentation spricht einiges, ist es doch in einem vernetzten Medium wie dem Internet kaum oder gar nicht zu kontrollieren, wie genau die Verlinkungskette im Einzelfall verläuft. Seit dem Urteil ist im Internet sogar ein regelrechter "Sport" entstanden, der darauf abzielt, Verlinkungsketten von Seiten von Ministerien oder Gerichten zu Wikileaks zu finden - fast immer mit Erfolg. Dies dürfte zwar juristisch keine Rolle spielen, beweist in technischer Hinsicht aber die Richtigkeit der in der Beschwerde vorgebrachten Argumentation: Wenn man genügend Zwischenschritte macht, lässt sich fast immer eine Verlinkungskette zusammenbekommen, ohne dass im geringsten eine kriminelle Absicht dahintersteckt. So wäre es schwierig bis unmöglich, im Netz überhaupt noch Rechtssicherheit beim Setzen von Links aufrecht zu erhalten.
Auch der Betreiber des verlinkten Schutzalter-Blogs, bei dem ebenfalls eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, nahm dazu mittlerweile über seinen Anwalt, Rechtsanwalt Udo Vetter, Stellung. In der Stellungnahme heißt es, der Betreiber des Schutzalter-Blogs betreibe "ein Weblog, welches sich sachlich, aber durchaus auch kritisch und pointiert mit politischen und rechtlichen Fragen der Einführung strafbarer Jugendpornografie sowie am Rande auch verwandten Themen wie der Verfolgung von Kinderpornografie oder Fragen der Internetüberwachung bzw. -zensur beschäftigt." In diesem Kontext wurde unter anderem auch der schließlich zur Hausdurchsuchung führende Beitrag zur "Dänischen Zensurliste" veröffentlicht.
Im Rahmen dieses Beitrags wurde ein Link auf Wikileaks gesetzt. Dazu heißt es in der Stellungnahme, der fragliche Blogger habe "keinen einzigen Link auf eine kinderpornografische Internetseite gesetzt". "Der Link führt vielmehr lediglich auf eine Seite bei "Wikileaks"." Wikileaks aber sei eine Seite, die sich "durch Veröffentlichung von Dokumenten an der politischen Debatte beteiligt."
In dieser Verlinkung jedoch ist laut der Stellungnahme keine strafbare Handlung erkennbar, denn "auf der verlinkten Seite bei Wikileaks sind keinerlei kinderpornografische Dateien zu finden." Zudem habe der Verdächtige "die bei Wikileaks veröffentlichte "Dänische Sperrliste" selbst auch nicht weitergegeben oder veröffentlicht, sondern lediglich auf eine Veröffentlichung der Liste verlinkt". Diese Form der Verlinkung aber "ist bei dieser Art von Beiträgen in privaten Weblogs üblich und notwendig, um dem Leser die Möglichkeit zu geben, sich in Ermangelung einer Reputation des Herausgebers schnell und ohne Aufwand wenigstens von der Plausibilität der Behauptungen durch Prüfung der Online-Quellen zu überzeugen. Die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im "World Wide Web" ist ohne den Einsatz von Hyperlinks zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien quasi ausgeschlossen." RA Vetter, selbst Betreiber des "law blog" und somit mit der Blogosphäre und dem Internet vertraut, fasst hier einen Sachverhalt zusammen, den sicherlich viele Internetnutzer ebenso beurteilen würden. Die vernetzte Struktur des Internets baut auf Querverweise und die Beschäftigung mit allen möglichen Quellen; würde dies kriminalisiert, wäre die Nutzung des Internets in der Tat kaum noch produktiv möglich.
Dementsprechend folgt der Schluss, dass der gesetzte Link nur "den Zugang zu einer ohnehin allgemein zugänglichen Quelle [erleichtert], er macht sich diese Quelle dadurch nicht zu eigen."
Weiterhin heißt es, Geheimhaltungsvorschriften würden durch Veröffentlichung der Liste allenfalls nach dänischem Recht verletzt, womit keine Zuständigkeit der deutschen Behörden vorliege. Es wird zudem kritisiert, dass die Strafbarkeit der auf der Sperrliste aufgeführten Seiten nicht ausreichend belegt und dokumentiert ist. Zudem seien im Blog getätigte Äußerungen "auch keine Anstiftung, sich den Besitz kinderpornografischen Materials zu verschaffen. Dieses Verständnis ist nur dann möglich, wenn man den Satz aus dem Zusammenhang reißt. Aus dem Kontext des gesamten Artikels ergibt sich eindeutig, dass [der Beschuldigte] hier niemanden "auf den Geschmack bringen" wollte, sich Kinderpornografie zu verschaffen. Vielmehr geht es darum, den kontraproduktiven Charakter solcher Listen und die damit verbundenen Gefahren für die Meinungsfreiheit und die Bürgerrechte insgesamt zu verdeutlichen." In dem Beitrag gehe es "um die Diskussion aktueller politischer und rechtlicher Fragen, nicht um den Konsum von Kinderpornografie." Dies aber sei durch die Meinungs- und Pressefreiheit abgedeckt.
Zudem sei "das bloße Anklicken und Ansehen kinderpornografischer Internetseiten keineswegs strafbar". Strafbar sei erst "das vorsätzliche permanente Abspeichern" dieser Inhalte. Zudem ging der fragliche Blogger, wie er in seinem Artikel schreibt, davon aus, dass auf der dänischen Sperrliste gar keine Kinderpornografie zu finden war, sondern dass dort vorsätzlich oder aufgrund mangelnder Kompetenz im wesentlichen harmlose Seiten zu finden seien.
Konsequenterweise wird die Einstellung des Strafverfahrens gefordert. Den Ausgang beider Fälle wird man im Laufe der nächsten Wochen und Monate, womöglich Jahre, verfolgen können. In jedem Fall wird es sich um wichtige Präzedenzfälle auch für andere Blogger, Website-Betreiber und Onlinejournalisten handeln. (Annika Kremer)
News Redaktion am Donnerstag, 02.04.2009 04:55 Uhr
Das Schlimme ist ja, wenn ein solches Urteil vielleicht mal vorkommen würde könnte man sagen: ok, wussten nicht was sie tun. Aber das Ganze hat System. Es reicht nicht "nur" die Verbindugsdaten von uns allen zu haben, nö, das was nicht gefällt muss auch gleich entsorgt werden. Sc ...
huch der is ja immernoch da ...
Sogar im Gulli-Board wird man gesperrt, wenn man wiederholt auf Parallelen zum Dritten Reich hinweist. Stimmt - die Nazis waren auch gegen Pädophile Nur muss man deswegen jetzt für Pädophile sein. Bei den Nazis war z.B. auch 2 x 2 = 4; braucht es deswegen jet ...
DaSo langsam befürchte ich nachvollziehen zu können, wie es schon einmal in Deutschland gelaufen ist und hinterher jeder sagte: ihr Deppen, habt ihr das nicht kommen sehen. Irgendwann ist der Point of no return überschritten, ich verstehe nur nicht das Warum. Damals war es relativ ...
Das Schlimme ist ja, wenn ein solches Urteil vielleicht mal vorkommen würde könnte man sagen: ok, wussten nicht was sie tun. Aber das Ganze hat System. Es reicht nicht "nur" die Verbindugsdaten von uns allen zu haben, nö, das was nicht gefällt muss auch gleich entsorgt werden. Schritt für Sch ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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