
Die Legalisierung des Filesharings? Ein Wunschtraum seit geraumer Zeit, der mal greifbarer, mal entfernter ist. Mit den Ergebnissen des Instituts für europäisches Medienrecht ist die Kulturflatrate wieder ein Stückchen greifbarer geworden.
Der Direktor der EMR, Alexander Roßnagel, erklärt in dem Bericht, dass eine Kulturflatrate die Grundrechte der Schöpfer nicht verletzen würde. Es würde vielmehr bedeuten, dass die Künstler "einen angemessen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten". Natürlich seien Anpassungen in der Legislative der verschiedenen Länder in der EU notwendig, dies sei jedoch "die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist". Eine solche Stellung im Rahmen eines Gutachtens zu beziehen, ist in Anbetracht der harschen Stimmen seitens der Rechteinhaber sicherlich kein Einfaches. Umso interessanter wird das Ganze jedoch, da das Gutachten bereits dem Bundestag vorgestellt wurde, wo auch gleich eindeutig klar gemacht wurde, dass eine Kulturflatrate keinesfalls eine "Enteignung" bedeuten würde, wie dies oftmals seitens der Rechteinhaber dargestellt wird. So stelle der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums keine absolute Bestandsgarantie dar, was man am Beispiel der Musikindustrie darlegen kann. Aufgrund der technischen und sozialen Möglichkeiten sind die bisherigen Geschäftsmodelle veraltet, eine intensive Einmischung der Legislative um diese am Leben zu halten, sei unzulässig. Interessanterweise ist es jedoch genau dies, was die Urheberrechtsnovellen bewirken. Vom Three-Strikes-Gesetz ganz zu schweigen.
Grundsätzlich sei es auch möglich, so der Bericht, Urheber und Rechteinhaber im Rahmen einer pauschalen Vergütung für die Kopien finanziell zu entlohnen. Dabei wurde ein Vergleich zur aktuellen Situation gezogen, bei welcher die Industrie durch Tauschbörsen praktisch keinerlei Einnahmen erhält. Eine Kulturflatrate würde zur Entkriminalisierung von zahlreichen Filesharern führen sowie die Justizbehörden erheblich entlasten. Besonders interessant ist auch der Seitenhieb auf die häufigste Anschuldigung, wonach auch diejenigen die Gebühren für die Kulturflatrate begleichen müssten, die kein urheberrechtlich geschütztes Material tauschen. Man erklärte, dass sich dieses Problem dadurch entschärfen lassen würde, dass man die Pauschalgebühr von der Geschwindigkeit des Internetzugangs ableitet. Auch würde die genannte Problematik ja bereits bei Geräteabgaben bestehen, wo die Käufer für Brenner oder Rohlinge Gebühren zahlen müssen, unabhängig von der Tatsache, ob sie jemals eine Privatkopie anfertigen.
Abschließend gelangt das Gutachten des Instituts zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Kulturflatrate den Grundsätzen der Verfassung entsprechen würde. Sie sei angemessen, rechtmäßig und verhältnismäßig. Auch eine Übertragung auf die Legislative anderer Länder sei realisierbar, lediglich eine Anpassung der EU-Urheberrechtslinie sei durchzuführen. Die Mühlen der Lobby werden wieder harte Arbeit vor sich haben, um hier gegenzusteuern. (Firebird77)
(via heise, thx!)
News Redaktion am Freitag, 03.04.2009 21:22 Uhr
Ich weis der Thread ist scho alt aber die Rechnung muss ich einfach beantworten... Und wieviel wäre Dir die Kulturflat wert? Grobe Rechnung: DVD / CD: 50 Euro (niedrig angesetzt) GEZ: 17 Euro GEZ-Gewerbetreibende: 5 Euro (Gewerbetreibende auf Normalbürger verteilt) Gema: 10 Euro (W ...
bin dafür! also alles zusammen in einen topf so jetzt schaff ma die gez ab und zahlen alle einen fixen betrag schon hat man die kulturflat Und wieviel wäre Dir die Kulturflat wert? Nach Erfahrung durch das Krankenkassensystem kann man von einem realistischen Verwaltungskosten ...
Hört sich toll an, aber wahrscheinlich unwahrscheinlich. TPB bietet bald ne relativ sichere Kultur + Software flatrate für 5€, dass die das unterbieten können glaub ich nicht wirklich, außer es wird ne GEZ-pflicht dafür eingerichtet, dann muss jeder der I-net hat 20€ draufhauen wenn filme m ...
Jeder gute Schritt in Richtung einer Kulturflatrate ist begrüßenswert, und mag er noch so klein sein. ...
Edit ... ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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