
Dem BKA war vorgeworfen worden, Mitarbeiterdaten der Deutschen Telekom für eine verdachtsunabhängige Rasterfahndung genutzt zu haben. Dies dementierte die Behörde zunächst (gulli:news berichtete). Nun gab das BKA völlig überraschend zu, Telekom-Mitarbeiterdaten erhalten und damit hantiert zu haben. Dies habe jedoch nicht die Form einer Rasterfahndung angenommen.
Zugegeben wurde dagegen die "massenhafte Überprüfung von Telekom-Mitarbeitern". Um islamistische Schläfer ausfindig zu machen, habe man die Daten aller männlichen Telekom-Angestellten im Alter von 18 bis 40 Jahren angefordert und erhalten, räumte das BKA ein.
Dabei habe es sich jedoch lediglich um eine "Datenerhebung auf freiwilliger Basis" gehandelt. Die Auswahl der Daten habe die Telekom besorgt. Ausgewertet wurden die Datenbestände des Konzerns ab dem 1. Oktober 1996, also auch von weit vor dem 11. September. Benachrichtigt habe man die Betroffenen nie, denn es habe ja "keinen weiteren Datenabgleich gegeben", teilt man beim BKA mit. Dies sei wenn dann zudem Sache der Deutschen Telekom gewesen. Diese jedoch führte ebenfalls keine Benachrichtigung durch - und teilt mit, das habe wenn dann nur das BKA als staatliche Stelle gedurft. Bei der Frankfurter Rundschau, die diesen Skandal als erste aufdeckte und nun auch das Geständnis des BKA behandelt, ist schon von "Chaos und gegenseitigen Schuldzuschiebungen" und von einem "neuen Datenskandal" die Rede.
Nach Angaben von Experten gab es für die massenhafte Überprüfung von Telekom-Mitarbeitern keine gesetzliche Grundlage. "Das war meiner Meinung nach zur Gefahrenabwehr nicht erforderlich und damit auch nicht zulässig", betont der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Nun soll der erst kürzlich nach einem vorangegangenen Datenskandal gegründete Datenschutzrat der Telekom die Angelegenheit aufklären.
Kundendaten, so meint man tröstlich, seien entgegen erster Vermutungen nicht in die Überprüfung einbezogen worden. Das BKA bleibt in seiner Stellungnahme extrem vage. "Im Datenschutzrecht gibt es drei zentrale Begriffe, die auch bei der Beurteilung möglicher Verstöße eine Rolle spielen: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten. Diese Begriffe vermeidet das BKA konsequent. Das Amt spricht unverfänglich von "Anfragen" und einer Daten-"Übermittlung". Kostprobe: "Bei der Deutschen Telekom AG angefragt waren (...) ausgewählte Daten von Mitarbeitern(...)", so das BKA. Und weiter: "Die Deutsche Telekom AG war im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten."," weiß die FR zu berichten. Man kommt zu dem Schluss, "Dem BKA sind (...) keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind." Ob jedoch die Telekom die betreffenden Daten womöglich auf Anweisung des BKA selbst überprüft hat, darüber schweigt man sich bisher aus. Nach wie vor bleiben die Einzelheiten der Geschehnisse in diesem Fall sehr undurchsichtig. (Annika Kremer)
(via FR, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 05.04.2009 04:19 Uhr
AllesBeschiss, die kennen halt ihre Pappenheimer, dem Sommer, Zumwinkel, Obermann und den anderen kann und konnte man nie trauen ... Ferner halten die sich streng an das Motto: "Wie der Herr, so das gescherr !" ...
Wieso kommt das BKA eigentlich auf die Idee, ausgerechnet bei der Telekom nach Terroristen zu suchen? Oder haben die bei anderen Großfirmen auch Daten abgefragt? Toll ist natürlich auch diese Salamitaktik. Erst wurde alles vom BKA abgestritten, jetzt hat man nur Daten von ganz speziellen Mitarbei ...
Einen Dank an User mboettcher, in einem anderen Threat hat er einen Link gepostet, der ein wenig Licht in die aktuellen Versuche bringt, jeden einzelnen Internetuser zu kontrollieren und zu bevormunden ... Abzockwelle.de Die ...
Schwach und Blödsinn verzapfen, als Daseinsbrechtigung sinnlose bzw. fragwürdige Gesetze erlassen ... wenn sie es nicht täten, welchen Sinn hätten diese Personen in "Ihren" Ämtern ? Sie hätten dort keinen Sinn, wären Arbeitslos ... Hartz IV Empfänger gar ... hoppala, ein Sozial gerechtes Di ...
Ist ja nur eine Datenbank - also keine Rasterfahndung lt. BVerfG :confused: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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