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ACTA: Heimliche Verabschiedung in den Ferien?

Das wäre eine Realisierung der Gesetze durch die Hintertür. Der Europäische Rat behält sich die Möglichkeit vor, das geplante internationale Abkommen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte (ACTA) stillschweigend während der Parlamentsferien zu verabschieden.

Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) weist aktuell auf diese Möglichkeit hin. Jens Holm, Abgeordneter des Europäischen Parlaments, fragte beim Europäischen Rat an, ob die endgültige Fassung des ACTA noch vor der politischen Entscheidungsnahme im Rat veröffentlicht werde. Ebenfalls wollte er in Erfahrung bringen, ob dem Parlament genügend Zeit eingeräumt werde, ACTA gründlichst zu untersuchen und ob der Rat garantieren könne, dass ACTA nicht heimlich während der Parlamentsferien verabschiedet wird. Der Rat verweigerte die Antwort auf diese Fragen.

Der Rat schreibt in seiner Stellungnahme: "Da die letztendliche Klärung der rechtlichen Grundlagen noch nicht vollzogen ist, ist es dem Rat nicht möglich, detailliert auf die prozeduralen Fragen des Herrn Abgeordneten einzugehen." Der FFII-Analyst Ante Wessels bemerkt die Fallstricke in dieser Aussage: "Der Rat kann Texte ungeachtet der rechtlichen Grundlagen veröffentlichen. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen, welche den Rat dazu verpflichten, ACTA stillschweigend während der Parlamentsferien zu verabschieden. Der Herr Abgeordnete wurde schlicht und einfach beschwindelt."

Die EU, die Vereinigten Staaten, Japan und andere Regierungen verhandeln derzeit noch immer hinter verschlossenen Türen über ACTA. Entwürfe werden dabei nicht veröffentlicht. ACTA wird einen neuen internationalen Maßstab für die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Durchsetzung von Urheberrechten, Markenrecht, Patenten und anderen sogenannten geistigen Eigentumsrechten setzen. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen sind besorgt, dass man damit der Zugang zu Medikamenten und auch zum Internet einschränken will - gleichzeitig würde man dabei den Patentnutznießern freien Lauf lassen. Diverse Organisationen befürchten eine Schädigung von innovativen Wirtschaftssektoren.  In den USA werden hunderte Berater, von denen viele Wirtschaftslobbyisten sind, als "zugelassene Berater" angesehen. Im Gegensatz zum Parlamentarier haben diese Zugriff auf die ACTA-Dokumente.

Ante Wessels kommentiert: "Anscheinend besteht die Möglichkeit, ACTA-Dokumente an Wirtschaftslobbyisten weiterzureichen. Somit befiehlt aber das Diskriminierungsverbot, dass auch die Öffentlichkeit Zugriff auf diese Dokumente erhalten muss. Dass Lobbyisten, aber nicht Parlamentsangehörige, Einsicht in diese Texte erhalten, ist unverständlich."

Das Europäische Parlament verabschiedete zwei Resolutionen, in denen Einsicht in die ACTA-Dokumente gefordert wurde. Laut der Analyse des FFII können sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten der EU Veto gegen ACTA einlegen. Es bleibt also vorerst spannend. (Ghandy)

(via PM vom FFII, thx!)

(Bildquelle: qummunismus.at, thx!)

News Redaktion am Dienstag, 07.04.2009 23:39 Uhr

tagsTags: ffii ante wessels acta jens holm

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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Ghandy am 08.04.2009 09:45:41

    ach, die lassen sich schon was einfallen... ;) ...

  • Mr.Harmlos am 08.04.2009 08:02:50

    Mal sehen ob se den nun öffentlichen coup d’état durchgedrückt bekommen. Ist doch immer wieder beruhigend zu hören wie gut unsere Grundrechte in der EU geeschützt werden. Und wie wichtig Bürgerinterressen erachtet werde. Es ist gut zu wissen das durch den Vertrag zu versaille äh den Li ...

  • gullinews am 07.04.2009 23:39:43

    Das wäre eine Realisierung der Gesetze durch die Hintertür. Der Europäische Rat behält sich die Möglichkeit vor, das geplante internationale Abkommen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte (ACTA) stillschweigend während der Parlamentsferien zu verabschieden. Der Förderverein f ...

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