
In der Unibibliothek Darmstadt wurden für die Studenten die 100 wichtigsten Lehrbücher eingescannt. Die Bücher stehen für alle Studenten der Uni umsonst als Download zur Verfügung. Diese können die Werke aber auch auf ihren USB-Stick kopieren und mit nach Hause nehmen.
Die Universitätsbibliothek der TU Darmstadt, gleichzeitig auch die Landesbibliothek des Landes Hessen, gab auf Nachfrage des Börsenblatts Auskunft: Man halte sich bei diesem Vorgehen genau an die Empfehlungen des Deutschen Bibliotheksverbands. Und Professor Harald Müller vom Max-Planck-Institut in Heidelberg, Mitglied der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands, dazu: "Es geht darum, den gesamten Bestand digital in den Räumen der Bibliothek zugänglich zu machen."
Die Verbreitung per USB-Stick wird nach Auskunft der TU Darmstadt fortgeführt, bis man gerichtlich gestoppt wird. Die Vertreter des Buchhandels sehen dementsprechend die Bibliothek als Download-Station und die Landesbibliothek als Copyshop des Landes Hessen an. Auch befürchtet man, die digitalen Lehrbücher könnten vom heimischen Computer der Studenten in die Tauschbörsen wandern. Die Rechteinhaber sind bezüglich der Umsätze der Verlage und des Einzelhandels besorgt. Man sagt voraus, es würde bei den einbrechenden Absatzzahlen keine Neuauflagen und auch generell keine neuen wissenschaftlichen Werke mehr geben.
Der Herr vom Börsenblatt teilt dann auch mit der groben Kelle in Richtung Google aus. Die würden auch erst im Eiltempo Fakten schaffen und sich erst dann viel später dem Gesetz beugen. Im Rahmen des Heidelberger Appels will man dementsprechend für Abhilfe sorgen - die Politik soll es mal wieder richten. Die Poliker seien in der Pflicht, die Ansprüche der Rechteinhaber auf nationaler wie internationaler Ebene zu verteidigen. Der Begriff Freiheit wird hier leider nur in Verbindung mit der Freiheit der Autoren und Verlage genannt. Der Apell besagt, auch Plattformen wie GoogleBooks und YouTube würden den Produzenten ihre Früchte in ungeahntem Umfang und ohne strafrechtliche Konsequenzen entwenden. Scheinbar haben die Verfasser die aktuellen Streitigkeiten zwischen YouTube und der GEMA überlesen. Über 1000 Wissenschaftler, Fotografen, Filmregisseure, Schriftsteller und Übersetzer haben den Apell schon unterzeichnet.
Es bleibt abzuwarten, wann das erste Gerichtsurteil gegen die TU Darmstadt fallen wird. Fest steht: Die Verlage werden sich eine derartige Filesharing-Praxis der Uni nicht lange gefallen lassen. (Ghandy)
News Redaktion am Donnerstag, 09.04.2009 13:35 Uhr
Ich schlage einen extra "Wer hat den kewlsten Nick"-Thread vor. ...
1984 cooler Name. ...
Mal ganz im Ernst - die eingescannten Bücher liest ja eh keiner, die werden zumeist halt doch ausgedruckt und ob das dann so viel billiger ist, als die zu kaufen... ich weiss nicht. aber wenn ich nur einzelne Textpassagen haben möchte - oder meinetwegen auch ein Buch einscannen will, kann ich mir ...
Das ist dann wohl die Stelle, an der ich auf meine Signatur verweise und darauf, daß man nicht alles von dem, was ich sage, zu ernst nehmen muss bzw. sollte. Dein erster Satz gefällt mir insofern, als ich die ursprügliche Intention hinter dem Duden immer gern als Beleg für seine nicht-vorschrei ...
Die Rechtschreibung ist irrelevant wenn der Satz verständlich ist. Die Bezeichung "Google Books" war etwas lapidar, denn eigentlich heißt es "Google Book Search" und man kann seinen Mitmenschen durchaus auch logisches Denken und selbstständiges Zusammentragen von Informationen zumuten. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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