
Die Rechteinhaber benötigten in zahlreichen Ländern erhebliche lobbyistische Arbeit, um den Grundgedanken eines Three-Strikes-Gesetzes in die Regierungen zu implementieren. Bislang kam man nur in kleinen Schritten einem solchen Gesetz näher.
Frankreich hatte als Einziger eine Vorreiterrolle in diesem Kontext inne, jedoch scheiterte der Entwurf dort vor wenigen Tagen im Parlament. Dies bedeutet zwar noch keinesfalls eine vollständige Entwarnung, da das Gesetz bereits nach Ostern einer zweiten Lesung unterzogen werden soll, die Signale durch diese Ablehnung sind jedoch mehr als deutlich. Während man dort um die Einführung kämpft, scheint es in anderen Ländern bereits eine rechtliche Grundlage zu geben, mit der ein Three-Strikes-Gesetz realisiert werden könnte. Bereits vor einiger Zeit hatte man Internet Service Provider in Dänemark dazu gebracht, ihren Kunden den Zugriff auf The Pirate Bay zu verbieten. Der Assistenzprofessor Clement Salung Petersen vom "Center for Corporate Responsibility" an der Universität von Kopenhagen erklärte nun, dass die dänischen Gesetze erheblich zugunsten der Rechteinhaber schwanken würden. "Es ist anzunehmen, dass es bereits in Übereinstimmung mit den dänischen Gesetzen ist und somit im Prinzip die Möglichkeit vorhanden ist, eine Internetverbindung zu trennen, über die Urheberrechte verletzt wurden. Aber das Gesetz zieht bislang nicht die unerheblichen Interessenskonflikte in Betracht, die bei solch einem Fall vorherrschen."
Das Problem liegt grundsätzlich in der unausgeglichenen Basis für eine mögliche Verbindungstrennung. In Dänemark werden die Internetuser nämlich nicht gefragt, wenn eine Website oder eine Verbindung abgeschaltet wird. Es besteht keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Sollte eine Website irrtümlicherweise abgeschaltet werden, gibt es auch keine Grundlage für eine spätere Entschädigung. "Es ist offensichtlich, dass dies wider einigen gesetzlichen Basisprinzipien ist", so Petersen.
Als primärer Auslöser für dieses Problem wird die von der EU stammende "Infosoc Directive" gesehen, welche auch von Dänemark umgesetzt wurde. Bedauerlicherweise auf eine völlig andere Art, als dies die anderen Mitgliedsstaaten vollzogen haben. In Dänemark können ISPs zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihre Kunden Urheberrechtsverletzungen begehen. Aus diesem Grunde gestaltet es sich für die Provider auch so einfach, den Zugriff auf eine Website zu sperren - oder theoretisch den gesamten Zugang.
In einer Konferenz des Kultusministers wurde nun ein Bericht zur Thematik Piraterie besprochen, bei der man zu der Überlegung gelangte, ob die Einführung eines neuen Gesetzes gegen User, die urheberrechtlich geschütztes Material tauschen, nicht sinnvoll wäre. Des Weiteren beinhaltete der Bericht einige "Wünsche" der IFPI, unter anderem das Three-Strikes-Gesetz. Besonders pikant ist jedoch das Bestreben der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) für eine andere rechtliche Basis. So sollen Anschlussinhaber generell für rechtsverletzende Taten haften, die über ihren Anschluss begangen werden. Unabhängig, ob sie diese selbst begangen haben, oder Dritte diese durchgeführt haben. Das Prinzip der deutschen Störerhaftung in der dänischen Extended Version. Die IFPI möchte die Beweislast von den Rechteinhabern umladen, so dass die Beschuldigten Anschlussinhaber beweisen müssen, dass zum einen nicht sie die Tat begangen haben und zum anderen eine Dritte Person benennen müssen.
Die finale Variante des Berichts soll in Kürze veröffentlicht werden. (Firebird77)
(via torrentfreak, thx!)
News Redaktion am Freitag, 10.04.2009 21:14 Uhr
dehnen, biegen - nicht brechen ;-)=> dähnen: biegen - nicht brechen ;-) ...
noch jmd der scheitern will. ich bin gespannt... ...
dehnen, biegen - nicht brechen ;-) ...
Wie oft will man die Verfassung noch brechen? Dass das nicht mal im Fernsehen kommt, unfassbar. Selbst die Nazis haben ihre Gesetze öffentlicher gemacht ;) ...
Die strengen dänischen Gesetze waren es, die Provider bereits zur Blockade von The Pirate Bay gezwungen hatten. Wie ein Assistenz-Professor von der Universität in Kopenhagen nun erklärt, sei Three-Strikes Gesetzes in Dänemark bereits umsetzbar. Die Rechteinhaber benötigten in zahlreiche ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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